Ablauf Hausverwaltervertrag/Neuwahl ohne alter HV

6. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Huber Max
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Ablauf Hausverwaltervertrag/Neuwahl ohne alter HV

Hallo, hab mal eine Frage zum HV-Vertrag: Der bestehende Verw. Vertrag endet zum 31.12.2009. Wir hätten auch schon eine neue HV an der Hand. Nun haben wir eigenständig eine Versammlung ohne den jetztigen HV einberufen - zwecks Abstimmung (Beschlussfassung) für die neue HV ab 01.01.2010.
Nun sagt unser alter (noch jetziger) Hausverwalter, dass dies nichtig ist, da diese
Versammlung er einberufen hätte müssen. Da der Vertrag aber sowieso zum Jahresende endet, verstehe ich nicht, was das soll? Er macht sich damit doch nur Mehrarbeit.Da er auscheidet, kann dies doch egal sein.
Für Antworten eurerseits wäre ich sehr dankbar.

Max

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Euer momentaner Verwalter hat fast recht.

Nichtig wäre Eure Wahl nicht, aber anfechtbar !

Recht hat er damit, dass er diese Versammlung hätte einberufen müssen, dies steht nach dem WEG nur dem Verwalter zu, weigert sich dieser pflichtwidrig auch dem Vorsitzenden des Beirats, und falls es den nicht gibt jedem anderen Eigentümer auf Antrag bei Gericht.

Beste Vorgehensweise :

Den jetzigen Verwalter auffordern eine Eigentümerversammlung einzuberufen, mit folgenden Tagesordnungspunkten :

Wahl einer Hausverwaltung ab DATUM
Beschluss über Bestellung der gewählten Verwaltung ab DATUM
Beschluss über den vorgelegten Verwaltervertrag
Beschluss über die Ermächtigung von Eigentümer X Y und Z zum Abschluss des beschlossenen Verwaltervertrags im Namen der Gemeinschaft

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Sinnvoll wäre es, dass auf dieser Versammlung nicht der Verwalter die Leitung inne hat - die Versammlung kann (so die Teilungserklärung nichts anderes vorsieht), nämlich gerne am Anfang jeden Eigentümer als Versammlungsleiter berufen.
Ihr habt in dem Sinne keinen ordnungsgemäßen Beschluss gefällt. Und seit neuestem ist der Verwalter verpflichtet, eine Beschlussliste zu führen. Wenn es also eine Versammlung ohne sein Wissen gibt könnte man darauf schließen, dass die Beschlüsse nicht in die Liste aufgenommen werden.
Wir haben aus verschiedenen Gründen jetzt in 14 Jahren den 4 Verwalter, es hat aber nie Probleme gegeben, den neuen zu bestellen (der alte ist dann jeweils aus dem Raum gegangen). Und selbst wenn der Noch-Verwalter anwesend wäre, was spielt das für eine Rolle, mitstimmen darf er nicht. Wobei hier dann die interessante Frage aufträte - was tun, wenn der Verwalter von Eigentümern Stimmvollmacht erhalten hat?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn der Verwalter Vollmachten hat darf er die Stimmen auch bei der Wahl abgeben.
Richtig ist dass per Geschäftsordnungsbeschluss ein anderer Versammlungsleiter als der Verwalter gewählt werden darf.
Aber wenn sich die Mehrheit der Eigentümer einig ist den bestehenden Vertrag nicht zu verlängern und einen neuen Verwalter zu wählen, braucht es dies nicht. Ruhig den amtierenden Verwalter die Versammlung machen lassen, dafür wird er bezahlt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

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