Abrechnungsposten Hausverwaltung

10. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
KleinerMerlin
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnungsposten Hausverwaltung

Guten Tag liebes Forum,

ich habe die diesjährige Hausgeldabrechnung von meinem Hausverwalter erhalten.

Beim genauen Durchlesen, erfasste ich einen Abrechnungsposten names "Hausverwaltung" und der Betrag hat sich zum Vorjahr leicht erhöht.

Ich bat die Hausverwaltung diesen Posten mir Kostenmäßig aufzuschlüsseln und setzte zur Beantwortung meine Nachricht eine Frist.

Die Verwaltung hat anscheind meine Frist und somit meine Nachricht einfach ignoriert.

Habe ich als Eigentümer einen Anrecht zu erfahren, welche Kosten in diesem Posten enthalten sind?

Wie soll ich nun reagieren?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(983 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von KleinerMerlin):
Wie soll ich nun reagieren?
Erste Frage:
Ist mit dem volkstümlichen Begriff "Hausverwalter" gemeint der Verwalter des Gemeinschaftseigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz?
Wenn nicht ausschließlich rein das, was macht der Hausverwalter sonst noch alles so?

-- Editiert von AR377 am 10.04.2022 16:14

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129123 Beiträge, 41194x hilfreich)

Zitat (von KleinerMerlin):
Ich bat die Hausverwaltung diesen Posten mir Kostenmäßig aufzuschlüsseln

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte sie dazu überhaupt verpflichtet sein?



Zitat (von KleinerMerlin):
Die Verwaltung hat anscheind meine Frist und somit meine Nachricht einfach ignoriert.

Wie kommt man darauf, das die Nachricht der Verwaltung überhaupt zugegangen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 94x hilfreich)

Zitat (von KleinerMerlin):
Beim genauen Durchlesen, erfasste ich einen Abrechnungsposten names "Hausverwaltung" und der Betrag hat sich zum Vorjahr leicht erhöht.

völlig irrelevant, interessant ist nur, ob der Betrag von gültigen Wirtschaftsplan abweicht.
Zitat (von KleinerMerlin):
ich bat die Hausverwaltung diesen Posten mir Kostenmäßig aufzuschlüsseln und setzte zur Beantwortung meine Nachricht eine Frist.

Die Verwaltung hat anscheinend meine Frist und somit meine Nachricht einfach ignoriert.

zu recht, die Hausverwaltung muss keine "Aufträge" einzelner Eigentümer ausführen.
Zitat (von KleinerMerlin):
Habe ich als Eigentümer einen Anrecht zu erfahren, welche Kosten in diesem Posten enthalten sind?

Wie soll ich nun reagieren?

Einen Termin mit der Hausverwaltung ausmachen, hingehen und die Belege einsehen. Wenn Dir irgendetwas nicht gefällt, TOP mit Antrag für die nächste ETV beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50073 Beiträge, 17544x hilfreich)

Zitat (von KleinerMerlin):
Beim genauen Durchlesen, erfasste ich einen Abrechnungsposten names "Hausverwaltung" und der Betrag hat sich zum Vorjahr leicht erhöht.


Kann es sein, dass er Vertrag mit dem Hausverwalter eine Preisgleitklausel enthält?

Zitat (von KleinerMerlin):
Die Verwaltung hat anscheind meine Frist und somit meine Nachricht einfach ignoriert.


Die Hausverwaltung ist auch nicht verpflichtet, auf so ein Schreiben zu regieren.

Zitat (von KleinerMerlin):
Habe ich als Eigentümer einen Anrecht zu erfahren, welche Kosten in diesem Posten enthalten sind?


Doch, aber nur indem Du hinfährst und Belegeinsicht nimmst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 94x hilfreich)

Zitat (von hh):
Kann es sein, dass er Vertrag mit dem Hausverwalter eine Preisgleitklausel enthält?

oder aber, dass der Betrag in 2020 etwas geringer war aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung für das 2. Halbjahr 2020?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3972 Beiträge, 2424x hilfreich)

Zitat (von Tuta):
oder aber, dass der Betrag in 2020 etwas geringer war aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung für das 2. Halbjahr 2020?
:cheers:

Signatur:

lg.
R.M.

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