Aufstellung eines Gerätehauses auf Gemeinschaftgrundstück

5. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufstellung eines Gerätehauses auf Gemeinschaftgrundstück

Wir sind 6 Parteien und seit einigen Jahren wird das ca. 800qm Grundstück einfach durch einige Parteien "umgemodelt". Erst wurde von einem kleinen Teich ein riesiger Fischteich mit einer Tiefe von 2Metern. Der nächste Eigentümer hat dann die Terrasse vergrößert und einfach ein großes Spielehaus für seine Tochter gebaut und abgeschlossen und dabei einfach die Wäschespinne versetzt. Auch wurden sämtliche Hecken entfernt und damit können die Nachbarn einfach auf das Grundstück laufen. Jetzt wollen auch noch 3 Eigentümer ein großes Gerätehaus aufbauen, damit sie meist ihre Sachen unterbringen können. Ich bin damit nicht einverstanden, aber die Hausverwaltung, die selbst eine Wohnung in der WEG bewohnt, pocht immer auf das Mehrheitsprinzip. Es kann nicht sein, dass ein ganzes Grundstück nicht mehr so aussieht, wie ich es vor ca. 19 gekauft habe.
Kann ich als einzige dagegen etwas rechtlich unternehmen?

Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.

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18 Antworten
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#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
das ca. 800qm Grundstück
Wie ist dass Grundstück bezeichnet (z.B. in der Teilungserklärung)? Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Grundstück, gibt es Sondernutzungsrechte? Gab es bezüglich der bisherigen Maßnahmen Beschlüsse? Wie lange geht das schon so? Wer trug/trägt die Kosten für diese Maßnahmen und deren Unterhalt?

Zitat (von Lolita09):
[...]...einfach durch einige Parteien "umgemodelt" -und- [...]...die Hausverwaltung, [...], pocht immer auf das Mehrheitsprinzip.
Diese Aussagen wiedersprechen sich.

Die Umwidmung und/oder "Aneignung" von gemeinschaftlichen Flächen ist nicht so einfach - und schon gar nicht per Mehrheitsbeschluss zu machen. Bauliche Veränderungen können zwar mehrheitlich beschlossen werden, bedürfen aber der Zustimmung der besonders davon betroffenen Miteigentümer.

Das mutere Treiben muss man folglich nicht hinnehmen. Trotzdem kann man überlegen, ob es letztlich lohnt dieser (eingeschworenen?) Gemeinschaft entgegenzutreten.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Roland,
es ist ein Gemeinschaftsgrundstück und ich habe meinen Anteil gem. Wohnungsgröße. Als ich die Wohnung vor ca.19 Jahren gekauft habe, war alles noch ziemlich grün und viele Beete, die von allen gepflegt werden müssen Auch der Rasen muss von mir gemäht werden, obwohl ich den kaum nutze. Nun sin zwei neue Parteien eingezogen und hier werden die ganze Gartenfläche bald mit Aufbauten zugepflastert und Beete, Hecken und Sträucher mussten weichen. Jetzt soll ein großes Gerätehaus aufgestellt werden und die Kosten von allen getragen werden. Soll ich dagegen klagen, denn diese Aufbauten vertreiben Vögel, Igel, Insekten usw.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Als erstes solltest du mal Rolands Fragen vollständig und verständlich beantworten.

Berry

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
es ist ein Gemeinschaftsgrundstück und ich habe meinen Anteil gem. Wohnungsgröße.
Kann es sein, dass jeder an diesem (Gemeinschafts)grundstück (s)einen bezeichneten Anteil hat?


Zitat (von Lolita09):
Auch der Rasen muss von mir gemäht werden
Welcher Rasen, der auf dem gesamten Gemeinschaftsgrundstück - oder der auf Deinem Anteil?


Zitat (von Lolita09):
und hier werden die ganze Gartenfläche bald mit Aufbauten zugepflastert
Steht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen?


Zitat (von Lolita09):
Jetzt soll ein großes Gerätehaus aufgestellt werden und die Kosten von allen getragen werden.
Auf wessen Gartenanteil soll das Gerätehaus stehen - oder gibt es noch eine wirklich gemeinschaftliche Fläche?


Zitat (von Lolita09):
Soll ich dagegen klagen,
Die Frage wird sein, "kann ich mich dagegen wehren, notfalls auf dem Rechtsweg"? Die mögliche(n) Antwort(en) hängen von den Antworten auf die gestellten Fragen ab.


VG
Roland

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#5
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Lolita09):
es ist ein Gemeinschaftsgrundstück und ich habe meinen Anteil gem. Wohnungsgröße.
Kann es sein, dass jeder an diesem (Gemeinschafts)grundstück (s)einen bezeichneten Anteil hat? Nein


Zitat (von Lolita09):
Auch der Rasen muss von mir gemäht werden
Welcher Rasen, der auf dem gesamten Gemeinschaftsgrundstück - oder der auf Deinem Anteil? Auf der gesamten Fläche


Zitat (von Lolita09):
und hier werden die ganze Gartenfläche bald mit Aufbauten zugepflastert
Steht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen Nein nicht unbedingt
Zitat (von Lolita09):
Jetzt soll ein großes Gerätehaus aufgestellt werden und die Kosten von allen getragen werden.
Auf wessen Gartenanteil soll das Gerätehaus stehen - oder gibt es noch eine wirklich gemeinschaftliche Fläche? Auf der Gemeinschaftfläche - es sind keine Flächen zugeteilt und nicht eingetragen


Zitat (von Lolita09):
Soll ich dagegen klagen,
Die Frage wird sein, "kann ich mich dagegen wehren, notfalls auf dem Rechtsweg"? Die mögliche(n) Antwort(en) hängen von den Antworten auf die gestellten Fragen ab.


VG
Roland

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#6
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

1. nein
2. auf der Gesamtfläche muss gemäht werde. Es sind keine Flächen zugewiesen oder eingetragen
3. Es ist unbedingt festgelegt, dass die Flächen Gartenflächen sein müssen.
4. Das Gerätehaus soll auch auf der Gemeinschaftfläche stehen.

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
1. nein
2. auf der Gesamtfläche muss gemäht werde. Es sind keine Flächen zugewiesen oder eingetragen
Also handelt(e) es sich um eine gemeinschaftlich zu erhaltende und ggfs. zu nutzende Grünfläche. Was ist bezüglich einer Nutzung bestimmt oder beschlossen worden?


Zitat (von Roland-S):
Steht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen
Zitat (von Lolita09):
Nein nicht unbedingt
Zitat (von Lolita09):
3. Es ist unbedingt festgelegt, dass die Flächen Gartenflächen sein müssen.
Welche dieser Aussagen trifft zu??


Zitat (von Lolita09):
Erst wurde von einem kleinen Teich ein riesiger Fischteich mit einer Tiefe von 2Metern.
Wie kam es dazu - gab es einen Beschluss? Wie sind die Kosten für den Erhalt geregelt? Wie sieht es bezüglich der Sicherung und der Haftung aus?


Zitat (von Lolita09):
Der nächste Eigentümer hat dann die Terrasse vergrößert
Ging das zu Lasten des gemeinschaftlichen Grundstücks - wer hat das bezahlt? Gab es einen Beschluss?


Zitat (von Lolita09):
und einfach ein großes Spielehaus für seine Tochter gebaut und abgeschlossen
Fragen, wie vor...??

Wann wurden diese Umgestaltunglen vorgenommen? Gibt es für das Gerätehaus evtl. gute Gründe? Wenn das mehrheitlich beschlossen wird, bleibt der Weg über eine Beschlussanfechtung. Für taugliche Antworten sollest Du auch die erfragten Informationen liefern.


VG
Roland



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#8
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Lolita09):
1. nein
2. auf der Gesamtfläche muss gemäht werde. Es sind keine Flächen zugewiesen oder eingetragen
Also handelt(e) es sich um eine gemeinschaftlich zu erhaltende und ggfs. zu nutzende Grünfläche. Was ist bezüglich einer Nutzung bestimmt oder beschlossen worden?


Zitat (von Roland-S):
Steht irgendwo zu lesen, dass diese Flächen Gartenflächen sind und es auch bleiben müssen
Zitat (von Lolita09):
Nein nicht unbedingt
Zitat (von Lolita09):
3. Es ist unbedingt festgelegt, dass die Flächen Gartenflächen sein müssen.
Welche dieser Aussagen trifft zu??


Zitat (von Lolita09):
Erst wurde von einem kleinen Teich ein riesiger Fischteich mit einer Tiefe von 2Metern.
Wie kam es dazu - gab es einen Beschluss? Wie sind die Kosten für den Erhalt geregelt? Wie sieht es bezüglich der Sicherung und der Haftung aus? Einen Beschluss gab es vor Jahren für einen kleinen Fischteich, der wurde einfach von den Eigentümer ca 2 Meter vertieft und in der Länge extrem vergrößert. Nur wer letzendes dafür haftet, ist nicht festgelegt
Zitat (von Lolita09):
Der nächste Eigentümer hat dann die Terrasse vergrößert
Ging das zu Lasten des gemeinschaftlichen Grundstücks - wer hat das bezahlt? Gab es einen Beschluss? Einen Mehrheitsbeschluss gab es nur hinsichtlich den Terrassenbelag zu erneuern und dann wurde das seitliche Beet mit blühenden Sträuchern etc. einfach weggemacht und die Terrasse vergrößert. Bei Nachfrage an die Hausverwaltung ( 8die selbst auch Eigentümerin ist) kam die Antwort, sie hätte das selbst gewusst. Macht aber auch nichts dagegen. Bezahlt wurde aus der Rücklage. Unterhalten wird der Teich vom
Eigentümer.

Zitat (von Lolita09):
und einfach ein großes Spielehaus für seine Tochter gebaut und abgeschlossen
Fragen, wie vor...??
Für das Spielhaus gab es gar keinen Beschluss. Dieses stand auf einmal da ohne das ich persönlich überhaupt davon wusste. Vorher hat dort die Gemeinschaftswäschepinne gestanden, die wurde einfach verlegt. Das war letztes Jahr.

Wann wurden diese Umgestaltunglen vorgenommen? Gibt es für das Gerätehaus evtl. gute Gründe? Wenn das mehrheitlich beschlossen wird, bleibt der Weg über eine Beschlussanfechtung. Für taugliche Antworten sollest Du auch die erfragten Informationen liefern. Das Gerätehaus wollen nur die Parteien, die schon im Keller, Heizungsraum, Fahrradraum etc. ihre persönlich Sachen gelagert haben un nun noch mehr Lagerunsmöglichkeiten brauchen, aber bezahlt werdne soll aus der Rücklage.


VG
Roland

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#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
Kann ich als einzige dagegen etwas rechtlich unternehmen?
Nach Deinen Schilderungen und wenn das so zu trifft - IMO ja. Nur ohne geduldigen, zielstrebigen und rechtskundigen Beistand wird das nix werden.


VG
Roland

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#10
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Roland,

danke für deine Antworten. Zu der Gartenfläche ist nichts weiter eingetragen, als das es ein Gemeinschaftsgrundstück ist. Nur als mehrere Wechsel in den oberen Wohnung stattfanden, wurde immer mehr eigene Vorstellung einfach umgesetzt und Hausverwaltung, die auch Miteigentümerin ist, will immer wieder gewählt werden und lässt alles mit Mehrheitsbeschluss laufen ohne alle zu berücksichtigen. Ich bin alleine und habe keine Lobby und immer wenn ich Einspruch erhoben habe, wurde ich von bestimmten Leuten, die Ihre persönlichen Interessen verfolgen, beleidigend angegangen. Ich weiß, dass das ein teurer und beschwerlicher Weg ist, aber ich frage mich: Soll man sowas immer laufen lassen bzw. alles hinnehmen?

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#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
[...]...wurde immer mehr eigene Vorstellung einfach umgesetzt... [...][...]...Hausverwaltung, ...lässt alles mit Mehrheitsbeschluss laufen
Wurde nun einfach umgesetzt - oder gab es Beschlüsse??


Zitat (von Lolita09):
Hausverwaltung, die auch Miteigentümerin ist, will immer wieder gewählt werden
Wenn die HV ordnungsgemäß bestellt wird und eine ordnungsgemäße Verwaltung macht, ist das nicht zu beanstanden.


Zitat (von Lolita09):
und lässt alles mit Mehrheitsbeschluss laufen ohne alle zu berücksichtigen.
Das liegt in der Natur von Mehrheitsbeschlüssen. Hier finden die Intereressen der Mehrheit Berücksichtigung. Die (abweichenden) Interessen aller können nicht berücksichtigt werden. Wäre dagegen Allstimmigkeit erforderlich, kann sogar ein Einzelner die Intereressen aller zunichte machen.


Zitat (von Lolita09):
Soll man sowas immer laufen lassen bzw. alles hinnehmen?
Es ist eine Frage der Abwägung. Die ungeliebten, vielleicht sogar (erfolgreich?) angreifbaren Änderungen juristisch in Frage stellen - im Erfolgsfall beseitigt zu bekommen, um den Preis von noch mehr Gegenwehr der Gemeinschaft, die das nicht gut finden wird? Da kann es tatsächlich klüger sein seinen Frieden mit den Menschen, mit denen man ja unter einem Dach lebt, zu machen.


VG
Roland

Signatur:

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#12
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Roland,
nun ist der Beschluss zum großen Gerätehaus gefasst: Es läuft nun unter Modernisierungsaufgabe und kann dann mit 75% Zustimmung gemacht werden von zwei Eigentümer, die das Gerätehaus aufstellen und sich noch das von der Gemeinschaft für 8,50 Eur die Std. bezahlen lassen plus 2500 Eur für das Geräteaus und dafür werden wieder Beete, Sträucher entfernt.
Wie findet ihr ein solches Vorgehen? Soll man damit seinen Frieden schließen? Dafür bezahlen und gar nicht nutzen?

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#13
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
Wie findet ihr ein solches Vorgehen?
WEGrechtlich liegt da schon einiges im Argen. Aber die Handlungsweise entspricht der großen Mehrheit und deren Verwalters. Und, wo kein Kläger (keine Beschlussanfechtung), da läuft das so.


Zitat (von Lolita09):
Soll man damit seinen Frieden schließen?
Diese Frage musst Du für Dich beantworten. IMO bietet die Aktion schon Ansatzpunkte den Leuten mal richtig gegen das Bein zu treten. Mit Unterstützung eines engagierten Anwalts. Ob es Dir dann in dieser Gemeinschaft (selbst im Fall des Obsiegens) besser gefällt??


Zitat (von Lolita09):
Dafür bezahlen und gar nicht nutzen?
Was wurde denn besprochen, geäußert oder gar festgelegt bezüglich der Nutzung dieser "Modernisierungsaufgabe"? Sollen in dem Häuschen ausschließlich Gegenstände und Gerätschaften untergebracht werden, die gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden? Oder soll das "Recht" des Schnelleren und/oder Stärkeren gelten?



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#14
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Lolita09):
Wie findet ihr ein solches Vorgehen?
WEGrechtlich liegt da schon einiges im Argen. Aber die Handlungsweise entspricht der großen Mehrheit und deren Verwalters. Und, wo kein Kläger (keine Beschlussanfechtung), da läuft das so.


Zitat (von Lolita09):
Soll man damit seinen Frieden schließen?
Diese Frage musst Du für Dich beantworten. IMO bietet die Aktion schon Ansatzpunkte den Leuten mal richtig gegen das Bein zu treten. Mit Unterstützung eines engagierten Anwalts. Ob es Dir dann in dieser Gemeinschaft (selbst im Fall des Obsiegens) besser gefällt??


Zitat (von Lolita09):
Dafür bezahlen und gar nicht nutzen?
Was wurde denn besprochen, geäußert oder gar festgelegt bezüglich der Nutzung dieser "Modernisierungsaufgabe"? Sollen in dem Häuschen ausschließlich Gegenstände und Gerätschaften untergebracht werden, die gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden? Oder soll das "Recht" des Schnelleren und/oder Stärkeren gelten?



VG
Roland
Sollen in dem Häuschen ausschließlich Gegenstände und Gerätschaften untergebracht werden, die gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden? Oder soll das "Recht" des Schnelleren und/oder Stärkeren gelten? Es sollen lt. Angabe nur der Benzinrasenmäher und Gartengeräte dort stehen. Aber aus Erfahrung weiß ich, dass dann die Eigentümer, di den Teich haben etc. alles mit ihren persönlichen Gegenständen voll stellen. Dieses ist schon im Keller so. Es gilt hier immer das Recht der Stärkeren!

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#15
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
Es sollen lt. Angabe nur der Benzinrasenmäher und Gartengeräte dort stehen.
Das wäre dann soweit in Ordnung.


Zitat (von Lolita09):
Aber aus Erfahrung weiß ich, dass dann die Eigentümer, di den Teich haben etc. alles mit ihren persönlichen Gegenständen voll stellen.
Das könnte man, wie auch die persönlichen Gegenstände auf anderen gemeinschaftlichen Flächen beanstanden.


Erneut stellt sich die Frage, was für Dich das kleinere Übel ist. Das alles so hinnehmen - oder dagegen vor gehen. Steht man bei Letzterem allein auf weiter Flur, muss man abwägen was man von einem (erhofften) Sieg wohl haben könnte.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#16
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Roland,
ich möchte mich nochmals zu den Zuständen im Gemeinschaftsgarten äußern:
Nun steht das Gerätehaus, ein Stahlungetüm, viel zu groß und hässlich aufgebaut obwohl ich als einzige dagegen gestimmt habe. Man hat das ja dann kurzfristig als Modernisierungsmaße deklariert, obwohl nicht mal Alternativangebote vorgelegen haben. Das haben so überwiegend 2 Parteien ausgemacht und sich selbst für den Aufbau mit Stundenlohn von 8,50 Euro genehmigt. Da wurde nur ein Liste aufgehängt um die Stunden einzutragen und jeder hat ohne das man weiß direkt was dafür gemacht wurde, eingetragen und somit kommen einige hundert Euro zusammen zusätzlich zu den ca. 2500 Euro für das Gerätehaus. die wohl aus unseren Rücklagen bezahlt werden sollen. Ich habe nachgefragt, wie es denn mit einer Rechnung aussähe, da kann man ja bis 600 Euro Handwerkslöhne steuerlich abziehen und darauf die lapidare Antwort bekommen, dass jenes eine genehmigte Aufwandsentschädigung ist, die man eben nicht absetzen könnte. Danach habe ich angemerkt, das wäre wohl Schwarzarbeit und da kann man nicht mitmachen und ich frage dich: Soll man nicht dagegen rechtlich vorgehen, sonst ist der ganze Garten irgendwann einfach zu planiert. Jetzt wurde ein riesiger Swimmingpool ( ca. 2 Meter Durchmesser)ohne Zustimmung aufgebaut und manche meinen das wäre für sie so in Ordnung, nur bezahlen für die Gartenpflege und Rasen mähen etc., das sollen alle.
Für eine Antwort wäre ich dankbar und würde vielleicht einen Vorschlag für einen Anwalt gerne annehmen.

Grüße
Lolita

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Lolita,

so wie ich das sehe macht bei euch eh jeder was er will und die Hausverwaltung mischt einfach mit (und scheint vom WEG-Recht auch wenig Ahnung zu haben).

Aus meiner Sicht hast du bei diesem Durcheinander zwei Möglichkeiten: Entweder du akzeptierst einfach, was dort passiert oder du schaltest hier tatsächlich einen Anwalt ein. Der kann die ganzen Vorgänge dann mit allen vorhandenen Unterlagen prüfen und dich weiter beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Lolita09):
Soll man nicht dagegen rechtlich vorgehen,
Auf die Frage kann man dagegen rechtlich vorgehen, hätte ich mit JA geanwortet. So lautet die Antwort, diese Entscheidung wird Dir niemand abnehmen können.

Rechtlich gibt es genügend Ansatzpunkte dieser Gemeinschaft und der Verwaltung Einhalt zu gebieten. Ohne Mitwirkung eines engagierten Anwalts (IMO nicht leicht zu finden), solltest Du das aber nicht angehen. Ob das Leben in diesem Haus dann für Dich schöner wird, bleibt die große Frage.


VG
Roland

Signatur:

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