Hallo!
Ich bin etwas angefressen und hab da mal ne Frage...
Letzte Woche rief ich die HV an, weil ich eine Frage hatte, und man sagte mir am Telefon, dass Frau XY nicht mehr dort beschäftigt wäre... Aha, und an wen kann ich mich nun wenden...? Antwort: Herr SoundSo ist für Sie zuständig.
Soso, und wie kann ich Herrn SoundSo erreichen? Ich bekam dann eine eMail-Adresse von dem Herrn, und mir fiel auf, dass die eMail-Domain eine ganz andere ist, und als ich auf der Homepage nachsah: Ein Steuerberater von einer anderen Firma, aber mit der gleichen Postanschrift.
Ich zahle also meinen monatlichen Beitrag an eine HV, aber werde plötzlich von einem Steuerberater "betreut", der sich mir nicht vorgestellt hat und von dem ich bis vor ein paar Tagen nichts wusste!
Ist das rechtens?
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Ansprechpartner Hausverwaltung
Hallo
Meine Ansprechpartnerin für die HV ist bei der HV beschäftigt,ist diese Frau nicht erreichbar werde ich von einem Versicherungsvertreter beraten.
Ist auch nicht schlecht.
Der Rat dazu;
Solange warten bis zwangsläufig ein Fehler passiert und dann zuschlagen.
Hat bei mir geholfen.Nun werde ich vorzugsweise mit dem HV verbunden.
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"Lesen ist der Anfang vom Lernen"
Anwälte, Steuerberater u.ä. werden im WEG-Recht gern als Hausverwalter genommen, obwohl sie keinen blassen Schimmer Ahnung haben. Schließe mich meinem Vorredner an: Falle stellen und eiskalt hineinlaufen lassen.
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Ich habe den Herrn gestern angerufen, mich vorgestellt und ihm gesagt, dass er das hätte eigentlich tun müssen... ;-) Er meinte, die Dame, die für uns zuständig war, hätte gekündigt, und es wäre noch keine andere Person gefunden worden, die sich den Aufgaben stellen mag... So von wegen, die meisten würden zu viel Kohle verlangen für die wenigen Aufgaben, etc. Hörte sich für mich alles sehr fadenscheinig und nichtssagend an, aber nun gut, warten wir ab was passiert.
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Hallo
Das kann es nicht sein.
Biete doch dem Verwalter an,das Aufgrund der eigenen Unfähigkeit
(es wird immer eine andere Person für die Verwaltung benötigt)
einen Notverwalter durch Gerichtsbeschluss zu bestellen.
Laut Dienstvertrag wird von dem Verwalter eine Verwaltung in Person verlangt,die er nätürlich an qualifizierte Personen deligieren kann.
Somit ist bei nicht genügender Verwaltung durchaus ein Notverwalter zu berücksichtigen.
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"Lesen ist der Anfang vom Lernen"
Und jetzt?
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