Liebe Forumsmitglieder,
ab wann zählt die Frist zur Beschlussanfechtung?
Mit Zustellung der Beschlüsse?
Oder sofort nach der durchgeführten "WEG" Versammlung?
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Ab wann zählt Frist zur Beschlussanfechtung?
1. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juli 2012 | 18:04
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 170x hilfreich)
Ab wann zählt Frist zur Beschlussanfechtung?
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#1
Antwort vom 1. Juli 2012 | 19:41
Von
Status: Schüler (384 Beiträge, 253x hilfreich)
Hallo
Mit der Verkündung eines Beschlusses wird dieser Beschluss in Kraft gesetzt.
Gleichzeitig beginnt der Zeitraum (1 Monat)für die Beschlussanfechtung.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2005, Aktenzeichen 3 Wx 301/04
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"Lesen ist der Anfang vom Lernen"
-- Editiert ichweissnich am 01.07.2012 19:46
#2
Antwort vom 3. Juli 2012 | 16:04
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>ab wann zählt die Frist zur Beschlussanfechtung?Nein, das wäre falsch.
Mit Zustellung der Beschlüsse? <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>Oder sofort nach der durchgeführten "WEG" Versammlung? <hr size=1 noshade>Ja, die Frist beginnt mit dem Ende des Tages, an dem der Beschluss gefasst und verkündet wird.
Nachzulesen:
quote:<hr size=1 noshade>§ 46 WEG (Anfechtungsklage)in Verbindung mit den allgemeinen Vorschriften zu Fristen: §§ 186-193 BGB
(1) Die Klage ... muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. ... <hr size=1 noshade>
(Hervorhebungen d.d.V.)
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"lg.
R.M. "
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