Ablauf Auftragsvergabe nach Beschluss

12. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
ecomo2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Ablauf Auftragsvergabe nach Beschluss

Hallo zusammen,

ich hab' da mal wieder ein nettes Problemchen, bei dem ich Eure Hilfe, bzw. Erfahrung brauche.

Und zwar geht es um die Umgestaltung unseres Vorgartens in unser Wohanlage (10 Wohneinheiten), der durch die Eigentümer in 2009 in der entsprechenden Versammlung beschlossen wurde.

Der Text lautet ungefähr so: "TOP8 des Protokolls besagt, dass die Eigentümer mit der Umgestaltung des Vorgartens einverstanden sind, d.h., dass der Vorgarten durch einen Gärtner „auf Vordermann“ gebracht werden soll. Zusätzliche Maßnahmen bei etwaigen Wurzelproblemen der beiden Aussenhecken sollen ebenfalls durch den selbigen Gärtner vorgenommen werden. Nach Einholung von Kostenvoranschlägen soll die Auftragsvergabe in Absprache mit dem Beirat erfolgen."

Ich wohne in der befindlichen Soutterrainwohnung, also dient der Vorgarten für mich auch als Sichtschutz (was ich auch in der ETV allen gesagt habe).

So nun meine Fragen als Laie, wie läuft nun eine solche Auftragsvergabe?
1.) Verwaltung holt Kostenvoranschläge (Angebot A,B,C) übergibt diese dem Beirat und dann???
2.) Muss der Beirat allen Eigentümer zwecks Entscheidungsfindung welcher Gärtner die Kostenvoranschläge zur Verfügung stellen?
3.) Erfolgt auf Basis der Entscheidung der Eigentümer (z.B. Angebot C) dann die Auftragsvergabe durch den Beirat? Oder kann der Beirat die Eigentümer übergehen und selbst entscheiden?

Nach so vielen Fragen, ist bestimmt jedem klar, dass der Gärtner ohne Wissen der einzelnen Eigentümer (ausgenommen der Verwaltung und des Beirates) den Garten mal so umgestaltet hat, dass der Sichtschutz nicht mehr in Gänze für mich als Sichtschutz fungiert. Ferner war bei der Vorplanung mit dem Gärtner nur der Beirat gegenwärtig ohne Info über z.B. Vorplanung, Durchführungstermin, Kosten etc., an die anderen Eigentümer zu geben.

Vielen Dank vorab für Euer Bemühen...

Gruss ecomo2

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Der Beschluss ist ziemlich schwammig. Wenn du nichts ausgelassen hast, würde ich ihn so verstehen, dass die Verwaltung ermächtigt ist, nach Einholung von Angeboten und Rücksprache mit dem Beirat, ohne zuvor noch einmal die WEG zu befragen, einen Gärtner zu beauftragen.

"Auf Vordermann bringen" bedeutet allerdings keine Umgestaltung, sondern bloße Instandsetzung. Eine größere Umgestaltung, die z.B. die Entfernung eines Sichtschutzes bedeutet, wäre eine bauliche Veränderung. Und die müsste dann schon konkret in einem Beschluss aufgeführt sein.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimme Heike im zweiten Abschnitt zu. "Auf Vordermann" bringen sagt wenig aus, würde ich aber auch eher als Instandsetzung betrachten. Entfernen des Sichtschutzes könnte auch eine bauliche Veränderung sein. Hier wäre es interessant, zu erfahren, ob dieser Beschluss einstimmig entstanden ist.

Ob die Verwaltung einen Auftrag vergeben kann halte ich für recht riskant, weil nichts Konkretes beschlossen wurde bzw. die Arbeiten, die durchgeführt werden sollen, nicht definiert sind. Die Verwaltung könnte am Ende ganz doof dastehen und sogar, wenn es ganz übel läuft, die Kosten selbst tragen müssen.

So einen laschen Beschluss habe ich auch schon hinter mir... Garten sollte umgestaltet werden. Die Miteigentümer sollten sich beraten, dann entscheiden was gemacht werden soll. Die Verwaltung hat daraufhin Angebote einholen sollen. Nun, wenn die Miteigentümer sich nicht einig werden können ist der Beschluss schon mal für die Füß :zwinker:

Dann die Kostenverteilung, an der wir schlußendlich scheiterten. Konnten uns einigen (welch Wunder!!!), die HV hat Angebote eingeholt, Sonderumlagen berechnet, und plötzlich gab es da Probleme, und bis heute ist der gefasste "Beschluss" aus dem Jahr 2008 nicht umgesetzt worden :grins: Da er so schwammig war und nicht eindeutig genug kann ich da leider nichts durchsetzen.

Wichtig ist, bevor man so einen Beschluss fassen kann, dass während der ETV bereits klar ist, was man sich wünscht. Am besten sollten dann die Miteigentümer die Angebote zur Info rechtzeitig zu geschickt bekommen, damit sie sich Gedanken machen können wie sie abstimmen wollen. Kurzes Gequatsche während der ETV, und wenn man sich einig geworden ist kann der Beschluss gefasst werden:

1. Was für Arbeiten genau durchgeführt werden sollen. So präzise wie nur irgendwie möglich!!!

2. Welche Angebote vorliegen und abstimmen welche Firma den Auftrag bekommen soll.

3. Wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

4. Wie die Kosten zu verteilen sind.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Hier wäre es interessant, zu erfahren, ob dieser Beschluss einstimmig entstanden ist.


Wenn die größere Umgestaltung samt Entfernung des Sichtschutzes zwar beschlossen, aber nicht einstimmig beschlossen wurde, ist das nun unerheblich. Der Beschluss wurde offenbar nicht angefochten.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stümmt auch wieder :grins:

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ecomo2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,
nach Rückfrage bei der Verwaltung wurde mir mitgeteilt, dass der Beschluss vollzogen wurde. Heike hatbei beiden Posts recht, zum einen den Auftragsablauf und zum anderen, dass der Beschluß nicht angefochten wurde. Man(n) lernt für die Zukunft dazu...nächstes Mal bestehe ich auf detaillierte Angaben im Protokoll.
Ich habe nun unserem Beirat ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich meine Mißgunst geäußert habe. Da ich bereits in der Vergangenheit schon mal ein Problem (gewonnene Beschlußanfechtungsklage) mit dem Beirat hatte, nehme ich nun stark an, dass es sich um eine Retourkutsche handelt.

gruss
ecomo

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