Anpassung Erbbauzinsen alle x Jahre - wann genau und wie umzusetzen?

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
zilpolan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anpassung Erbbauzinsen alle x Jahre - wann genau und wie umzusetzen?

Hallo ins Forum!
Es geht um einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Wertsicherungsregelung.
Darin ist festgelegt, dass Eigentümer und Erbbauberechtigte alle 10 Jahre seit Eintragung des Erbb.-rechts im Grundbuch (1963) verpflichtet sind, eine Anpassung des Erbbauzinses zu vereinbaren. Es steht nicht "frühestens", "spätestens" o. ä. dabei . Der E-Zins soll nach Anpassung immer - wie der ursprüngliche - 1,5 % eines bestimmten Beamtengehaltes in jeweils aktueller Höhe entsprechen.
Eine Frist für die Aufforderung zur Anpassung (z. B. 1 Monat vor Fälligkeit o. ä.) enthält der Vertrag nicht. Die Zahlungen sind nachträglich (02.01.) für das Vorjahr fällig.
Die Anpassungen sind nach 1973 "aus dem Takt geraten", nämlich jeweils um 1-5 Jahre verspätet erfolgt, zuletzt 2007.

Wann und wie darf der Eigentümer eine Erhöhung verlangen?
Muss bzw. müsste er fest im Rhythmus der Grundbucheintragung bleiben, also hier 1973, 1983, ... 2013, 2023?
Oder ab der ersten "Verspätung" und dann immer je 10 Jahre seit der letzten tatsächlich erfolgten Anpassung?
Wenn er jetzt die verspätete Anpassung macht, dürfte er dann schon 1 Jahr später nochmal erhöhen, um wieder in den ursprünglichen vertraglich vorgesehenen "Takt" zu kommen?

Muss sich eine verspätete Berechnung auf den aktuellen "Richtwert" (Gehalt) beziehen oder auf denjenigen im 10-Jahres-Intervall seit Grundb.-eintrag? Hier also: ist das Gehalt aus 2013 oder aktuell (2022) für die Anpassung maßgeblich?

Darf der Eigentümer die Anpassung rückwirkend noch für dieses Jahr (weil Zahlung im Nachhinein fällig) oder erst ab dem nächsten Jahr fordern?

Ich hoffe, meine Schilderung und die Fragen waren einigermaßen verständlich ...
Danke schon mal und viele Grüße,
zilpolan


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat (von zilpolan):
Wann und wie darf der Eigentümer eine Erhöhung verlangen?


Das bedarf der Vertragsauslegung.

Zitat (von zilpolan):
Oder ab der ersten "Verspätung" und dann immer je 10 Jahre seit der letzten tatsächlich erfolgten Anpassung?


So würde ich den Vertrag auslegen.

Zitat (von zilpolan):
Muss sich eine verspätete Berechnung auf den aktuellen "Richtwert" (Gehalt) beziehen


So würde ich den Vertrag ebenfalls auslegen

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