Folgende Situation:
Meine Mutter und meine Tante haben ein Haus geerbt vor 25 Jahren und leben gemeinsam da drin; meine Mutter unten und meine Tante oben. Jetzt gab es riesen Ärger und meine Tante ist ausgezogen, sie will ausgezahlt werden.
Dazu eine FRage, falls es hier hingehört: Kann meine Tante verlangen, den Erbeil auf einmal ausgezahlt zu bekommen, wenn meine Mutter es zb.nur als eine Art Miete tilgen könnte finanziell?
Jetzt meine Frage: Seitdem sie ausgezogen ist, kommen wir nicht in ihren Teil es Hauses. Muss uns ein Schlüssel hinterlegt werden, falss es zb. Mal einen Wasserschaden oder ähnliches gibt und wir hoch müssen?
Gestern hat sie Vertäfelung abgerissen, Wasserhähne und Waschbecken mitgenommen und die dazu gehöhrigen Rohre aus ihren Teil des Hauses, darf sie das?
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Alles rechtens???
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Nun wenn die Beiden gemeinsam das Haus geerbt haben, dann gehört es auch Beiden, und zwar nicht der Einen der obere Teil und der Anderen der untere Teil.
Also irgendetwas abbauen oder mitnehmen würde ich mal als Diebstahl oder Sachbeschädigung werten.
Wie es mit dem Auszahlen aussieht, aus dem Bauch heraus hat sie keinen Anspruch ausbezahlt zu werden, dazu wäre eine beiderseitige Absprache und Regelung nötig.
Am Besten mal nen Anwalt aufsuchen und beraten lassen
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Das Thema würde wohl eher in das Forum Erbrecht gehören.
Meine Meinung:
wie Thorsten: wenn beide gemeinsam geerbt haben, dann gehörts beiden gemeinsam, egal wer wo wohnt. Erbengemeinschaft = Bruchteilsgemeinschaft nach BGB. Das hat mit Wohnungseigentümergemeinschaft nichts zu tun.
Das Entfernen von Wasserhähnen etc. wäre demzufolge Diebstahl.
Einfach ausziehen und den verbleibenden zum Auszahlen des Erbteils zwingen geht nicht. Einzige Möglichkeit: Erbauseinandersetzung, welche i.d.R. in der Zwangsversteigerung endet und für alle beteiligten Erben ein Verlust darstellt. Erst Recht wenn der Wert der Immobilie durch Entfernen der Sanitärinstallation gemindert wird.
lg
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