Hallo zusammen,
aufgrund einer Nutzungsänderung von Gewerberäume in Wohnräume wird unsere Teilungserklärung geändert. In diesem Zusammenhang sollen darin noch 2 weitere Änderungen vorgenommen werden. Alle Eigentümer sind damit einverstanden.
Wessen Aufgabe ist es, die Änderungen zu bündeln und beim Notar vorzulegen. Hausverwaltung, der Eigentümer, der die Nutzungsänderung vornehmen wird oder irgendein Eigentümer?
1000 Dank für Eure Antworten.
Änderung Teilungserklärung, Vorgehensweise
10. März 2020
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Frage vom 10. März 2020 | 20:10
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 10x hilfreich)
Änderung Teilungserklärung, Vorgehensweise
#1
Antwort vom 10. März 2020 | 20:43
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
Zitat :Wessen Aufgabe ist es, die Änderungen zu bündeln und beim Notar vorzulegen. Hausverwaltung, der Eigentümer, der die Nutzungsänderung vornehmen wird oder irgendein Eigentümer?
Derjenige auf den man sich geeinigt hat.
-- Editiert von cruncc1 am 10.03.2020 20:44
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