Ab wann zählt Frist zur Beschlussanfechtung?

1. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ninchen123
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 170x hilfreich)
Ab wann zählt Frist zur Beschlussanfechtung?

Liebe Forumsmitglieder,

ab wann zählt die Frist zur Beschlussanfechtung?
Mit Zustellung der Beschlüsse?
Oder sofort nach der durchgeführten "WEG" Versammlung?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Mit der Verkündung eines Beschlusses wird dieser Beschluss in Kraft gesetzt.
Gleichzeitig beginnt der Zeitraum (1 Monat)für die Beschlussanfechtung.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2005, Aktenzeichen 3 Wx 301/04



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"Lesen ist der Anfang vom Lernen"

-- Editiert ichweissnich am 01.07.2012 19:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ab wann zählt die Frist zur Beschlussanfechtung?
Mit Zustellung der Beschlüsse? <hr size=1 noshade>
Nein, das wäre falsch.

quote:<hr size=1 noshade>Oder sofort nach der durchgeführten "WEG" Versammlung? <hr size=1 noshade>
Ja, die Frist beginnt mit dem Ende des Tages, an dem der Beschluss gefasst und verkündet wird.

Nachzulesen:
quote:<hr size=1 noshade>§ 46 WEG (Anfechtungsklage)
(1) Die Klage ... muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. ... <hr size=1 noshade>
in Verbindung mit den allgemeinen Vorschriften zu Fristen: §§ 186-193 BGB
(Hervorhebungen d.d.V.)

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"lg.
R.M. "

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