Wir, eine kleine Hausgemeinschaft ( 6 Parteien ) haben seit Jan. 09 einen neuen Verwalter. Der alte weigert sich, die Abrechnung zu machen, da er zu Ende 08 noch nicht alle Daten (z. B. Heizungsverbrauch) vorliegen hatte und danach nicht mehr zuständig sei.
Der neue weigert sich auch, weil er die übrigen Daten vom alten übernommen habe. Gegen ein zustätzliches Honorar zwischen 400 und 640 € wäre er bereit, die Abrechnung für 2008 zu machen.
Fragen:
- Ist der neue dafür zuständig im Rahmen seines Auftrages mit den Daten vom alten Verwalter?
-Müssen wir tatsächlich dafür noch einmal extra bezahlen?
-Gibt es jemanden, den man mit der Abrechnung als Dienstleister beauftragen könnte? (Falls der neue hier nur Beutelschneiderei betreibt).
Besten Dank für Euren Rat!
fengshuiwest
Abrechnung vom alten oder neuen Verwalter?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Dafür gibts Verträge ? Was steht denn in euren drin. Wenn das nicht gereglt ist zahlt Ihre eben einmal mehr.
Wider was gelernt.
K.
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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
Es gibt mit beiden Verträge. Beide lauten auf Beauftragung nach Wohnungseigentumsgesetz. Dort steht im § 28 Abs. 3 " Der Verwalter hat nach Ablauf des Kalenderjahrs eine Abrechnung aufzustellen."
Wir wollen eben nicht "halt" zahlen. Jeder versucht doch heutzutage einem noch extra Geld aus den Rippen zu leiern. Das sitzt eben nicht mehr so locker.
-- Editiert am 29.03.2009 11:36
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Es ist per Gesetz geregelt dass immer derjenige Verwalter die Abrechnung zu machen hat, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit die Verwaltung innehat .
Das bedeutet bei Euch : Der neue Verwalter hat sie zu machen !!!!!!
Hier zum Nachlesen :
Abrechnung durch neuen Verwalter
Hier gibts noch mehr Urteile :
Noch mehr Urteile
Euer neuer Verwalter kann übrigens keine Extrazahlung dafür verlangen, und so wie es aussieht hat er entweder keine Ahnung oder er versucht Euch abzuzocken. Sucht also am Besten schon mal nach nem neuen Verwalter
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Nachtrag
ät Mustermann :
kannst du irgendwann mal damit aufhören, a) in diesem Ton und b) diese blödsinnigen Vorschläge zu schreiben ?
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Nettes Urteil, dennoch bleibe ich dabei das dies im Vertrag auch anders geregelt sein kann. Das Gericht in dem zitierten Urteil hat ja auf mögl. Schadenersatzpflichten des Vorgängers hingewiesen.
Eines ist klar, eine Abrechnung macht der Verwalter der WEG, wer auch immer das Amt hat.
Nur wie der bezaht wird ist Sache des Vertrags.
K.
P.S. @Thorsten D. Nö, mit dir rede ich doch gar nicht
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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
Die Abrechnung muss der Verwalter machen, der zum Zeitpunkt der Faelligkeit Verwalter sit, also der neue Verwalter.
Jedoch ist es zulaessig, dass der neue Verwalter dafuer ein Extra-Verguetung verlangen kann, wenn er es im Vertrag stehen hat.
lg R.M.
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