Wir sind 6 Parteien und seit einigen Jahren wird das ca. 800qm Grundstück einfach durch einige Parteien "umgemodelt". Erst wurde von einem kleinen Teich ein riesiger Fischteich mit einer Tiefe von 2Metern. Der nächste Eigentümer hat dann die Terrasse vergrößert und einfach ein großes Spielehaus für seine Tochter gebaut und abgeschlossen und dabei einfach die Wäschespinne versetzt. Auch wurden sämtliche Hecken entfernt und damit können die Nachbarn einfach auf das Grundstück laufen. Jetzt wollen auch noch 3 Eigentümer ein großes Gerätehaus aufbauen, damit sie meist ihre Sachen unterbringen können. Ich bin damit nicht einverstanden, aber die Hausverwaltung, die selbst eine Wohnung in der WEG bewohnt, pocht immer auf das Mehrheitsprinzip. Es kann nicht sein, dass ein ganzes Grundstück nicht mehr so aussieht, wie ich es vor ca. 19 gekauft habe.
Kann ich als einzige dagegen etwas rechtlich unternehmen?
Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.
Aufstellung eines Gerätehauses auf Gemeinschaftgrundstück
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wie ist dass Grundstück bezeichnet (z.B. in der Teilungserklärung)? Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Grundstück, gibt es Sondernutzungsrechte? Gab es bezüglich der bisherigen Maßnahmen Beschlüsse? Wie lange geht das schon so? Wer trug/trägt die Kosten für diese Maßnahmen und deren Unterhalt?Zitatdas ca. 800qm Grundstück :
Diese Aussagen wiedersprechen sich.Zitat[...]...einfach durch einige Parteien "umgemodelt" -und- [...]...die Hausverwaltung, [...], pocht immer auf das Mehrheitsprinzip. :
Die Umwidmung und/oder "Aneignung" von gemeinschaftlichen Flächen ist nicht so einfach - und schon gar nicht per Mehrheitsbeschluss zu machen. Bauliche Veränderungen können zwar mehrheitlich beschlossen werden, bedürfen aber der Zustimmung der besonders davon betroffenen Miteigentümer.
Das mutere Treiben muss man folglich nicht hinnehmen. Trotzdem kann man überlegen, ob es letztlich lohnt dieser (eingeschworenen?) Gemeinschaft entgegenzutreten.
VG
Roland
Hallo Roland,
es ist ein Gemeinschaftsgrundstück und ich habe meinen Anteil gem. Wohnungsgröße. Als ich die Wohnung vor ca.19 Jahren gekauft habe, war alles noch ziemlich grün und viele Beete, die von allen gepflegt werden müssen Auch der Rasen muss von mir gemäht werden, obwohl ich den kaum nutze. Nun sin zwei neue Parteien eingezogen und hier werden die ganze Gartenfläche bald mit Aufbauten zugepflastert und Beete, Hecken und Sträucher mussten weichen. Jetzt soll ein großes Gerätehaus aufgestellt werden und die Kosten von allen getragen werden. Soll ich dagegen klagen, denn diese Aufbauten vertreiben Vögel, Igel, Insekten usw.
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Als erstes solltest du mal Rolands Fragen vollständig und verständlich beantworten.
Berry
Kann es sein, dass jeder an diesem (Gemeinschafts)grundstück (s)einen bezeichneten Anteil hat?Zitates ist ein Gemeinschaftsgrundstück und ich habe meinen Anteil gem. Wohnungsgröße. :
Welcher Rasen, der auf dem gesamten Gemeinschaftsgrundstück - oder der auf Deinem Anteil?ZitatAuch der Rasen muss von mir gemäht werden :
Steht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen?Zitatund hier werden die ganze Gartenfläche bald mit Aufbauten zugepflastert :
Auf wessen Gartenanteil soll das Gerätehaus stehen - oder gibt es noch eine wirklich gemeinschaftliche Fläche?ZitatJetzt soll ein großes Gerätehaus aufgestellt werden und die Kosten von allen getragen werden. :
Die Frage wird sein, "kann ich mich dagegen wehren, notfalls auf dem Rechtsweg"? Die mögliche(n) Antwort(en) hängen von den Antworten auf die gestellten Fragen ab.ZitatSoll ich dagegen klagen, :
VG
Roland
Zitat:Kann es sein, dass jeder an diesem (Gemeinschafts)grundstück (s)einen bezeichneten Anteil hat? NeinZitates ist ein Gemeinschaftsgrundstück und ich habe meinen Anteil gem. Wohnungsgröße. :
Welcher Rasen, der auf dem gesamten Gemeinschaftsgrundstück - oder der auf Deinem Anteil? Auf der gesamten FlächeZitatAuch der Rasen muss von mir gemäht werden :
Steht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen Nein nicht unbedingtZitatund hier werden die ganze Gartenfläche bald mit Aufbauten zugepflastert :
Auf wessen Gartenanteil soll das Gerätehaus stehen - oder gibt es noch eine wirklich gemeinschaftliche Fläche? Auf der Gemeinschaftfläche - es sind keine Flächen zugeteilt und nicht eingetragenZitatJetzt soll ein großes Gerätehaus aufgestellt werden und die Kosten von allen getragen werden. :
Die Frage wird sein, "kann ich mich dagegen wehren, notfalls auf dem Rechtsweg"? Die mögliche(n) Antwort(en) hängen von den Antworten auf die gestellten Fragen ab.ZitatSoll ich dagegen klagen, :
VG
Roland
1. nein
2. auf der Gesamtfläche muss gemäht werde. Es sind keine Flächen zugewiesen oder eingetragen
3. Es ist unbedingt festgelegt, dass die Flächen Gartenflächen sein müssen.
4. Das Gerätehaus soll auch auf der Gemeinschaftfläche stehen.
Also handelt(e) es sich um eine gemeinschaftlich zu erhaltende und ggfs. zu nutzende Grünfläche. Was ist bezüglich einer Nutzung bestimmt oder beschlossen worden?Zitat1. nein :
2. auf der Gesamtfläche muss gemäht werde. Es sind keine Flächen zugewiesen oder eingetragen
Welche dieser Aussagen trifft zu??ZitatSteht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen :ZitatNein nicht unbedingt :Zitat3. Es ist unbedingt festgelegt, dass die Flächen Gartenflächen sein müssen. :
Wie kam es dazu - gab es einen Beschluss? Wie sind die Kosten für den Erhalt geregelt? Wie sieht es bezüglich der Sicherung und der Haftung aus?ZitatErst wurde von einem kleinen Teich ein riesiger Fischteich mit einer Tiefe von 2Metern. :
Ging das zu Lasten des gemeinschaftlichen Grundstücks - wer hat das bezahlt? Gab es einen Beschluss?ZitatDer nächste Eigentümer hat dann die Terrasse vergrößert :
Fragen, wie vor...??Zitatund einfach ein großes Spielehaus für seine Tochter gebaut und abgeschlossen :
Wann wurden diese Umgestaltunglen vorgenommen? Gibt es für das Gerätehaus evtl. gute Gründe? Wenn das mehrheitlich beschlossen wird, bleibt der Weg über eine Beschlussanfechtung. Für taugliche Antworten sollest Du auch die erfragten Informationen liefern.
VG
Roland
Zitat:Also handelt(e) es sich um eine gemeinschaftlich zu erhaltende und ggfs. zu nutzende Grünfläche. Was ist bezüglich einer Nutzung bestimmt oder beschlossen worden?Zitat1. nein :
2. auf der Gesamtfläche muss gemäht werde. Es sind keine Flächen zugewiesen oder eingetragen
Welche dieser Aussagen trifft zu??ZitatSteht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen :ZitatNein nicht unbedingt :Zitat3. Es ist unbedingt festgelegt, dass die Flächen Gartenflächen sein müssen. :
Wie kam es dazu - gab es einen Beschluss? Wie sind die Kosten für den Erhalt geregelt? Wie sieht es bezüglich der Sicherung und der Haftung aus? Einen Beschluss gab es vor Jahren für einen kleinen Fischteich, der wurde einfach von den Eigentümer ca 2 Meter vertieft und in der Länge extrem vergrößert. Nur wer letzendes dafür haftet, ist nicht festgelegtZitatErst wurde von einem kleinen Teich ein riesiger Fischteich mit einer Tiefe von 2Metern. :Ging das zu Lasten des gemeinschaftlichen Grundstücks - wer hat das bezahlt? Gab es einen Beschluss? Einen Mehrheitsbeschluss gab es nur hinsichtlich den Terrassenbelag zu erneuern und dann wurde das seitliche Beet mit blühenden Sträuchern etc. einfach weggemacht und die Terrasse vergrößert. Bei Nachfrage an die Hausverwaltung ( 8die selbst auch Eigentümerin ist) kam die Antwort, sie hätte das selbst gewusst. Macht aber auch nichts dagegen. Bezahlt wurde aus der Rücklage. Unterhalten wird der Teich vomZitatDer nächste Eigentümer hat dann die Terrasse vergrößert :
Eigentümer.
Fragen, wie vor...??Zitatund einfach ein großes Spielehaus für seine Tochter gebaut und abgeschlossen :
Für das Spielhaus gab es gar keinen Beschluss. Dieses stand auf einmal da ohne das ich persönlich überhaupt davon wusste. Vorher hat dort die Gemeinschaftswäschepinne gestanden, die wurde einfach verlegt. Das war letztes Jahr.
Wann wurden diese Umgestaltunglen vorgenommen? Gibt es für das Gerätehaus evtl. gute Gründe? Wenn das mehrheitlich beschlossen wird, bleibt der Weg über eine Beschlussanfechtung. Für taugliche Antworten sollest Du auch die erfragten Informationen liefern. Das Gerätehaus wollen nur die Parteien, die schon im Keller, Heizungsraum, Fahrradraum etc. ihre persönlich Sachen gelagert haben un nun noch mehr Lagerunsmöglichkeiten brauchen, aber bezahlt werdne soll aus der Rücklage.
VG
Roland
Nach Deinen Schilderungen und wenn das so zu trifft - IMO ja. Nur ohne geduldigen, zielstrebigen und rechtskundigen Beistand wird das nix werden.ZitatKann ich als einzige dagegen etwas rechtlich unternehmen? :
VG
Roland
Hi Roland,
danke für deine Antworten. Zu der Gartenfläche ist nichts weiter eingetragen, als das es ein Gemeinschaftsgrundstück ist. Nur als mehrere Wechsel in den oberen Wohnung stattfanden, wurde immer mehr eigene Vorstellung einfach umgesetzt und Hausverwaltung, die auch Miteigentümerin ist, will immer wieder gewählt werden und lässt alles mit Mehrheitsbeschluss laufen ohne alle zu berücksichtigen. Ich bin alleine und habe keine Lobby und immer wenn ich Einspruch erhoben habe, wurde ich von bestimmten Leuten, die Ihre persönlichen Interessen verfolgen, beleidigend angegangen. Ich weiß, dass das ein teurer und beschwerlicher Weg ist, aber ich frage mich: Soll man sowas immer laufen lassen bzw. alles hinnehmen?
Wurde nun einfach umgesetzt - oder gab es Beschlüsse??Zitat[...]...wurde immer mehr eigene Vorstellung einfach umgesetzt... [...][...]...Hausverwaltung, ...lässt alles mit Mehrheitsbeschluss laufen :
Wenn die HV ordnungsgemäß bestellt wird und eine ordnungsgemäße Verwaltung macht, ist das nicht zu beanstanden.ZitatHausverwaltung, die auch Miteigentümerin ist, will immer wieder gewählt werden :
Das liegt in der Natur von Mehrheitsbeschlüssen. Hier finden die Intereressen der Mehrheit Berücksichtigung. Die (abweichenden) Interessen aller können nicht berücksichtigt werden. Wäre dagegen Allstimmigkeit erforderlich, kann sogar ein Einzelner die Intereressen aller zunichte machen.Zitatund lässt alles mit Mehrheitsbeschluss laufen ohne alle zu berücksichtigen. :
Es ist eine Frage der Abwägung. Die ungeliebten, vielleicht sogar (erfolgreich?) angreifbaren Änderungen juristisch in Frage stellen - im Erfolgsfall beseitigt zu bekommen, um den Preis von noch mehr Gegenwehr der Gemeinschaft, die das nicht gut finden wird? Da kann es tatsächlich klüger sein seinen Frieden mit den Menschen, mit denen man ja unter einem Dach lebt, zu machen.ZitatSoll man sowas immer laufen lassen bzw. alles hinnehmen? :
VG
Roland
Hallo Roland,
nun ist der Beschluss zum großen Gerätehaus gefasst: Es läuft nun unter Modernisierungsaufgabe und kann dann mit 75% Zustimmung gemacht werden von zwei Eigentümer, die das Gerätehaus aufstellen und sich noch das von der Gemeinschaft für 8,50 Eur die Std. bezahlen lassen plus 2500 Eur für das Geräteaus und dafür werden wieder Beete, Sträucher entfernt.
Wie findet ihr ein solches Vorgehen? Soll man damit seinen Frieden schließen? Dafür bezahlen und gar nicht nutzen?
WEGrechtlich liegt da schon einiges im Argen. Aber die Handlungsweise entspricht der großen Mehrheit und deren Verwalters. Und, wo kein Kläger (keine Beschlussanfechtung), da läuft das so.ZitatWie findet ihr ein solches Vorgehen? :
Diese Frage musst Du für Dich beantworten. IMO bietet die Aktion schon Ansatzpunkte den Leuten mal richtig gegen das Bein zu treten. Mit Unterstützung eines engagierten Anwalts. Ob es Dir dann in dieser Gemeinschaft (selbst im Fall des Obsiegens) besser gefällt??ZitatSoll man damit seinen Frieden schließen? :
Was wurde denn besprochen, geäußert oder gar festgelegt bezüglich der Nutzung dieser "Modernisierungsaufgabe"? Sollen in dem Häuschen ausschließlich Gegenstände und Gerätschaften untergebracht werden, die gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden? Oder soll das "Recht" des Schnelleren und/oder Stärkeren gelten?ZitatDafür bezahlen und gar nicht nutzen? :
VG
Roland
Sollen in dem Häuschen ausschließlich Gegenstände und Gerätschaften untergebracht werden, die gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden? Oder soll das "Recht" des Schnelleren und/oder Stärkeren gelten? Es sollen lt. Angabe nur der Benzinrasenmäher und Gartengeräte dort stehen. Aber aus Erfahrung weiß ich, dass dann die Eigentümer, di den Teich haben etc. alles mit ihren persönlichen Gegenständen voll stellen. Dieses ist schon im Keller so. Es gilt hier immer das Recht der Stärkeren!Zitat:WEGrechtlich liegt da schon einiges im Argen. Aber die Handlungsweise entspricht der großen Mehrheit und deren Verwalters. Und, wo kein Kläger (keine Beschlussanfechtung), da läuft das so.ZitatWie findet ihr ein solches Vorgehen? :
Diese Frage musst Du für Dich beantworten. IMO bietet die Aktion schon Ansatzpunkte den Leuten mal richtig gegen das Bein zu treten. Mit Unterstützung eines engagierten Anwalts. Ob es Dir dann in dieser Gemeinschaft (selbst im Fall des Obsiegens) besser gefällt??ZitatSoll man damit seinen Frieden schließen? :
Was wurde denn besprochen, geäußert oder gar festgelegt bezüglich der Nutzung dieser "Modernisierungsaufgabe"? Sollen in dem Häuschen ausschließlich Gegenstände und Gerätschaften untergebracht werden, die gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden? Oder soll das "Recht" des Schnelleren und/oder Stärkeren gelten?ZitatDafür bezahlen und gar nicht nutzen? :
VG
Roland
Das wäre dann soweit in Ordnung.ZitatEs sollen lt. Angabe nur der Benzinrasenmäher und Gartengeräte dort stehen. :
Das könnte man, wie auch die persönlichen Gegenstände auf anderen gemeinschaftlichen Flächen beanstanden.ZitatAber aus Erfahrung weiß ich, dass dann die Eigentümer, di den Teich haben etc. alles mit ihren persönlichen Gegenständen voll stellen. :
Erneut stellt sich die Frage, was für Dich das kleinere Übel ist. Das alles so hinnehmen - oder dagegen vor gehen. Steht man bei Letzterem allein auf weiter Flur, muss man abwägen was man von einem (erhofften) Sieg wohl haben könnte.
VG
Roland
Hallo Roland,
ich möchte mich nochmals zu den Zuständen im Gemeinschaftsgarten äußern:
Nun steht das Gerätehaus, ein Stahlungetüm, viel zu groß und hässlich aufgebaut obwohl ich als einzige dagegen gestimmt habe. Man hat das ja dann kurzfristig als Modernisierungsmaße deklariert, obwohl nicht mal Alternativangebote vorgelegen haben. Das haben so überwiegend 2 Parteien ausgemacht und sich selbst für den Aufbau mit Stundenlohn von 8,50 Euro genehmigt. Da wurde nur ein Liste aufgehängt um die Stunden einzutragen und jeder hat ohne das man weiß direkt was dafür gemacht wurde, eingetragen und somit kommen einige hundert Euro zusammen zusätzlich zu den ca. 2500 Euro für das Gerätehaus. die wohl aus unseren Rücklagen bezahlt werden sollen. Ich habe nachgefragt, wie es denn mit einer Rechnung aussähe, da kann man ja bis 600 Euro Handwerkslöhne steuerlich abziehen und darauf die lapidare Antwort bekommen, dass jenes eine genehmigte Aufwandsentschädigung ist, die man eben nicht absetzen könnte. Danach habe ich angemerkt, das wäre wohl Schwarzarbeit und da kann man nicht mitmachen und ich frage dich: Soll man nicht dagegen rechtlich vorgehen, sonst ist der ganze Garten irgendwann einfach zu planiert. Jetzt wurde ein riesiger Swimmingpool ( ca. 2 Meter Durchmesser)ohne Zustimmung aufgebaut und manche meinen das wäre für sie so in Ordnung, nur bezahlen für die Gartenpflege und Rasen mähen etc., das sollen alle.
Für eine Antwort wäre ich dankbar und würde vielleicht einen Vorschlag für einen Anwalt gerne annehmen.
Grüße
Lolita
Hallo Lolita,
so wie ich das sehe macht bei euch eh jeder was er will und die Hausverwaltung mischt einfach mit (und scheint vom WEG-Recht auch wenig Ahnung zu haben).
Aus meiner Sicht hast du bei diesem Durcheinander zwei Möglichkeiten: Entweder du akzeptierst einfach, was dort passiert oder du schaltest hier tatsächlich einen Anwalt ein. Der kann die ganzen Vorgänge dann mit allen vorhandenen Unterlagen prüfen und dich weiter beraten.
Auf die Frage kann man dagegen rechtlich vorgehen, hätte ich mit JA geanwortet. So lautet die Antwort, diese Entscheidung wird Dir niemand abnehmen können.ZitatSoll man nicht dagegen rechtlich vorgehen, :
Rechtlich gibt es genügend Ansatzpunkte dieser Gemeinschaft und der Verwaltung Einhalt zu gebieten. Ohne Mitwirkung eines engagierten Anwalts (IMO nicht leicht zu finden), solltest Du das aber nicht angehen. Ob das Leben in diesem Haus dann für Dich schöner wird, bleibt die große Frage.
VG
Roland
Und jetzt?
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