Arglistig verschwiegener Mangel im Kaufvertrag?

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
hauself90
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)
Arglistig verschwiegener Mangel im Kaufvertrag?

Hallo, folgender Fall:

zwei privat handelnde Vertragsparteien schließen unter Zuhilfenahme eines Maklers einen Kaufvertrag über ein Einfamilienhaus. Den Käufern wird bei der Besichtigung in Bezug auf den Öltank von den Verkäufern erklärt, dass dieser per "Pistole" zu befüllen ist. Die Käufer nehmen dies als allgemeine Information hin, da sie keine diesbezüglichen Erfahrungen haben. Nach Kaufpreiszahlung, Eintragung im Grundbuch und Renovierung durch den neuen Eigentümer soll das erste Mal der Öltank befüllt werden. Bei der Lieferung erfährt der neue Eigentümer, dass eine "Pistolenbefüllung" nicht zulässig ist. Außerdem wurden bei vom Vorbesitzer durchgeführten Fassadendämmungsarbeiten sowohl das Befüll-, als auch das Entlüftungsrohr und ein notwendiger Sensor entfernt, sodass eine Befüllung praktisch nicht möglich ist. Die Rohre enden wohl im Mauerwerk unter der Dämmung und wurden vermutlich gekappt und abgedichtet. Um den Heizöltank befüllen lassen zu können, müssen die genannten Elemente wieder hergestellt werden, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

Im Kaufvertrag wurde ein Ausschluss für Mängel vereinbart. Kann der Käufer sich hier auf einen arglistig verschwiegenen Mangel berufen oder hätte ihm auffallen müssen, dass diese essentiellen Bestandteile des Öltanks fehlen? Gibt es für ähnlich gelagerte Fälle eventuell bereits einsehbare Urteile?

Vielen Dank für Eure Meinungen.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129770 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von hauself90):
Bei der Lieferung erfährt der neue Eigentümer, dass eine "Pistolenbefüllung" nicht zulässig ist.

Warum genau?



Zitat (von hauself90):
Außerdem wurden bei vom Vorbesitzer durchgeführten Fassadendämmungsarbeiten

War der Besitzer auch der Verkäufer?



Zitat (von hauself90):
Kann der Käufer sich hier auf einen arglistig verschwiegenen Mangel berufen oder hätte ihm auffallen müssen, dass diese essentiellen Bestandteile des Öltanks fehlen?

Gute Frage.
Ich würde hier zu ersterem tendieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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