Wir sind eine WEG mit 5 Einheiten und davon haben wir eine Eigentümerin als Verwalterin bestellt.Eine Wohnung wo alle Anteile besitzen ist vermietet.Jetzt habe ich erfahren,das von den Mietern in den letzten 3 Jahren ca.1 Jahr Mietzahlungen fehlen.Unsere Verwalterin hat keine Mahnungen geschrieben.Zudem lässt sie Briefe von einer Bekannten schreiben, da sie sich nicht in der Lage dazu befindet.Meiner Meinung ist das nicht rechtens.In den Abrechnungen taucht kein Minus bezüglich der Mietrückstände auf,nur auf dem Mietkonto ist es ersichtlich.
Laut Mieter sagte die Verwalterin aus sie hätten bis Ende des Jahres Zeit das Mietkonto auszugleichen.
Wie vorgehen?
-----------------
""
Ärger mit Verwalterin
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Die "Verwalterin" scheint für die Aufgabe wegen fehlenden Wissens nicht geeignet zu sein.
Wenn die Fehlbeträge aus den Abrechnungen nicht hervorgehen, ist die Abrechnung fehlerhaft.
Das MÜSSTE eigentlich jeder Eigentümer bei der Jahresabrechnung bemerken.
Die "Verwalterin" muss veranlasst werden, die den 4 Parteien zustehenden Einnahmen sofort anzumahnen und für ein Inkasso zu sorgen.
Die Auffälligkeit sollte außerdem zum Anlass genommen werden, eine Komplettprüfung der Finanzen vorzunehmen.
Laufen eure Konten auf den Namen der WEG oder auf den Namen der "Verwalterin"? (Letzteres wäre arg bedenklich.)
Ansonsten sollte ein Verwalterwechsel angepeilt werden.
-----------------
"MfG
Wohni"
Die Konten laufen auf den Namen der Verwalterin und die Jahresabrechnung hat sie so geschrieben als wenn es kein Minus auf dem Mieterkonto gibt.Die Frage ist auch ob sie jemand Dritten einfach so beauftragen darf Briefe an den Mieter zu schreiben.Datenschutz?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Die Konten laufen auf den Namen der Verwalterin <hr size=1 noshade>
Das ist schon mal mehr als nur schlecht, es ist grundsätzlich falsch/verboten. Siehe §27 Abs. 5 WEG
quote:<hr size=1 noshade>(5)Der Verwalter ist verpflichtet, eingenommene Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten. <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>die Jahresabrechnung hat sie so geschrieben als wenn es kein Minus auf dem Mieterkonto gibt. <hr size=1 noshade>
Ein guter Grund die Abrechnung nicht anzunehmen.
quote:<hr size=1 noshade>Die Frage ist auch ob sie jemand Dritten einfach so beauftragen darf Briefe an den Mieter zu schreiben.Datenschutz? <hr size=1 noshade>
Steht dazu etwas in eurem Verwaltervertrag? Grundsätzlich sehe ich hierin kein Problem, man könnte die Schwester ja auch als Teilzeitkraft ausweisen/sehen, und natürlich dürfen Angestellte bzw. Gehilfen des Verwalters Briefe in dessen Auftrag schreiben.
-- Editiert Tobias F am 17.09.2014 15:46
Grundsätzlich haben die Mietzahlungen bzw. das Minus hierbei auf der WEG-Abrechnung auch nichts zu suchen.
Das sind 2 verschiedene Bereiche.
Ist die WEG-Verwalterin denn auch zur Verwalterin des vermieteten Sondereigentums bestellt?
-----------------
"Heike aus Bochum"
Also ist nicht ihr Privatkonto.Läuft halt auf Hausverwaltung ....
Wir sind ja nur eine kleine Gemeinschaft und meiner Meinung nach hätte sie einen von uns fragen können ob wir etwas schreiben da sie nicht mehr in der Lage ist und nicht eine fremde Person
-----------------
""
Das WEG-Konto muss auf dem Namen der WEG lauten.
Es muss in der Anlage des Kontos eindeutig sein, dass es fremde Gelder sind. Ansonsten können die Gelder z.B. bei einer Insolvenz verloren gehen.
-----------------
"Heike aus Bochum"
Ich schätze mal, dass der guten Frau ihr Haftungsrisiko überhaupt nicht bewusst ist.
Wenn von den nicht angemahnten Mieten nicht alles einbringlich ist, wird sie letztlich dafür in Regress genommen werden können.
Wenn die Mietzahlungen über 3 Jahre unvollständig waren, haben die anderen Eigentümer aber wohl selbst geschlafen.
Ich würde der Frau ab sofort und ganz gehörig auf die Finger sehen, bis jemand anders als Verwalter bestellt ist.
Das mit dem Anfertigen eines Schreibens durch eine dritte Person sehe ich aber auch nicht als gravierend oder unmöglich an.
MfG Wohni
-----------------
"MfG
Wohni"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
25 Antworten