Anschaffung einer neuen Heizungsanlage - Finazerung über Sonderumlage - ETV- Bevorstehender Beschlu

19. Mai 2017 Thema abonnieren
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guest-12313.06.2017 16:29:30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschaffung einer neuen Heizungsanlage - Finazerung über Sonderumlage - ETV- Bevorstehender Beschlu

Objekt - 18 Wohnungen - Heizung : Flüssiggas - Alter : 23 Jahre - Zustand : ohne Auffälligkeiten - .
Zur kommenden ETV schlägt die HV vor, die bestehende Heizungsanlage ( Wärme+ Warmwasser) austauschen zu lassen.
Es ist wegen Rücklagemangel eine Sonderumlage in Höhe von 34 Tsd. € nötig. Die derzeitige Heizung verrichtet ihre Dienste ohne Auffälligkeiten und hält alle notwendigen Werte ein. Der Energieausweis liegt vor.
Die HV gibt zum TOP folgende Erläuterung :
Die Heizungsanlage hat ein Alter von 23 Jahren.Es ist eine Großanlage, die 18 Wohnungen versorgt. Es sollte daher der Einbau einer neuen Brennwertheizung planvoll gestaltet werden und nicht erst im Falle eines Defekts vorschnell gehandelt werden.
Es liegt ein Kostenangebot der Fa. XYZ in Höhe von € 34Tsd € vor. Es wird eine Kaskadenheizung von Fa. Viessmann Vitodens 200W vorgeschlagen. bei dieser Maßnahme wird auch der Wasserspeicher erneuert..
Beschlussantrag :
Die WEG beschließt den Einbau einer neuen Heizungsanlage unter Einbeziehung eines Energieberaters . F.d Finanzierung ist die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von e 34 Tsd, notwendig. Die Sonderumlage ist bis zum .... ( Datum 2017 ) nach Verhältnis Miteigentumsanteile auf das Konto der WEG zahlbar.- Zitat-Ende.
Im Wirtschaftsplan für 2017 ist davon nichts erwähnt, in der ETV 2016 wurde davon nichts erwähnt, das Thema wurde auch nicht angesprochen. So, wie ich das lese, soll der Austausch rein vorsorglich stattfinden . Ich bin gegen einen sofortigen Austausch, da er nicht wirklich begründet wird. Es sollte abgewartet werden, bis die finanzielle Rücklage höher ist, bzw. man könnte doch einen Termin nennen, wie z. b. .. Austausch vorgesehen in ca. x oder y Jahren. Sollte die Heizung wider Erwarten sofort den Geist aufgeben, muss ja dann so wie vorgeschlagen gehandelt werden. Ich sehe für mich eine geringe Chance meine Gedanken an den Mann zu bringen, da die HV ca 80-90 % der Vollmachten der anderen Eigentümer besitzt. Die Eigentümer bewohnen diese Wohnungen nicht selbst, außer ich. Habe ich eine Chance dies so, wie im Beschlussantrag beschrieben, zu verhindern ?



-- Editier von tarella am 19.05.2017 09:13

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von tarella):
Die HV gibt zum TOP folgende Erläuterung :
Die Heizungsanlage hat ein Alter von 23 Jahren.Es ist eine Großanlage, die 18 Wohnungen versorgt. Es sollte daher der Einbau einer neuen Brennwertheizung planvoll gestaltet werden und nicht erst im Falle eines Defekts vorschnell gehandelt werden.

Grundsätzlich vernünftiger als im Winter, die meisten Heizungen fallen aus wenn sie unter Last arbeiten müssen, 2 Wochen im Kalten zu sitzen (kein Heizungsbauer hat das Teil auf Lager und wartet das er es endlich irgendwo einbauen darf).


Zitat (von tarella):
Im Wirtschaftsplan für 2017 ist davon nichts erwähnt

Da der Heizungseinbau ein sparater Beschluss (inkl. Sonderumlage) ist, muss diese Sache auch nicht in den Wirtschaftsplan.


Zitat (von tarella):
in der ETV 2016 wurde davon nichts erwähnt, das Thema wurde auch nicht angesprochen.

Wieso auch, wenn man sich damals darüber noch keine Gedanken gemacht hat.


Zitat (von tarella):
So, wie ich das lese, soll der Austausch rein vorsorglich stattfinden .

Was ich für vernünftig halte.


Zitat (von tarella):
Es sollte abgewartet werden, bis die finanzielle Rücklage höher ist, bzw. man könnte doch einen Termin nennen, wie z. b. .. Austausch vorgesehen in ca. x oder y Jahren.

Weiß die Heizung das sie noch so lange halten muss?


Zitat (von tarella):
Ich sehe für mich eine geringe Chance meine Gedanken an den Mann zu bringen, da die HV ca 80-90 % der Vollmachten der anderen Eigentümer besitzt. Die Eigentümer bewohnen diese Wohnungen nicht selbst, außer ich. Habe ich eine Chance dies so, wie im Beschlussantrag beschrieben, zu verhindern ?

Wenn die anderen anderer Meinung sind als Du - dann hast Du eben Pech. Oder vielleicht auch Glück, weil du im nächsten Winter nicht 2 Wochen im Kalten sitzen musst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.06.2017 16:29:30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihre Argumentationen sind ja vom allerhöchsten Niveau. Chapeau. !! Herzlichen Dank, Ihre Antworten waren sehr hilfreich. :forum:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von tarella):
Ich sehe für mich eine geringe Chance meine Gedanken an den Mann zu bringen, da die HV ca 80-90 % der Vollmachten der anderen Eigentümer besitzt. Die Eigentümer bewohnen diese Wohnungen nicht selbst,

Ich sehe die Chance bei ca. 1%.

Kein vernunftbegabter Vermieter wird so dumm sein, zu warten bis die Heizung im Winter ausfällt. Der Schaden der dann durch Mietausfall, Notheizung, Notunterkünfte etc. entsteht dürfte je Mieter im mittleren 3stelligen Bereich liegen.
Wobei man dann den Schaden eventuell vom "Verhinderer" erfolgreich einklagen könnte. Müsste man mal prüfen.



Zitat (von tarella):
Ich bin gegen einen sofortigen Austausch, da er nicht wirklich begründet wird.

Dein Antrag aber auch nicht.
Denn das
Zitat (von tarella):
Es sollte abgewartet werden, bis die finanzielle Rücklage höher ist
lässt sich ja recht schnell erledigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Auch hier tarella: wer gleich rumbatzt, nur weil einem die Antworten nicht gefallen, sollte lieber keine Fragen stellen.

Ich hatte übrigens gerade erst den Fall zweier benachbarter WEGs, ein Tick größer als 18 WE. Die erste Heizung, die jüngere mit knapp 20 Jahren, hatte Störungen mitten im Winter, Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar. Irgendwie konnte man sich aber über den Winter retten, die ET haben eine Sanierung beschlossen und durchgeführt. Bis alle notwendigen Dinge abgeklärt waren, hat sich die ganze Maßnahme über mehrere (auch außerordentliche) Versammlungen und Monate hingezogen.

Der Nachbargemeinschaft mit der einige Jahre älteren Heizanlage haben wir ebenfalls eine Erneuerung vorgeschlagen. "Nein, die Heizanlage läuft ja noch". Resultat: Stillegung eines von zwei Kesseln nach Abgasaustritt mitten im letzten Winter. Glück, das es nicht so kalt war und man mit einem Kessel über den Winter gekommen ist.

Ganz ehrlich: eine 23 Jahre alte Heizanlage ist technisch verschlissen. Die kann quasi jeden Tag ausfallen. Eine geplante, vorsorgliche Erneuerung ist der bessere Weg (Tip: es gibt noch KfW-Zuschüsse bis zu 15% unter bestimmten Voraussetzungen). Nach Murphy Gesetz wird die Heizung ausfallen, und zwar zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, mitten im Winter. Wenn Ihr Pech habe, ausgerechnet Heiligabend! Und eine mobile Heizanlage in der Größenordnung kostet etliche Tausend Euro!

Signatur:

lg.
R.M.

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