Hallo liebe 123recht Gemeinde,
ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung und hätte folgende Frage zur Stromabrechnung:
Der Strom wird bei uns über die Eigentümergemeinschaft (durch ein im Haus verbautes Dachs-Wärmekraftwerk) erzeugt und abgerechnet. Die Hausverwaltung hat nun seit Anfang / Mitte 2014 bei mir keine Stromkosten mehr abgebucht (trotz mündlichem Hinweis darauf, ein Lastchriftmandat liegt der Hausverwaltung eigentlich vor) und berechnet jetzt die kompletten Stromkosten für das Jahr 2014 nach.
Datum der Abrechnung ist der 30.12 Zugang in meinem Briefkasten war Heute (02.01.2016).
Gilt für die Stromabrechnung auch die 12 Monatige Abrechnungsfrist wie bei den Nebenkosten und wenn ja wäre die Abrechnung mit Zugang bei mir am 02.01.2016 außerhalb der Frist?
mfg
Abrechnungsfrist bei Stromabrechnung durch die Hausverwaltung?
2. Januar 2016
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Frage vom 2. Januar 2016 | 13:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnungsfrist bei Stromabrechnung durch die Hausverwaltung?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2016 | 14:08
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Wir sind hier NICHT im Mietrecht, sondern im WEG.
http://www.ra-breiholdt.de/wohnungseigentums_art_048.html
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