Anschreiben von Rathaus an einzelnen Eigentümer wegen Bewuchs-Überhang

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
shogun66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschreiben von Rathaus an einzelnen Eigentümer wegen Bewuchs-Überhang

Hallo zusammen,

wir sind eine WEG mit 14 Parteien und ausschließlich ich werde fast jedes Jahr von der Gemeinde angeschrieben, dass ich den Bewuchsüberhang vom Rand "meines" Grundstückes entfernen soll. Ich war heute wieder im Rathaus und man sagte mir, dass das Grundstückverwaltungssystem es nicht vorsieht, einen Verwalter einzutragen. Und da meine Wohnung und Garage am nächsten zu dem Weg mit dem Bewuchs ist, werde ich angeschrieben. Mit Fristsetzung natürlich. Angeblich kann man das nicht abstellen.

Frage:
Darf das Rathaus einem einzelnen Eigentümer eine Aufgabe mit Frist geben, die das Gemeinschaftseigentum betrifft? Ich bin quasi das Postfach der Hausverwaltung, d.h. ich muss die Briefe vom Rathaus an die Hausverwaltung weiterleiten. Und wenn ich mal im Urlaub bin, habe ich vielleicht eine Mahnung der Gemeinde im Postkasten. Kann das sein? Kennt sich da jemand aus, ob man sich das gefallen lassen muss?

Grüße aus Unterfranken.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ist zwar blöd, aber grundsätzlich ja. Für das Gemeinschaftseigentum haften alle Eigentümer. Musketierprinzip - alle für einen, einer für alle.

Was mir mehr Sorgen macht: warum bekommt ihr es als WEG nicht auf die Reihe dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst soweit kommt. Beschluss fassen, Gärtner beauftragen, der regelmäßig den Bewuchs fachgerecht zurückschneidet und die Stadt hätte keine Veranlassung dich anzuschreiben.

Signatur:

lg.
R.M.

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