Abrechnung nach umfangreichen Renovierungsarbeiten

4. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Schüler
(181 Beiträge, 121x hilfreich)
Abrechnung nach umfangreichen Renovierungsarbeiten

Heute möchte ich die geschätzten Leser dieses Forums fragen, ob es irgendwo geregelt ist, dass die Hausverwaltung nach Abschluss von umfangreichen Renovierungsarbeiten eine Abrechnung vorlegen muss.

Die nächste ETV wird erst in einem knappen Jahr stattfinden, weshalb eine zeitnahe Information Sinn machen würde.

Aber wahrscheinlich ist die HV zu gar nichts verpflichtet.

Für diesen Fall muss der ET wohl selbst zur HV pilgern und die Rechnungen durchschauen.
Gibt es dafür zeitliche Vorgaben ? Also kann man fragen, ob man einen Termin innerhalb von 14 Tagen für die Besichtigung der Unterlagen erhält ?
Oder ist das zu knapp.

Grüsse
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Abzurechnen ist mit der Jahresabrechnung. Ein Anspruch auf Zwischenabrechnung besteht nicht.

Das Recht auf Belegeinsicht besteht m.E. jederzeit. Eine Frist innerhalb von 14 Tagen halte ich für durchaus angemessen.

-----------------
"lg.
R.M. "

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#2
 Von 
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Status:
Schüler
(181 Beiträge, 121x hilfreich)

Danke für diese kompetente Antwort.

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