Guten Abend, ich habe eine Frage. Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen:
Aufgrund die Übertragung der Eigentumswohnung auf unseren Sohn sind wir Eltern auf der WEG-VErsammlung nicht mehr zugelassen. Man hat uns jetzt geraten, uns 1 % der Wohnung zurückschenken zu lassen. Mit Notar, Grundbucheintragung usw.
Unser Sohn ist damit einverstanden, denn damit kann er in besonderen Angelegenheiten seinem Vater eine Vollmacht geben und kann dann an den Versammlungen gemeinsam mit unserem Sohn teilnehmen. Die Teilungserklärung sieht nämlich vor, dass Vollmachten lediglich dem Ehepartner, dem Verwalter oder einem Eigentümer erteilt werden können. Es stehen komplizierte Entscheidungen an, die unser Sohn ungern allein fällen möchten. Hat jemand Erfahrungen mit derartigen Anteilen an Eigentum?
Vielen Dank. 170567
Anteile an Eigentumswohnung verschenken.
Wir haben uns jetzt darpüber mit einem Anwalt beraten.
... unmd es wäre natürlich interessant einmal zu erfahren, was aus der Beratung mit dem Anwalt herausgekommen ist...
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Hallo, ja, wir haben jeweils 1/100 Anteile zurückgeschenkt gekriegt und ins Grundbuch eintragen lassen. Mein Mann und ich sind jetzt Miteigentümer der Wohnung. Können bei der Abstimmung selbstverständlich für die Wohnung nur 1 Stimme abgeben. Darüber müssen wir uns einigen. Mitdiskutieren können wir, soviel ich weiß, jeder für sich. Ich bin sehr gespannt auf die nächste außerordentliche Eigentümerversammlung.
Es geht nämlich z.Zt. um sehr viel Geld für Instandhaltung und -setzung. Da muss man schon sehr aufpassen. Zumal wenn der Verwalter hier bestimmte Interessen hat. Es sich um eine sogenannte Interessenkollision handelt.
Vielen Dank fürs Zuhören. Ich werde weiter berichten.
Gruß 170567
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