Abrechnungsspitze abrechnen

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Abrechnungsspitze abrechnen

Moin,
aus der Mitte der ETV kam die Anregung, die "Spitzen" (Guthaben oder Nachzahlungen) der Hauskostenabrechnung mit der demnächst anstehenden Heizkostenabrechnung zu verrechnen.
Ist das eine gute Idee? Sie erspart ja schon eine Menge Buchungssätze ...
LG
johannes

PS: Die Vorauszahlungen für die "Hauskosten" und die "Heizkosten" werden von den ET in einer (nicht spezifizierten) Summe gezahlt!

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von josa-d):
Moin,
aus der Mitte der ETV kam die Anregung, die "Spitzen" (Guthaben oder Nachzahlungen) der Hauskostenabrechnung mit der demnächst anstehenden Heizkostenabrechnung zu verrechnen.

Hm, nur mal so gefragt: wie viele Abrechnungen macht ihr denn so, und was passiert wenn Herr x aud der Hausgeldabrechnung ein Guthaben hat das aber für seine Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung nicht ausreicht? Wird das dann gegen ein eventuelles Guthaben aus der Wasserabrechnung gegengerechnet?


Zitat (von josa-d):
Ist das eine gute Idee?

Ganz einfache Antwort: NEIN, nicht wirklich.


Zitat (von josa-d):
Sie erspart ja schon eine Menge Buchungssätze ...

Was kostet denn bei euch ein Buchungssatz, bzw. wieso muss man diese zu Lasten einer vernünftigen, nachvollziehbaren und ordentlichen Hausgeldabrechnung einsparen?


Zitat (von josa-d):
PS: Die Vorauszahlungen für die "Hauskosten" und die "Heizkosten" werden von den ET in einer (nicht spezifizierten) Summe gezahlt!

Ist doch schön wenn jeder dann wenn er mag den Betrag zahlt den er mag - und alle machen mit. Geht halt so lange bis Geld fehlt oder es einem reicht und er eine ordentliche Verwaltung fordert.

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#2
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Gezahlt wird von allen ET, auch reichlich und pünktlich.
Sie zahlen in einer Summe und ich muss dann schauen, was wäre den der Anteil Hausgeld und was bleibt für die Heizkosten dann übrig...
Nun kommt die Hausgeldabrechnung mit Summe "X" und fertig. Der Rest auf dem Kundenkonto steht für die Heizkostenabrechnung zur Verfügung. Es gibt nur einmal im Jahr eine Nachzahlung bzw. ein Guthaben!
Spart doch Arbeit und Zeit...

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#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von josa-d):
Sie zahlen in einer Summe und ich muss dann schauen, was wäre den der Anteil Hausgeld und was bleibt für die Heizkosten dann übrig...

O.K. Du bist also der Hausverwalter der Buchungssätze sparen will und, sorry, keinen Plan und keine Ahnung hat.
Die Heizkostenabrechnung ist Bestandteil der Hausgeldabrechnung. Und die anteilige Vorauszahlung für Heizkosten ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes. Ebenso wie anteilige Vorauszahlungen für Versicherung, Verwaltergebühr, Hausmeister, Reparaturen, Winterdienst, .......


Zitat (von josa-d):
Nun kommt die Hausgeldabrechnung mit Summe "X" und fertig.

Ähm, wie und wo kommt die her und von wem und wieso und auf welcher Basis und warum sind darin die Heizkosten nicht enthalten?


Zitat (von josa-d):
Der Rest auf dem Kundenkonto steht für die Heizkostenabrechnung zur Verfügung.

Muss man alles nicht mehr wirklich verstehen, oder?


Zitat (von josa-d):
Es gibt nur einmal im Jahr eine Nachzahlung bzw. ein Guthaben!

Genau, nämlich Nachzahlungen oder Guthaben aus der beschlossenen Hausgeldabrechnung.



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#4
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Du bist ja ein ganz ein Schlauer, schon einmal davon gehört, das die Stadtwerke erst unterjährig ablesen?
Oder macht ihr die Abrechnung erst kurz vor Weihnachten.
Die Splittung nach Haus- und Heizkosten ist bei uns durchaus "normal" und wurde noch nie beanstandet.

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#5
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Als Beispiel:
ET zahlt 12 Monate 200 Euro, ergo 2400 Euro auf seinem Konto
Ende Januar Hausgeldabrechnung, in Summe: 1500 Euro
2400 Euro minus 1500 Euro = 900 Euro Bestand

Ende Mai kommt die Heizkostenabrechnung über 750 Euro

900 Euro minus 750 Euro = 150 Euro Erstattung an den ET

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#6
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Du solltest die Hausgeldabrechnung also Ende Mai machen und parallel Deine Heizkostenabrechner aufs Kalendarjahr umstellen.
Und wie schon richtig gesagt sind die Heizkosten Bestandteil der Hausgeldabrechnung. Das haben "ganz Schlaue" korrekt erfasst...

-- Editiert von 3113 am 26.01.2020 01:32

Signatur:

3113

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von josa-d):
Ist das eine gute Idee?
NEIN - eine gute Idee wäre, den Workflow bezüglich des Zahlenwerks und der Abrechung WEG konform zu gestalten. Auch wenn die bisherige Handhabung allgemein anerkannt und ohne Beanstandung geblieben ist, früher oder später wird das ein Ende finden.

Aber, wenn man so weiter machen will wie bisher, kann man auch noch diese buchungssparende Neuerung implementieren. Getreu dem Motto, entscheident ist, was hinten rauskommt.

VG
Roland








Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#8
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

@3113
... und parallel Deine Heizkostenabrechner aufs Kalendarjahr umstellen.

Darauf haben wir keinen Einfluß, es kann auch noch später werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Eine noch viel bessere Idee wäre es, wenn sich der Verwalter einmal über die Grundzüge der Hausgeldabrechnung informiert.

Davon scheint er nämlich so gar keine Ahnung zu haben, was dann zu solchen Stilblüten führt, wie sie hier beschrieben werden.

Zitat:
Ende Januar Hausgeldabrechnung, in Summe: 1500 Euro


Wenn die Heizkosten in der Abrechnung fehlen, dann ist die Hausgeldabrechnung grob fehlerhaft.

Zitat:
Ende Mai kommt die Heizkostenabrechnung über 750 Euro


Und auf welcher Eigentümerversammlung wird die beschlossen? Oder macht Ihr tatsächlich zwei ETV pro Jahr?

Zitat:
und parallel Deine Heizkostenabrechner aufs Kalenderjahr umstellen.


Das wäre zwar schön, ist aber für eine ordnungsgemäße Hausgeldabrechung nicht erforderlich.

In die Abrechnung 2019 gehören die Abschlagszahlungen für die Heizkosten des Jahres 2019, sowie die Abrechnung des Versorgers, die im Mai 2019 erstellt wurde.

Wenn der Verwalter auf Basis der Abrechnung des Versorgers im Mai 2020 Zahlungen vornimmt, dann ist das ein schwer wiegender Fehler. Sollte dadurch der Eigentümergemeinschaft ein Schaden entstehen, dann macht er sich nicht nur schadensersatzpflichtig sondern im Extremfall sogar strafbar (§ 266 StGB, Untreue)..

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