Auftragsvergabe

30. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
adafri
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragsvergabe

hallo bin neu hier, kenne mich noch nicht gut aus.
zur sache.
unsere eg hat beschlossen die rabatte ums haus in eigenleistung zu roden.
helfer sind namentlich eingetragen. ein beirat hat mit zustimmung der hv
einen gärtner für diese arbeit beauftragt. die arbeiten sind duchgeführt.
es wurde nie versucht die helfer zu der eigenleistung einzuberufen.
ich bin selbst verw. beirat.
wie soll ich mich verhalten, liegt hier der tatbestand der veruntreuung vor?

im voraus danke für beiträge

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten in der nächsten Eigentümerversammlung ähnlich denkt wie du, gäbe es die folgende Möglichkeit:

a) Dem Verwalter die Entlastung versagen.
b) Mehrheitlich ein Schadensersatzanspruchverfahren gegen den/die Verantwortlichen beschließen und ebenso, dass der Verwalter dies zu verfolgen hat. Sollte der Verwalter verantwortlich sein, sollte die Verfolgung besser jemand anderes machen.

Die Punkte müssen natürlich auf der Tagesordnung stehen.

Das Strafrecht hilft hier nicht wirklich weiter.

Gruß,
Wohni

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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Hat tatsächlich der Beirat den Auftrag erteilt?

Dann soll er es auch bezahlen.
Zumindest solltet ihr ihm ganz dringend klarmachen, wo seine Grenzen sind, und dass ihr euch das zumindest kein zweites Mal bieten lasst.



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"Heike aus Bochum"

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#3
 Von 
adafri
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er hat, jedoch unter Mitwirkung der Verwaltung.
Gemeinsamkeit im vorgehen ist nicht so einfach. Es wird sich wohl keiner trauen
gegen den Beirat zu intervenieren. (Duckmäuser)
Ich werde vor der Buchprüfung als Beirat zurücktreten und in der Versammlung
keine Entlastung erteilen. Das Thema werde ich auf die Tagesordnung setzen lassen.
Wer hat einen besseren Vorschlag?

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#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Mein Vorschlag:

Bloß weitermachen mit der Prüfung!
Dann aber auch konsequent sein und einen schriftlichen Prüfbericht verfassen und den Eigentümern zugänglich machen. Ich meine natürlich einen Prüfbericht, der die gefundenen Probleme wirklich aufzeigt.

Wenn eine Mehrheit dich dann irgendwann von deiner Arbeit abberufen sollte, beweist die damit nur ihr Deppentum.

Die Duckmäuser sollten sich freuen, dass da so einer ist in der Gemeinschaft!
Also: Dranbleiben!

MfG
Wohni

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Kann das sein das die Rabatte aufgrund der abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche geschnitten werden musste. ?? Dann kann der Verwalter das auch ohne Zustimmung der WEG in Auftrag geben.

quote:
Ich werde vor der Buchprüfung als Beirat zurücktreten und in der Versammlung
keine Entlastung erteilen.

Bist du Minister in Berlin. Warum zurücktreten. Die Aufgabe des Beitrags ist solche Fehler zu suchen und in der Versammlung zu nennen. Ne "Verantwortung" für Blödsinn des Verwalters hat der Beirat nicht.

quote:
Duckmäuser

Klage gegen die Abrechnung einreichen. Dazu brauch es keine Mehrheiten in der Versammlung.

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
adafri
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beiträge.

Die Rabatte befindet sich direkt an den Grundmauern des Hauses nicht an der Grundstücksgrenze.
Zur Buchvorprüng durch Beiräte.
Die vorige Prüfung wurde von dem Verursacher des Auftrags und mir durchgeführt.
Der dritte Beirat war nicht anwesend, weil er nicht eigeladen wurde. Ich denke dass ich jetzt nicht zur Vorprüfung eingeladen werde. Wenn doch. Soll ich dann die Unterschrift verweigern.

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Soll ich dann die Unterschrift verweigern.


Welche Unterschrift - Kindergarten.

$29 WEG
Der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge sollen, bevor über sie die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme versehen werden.

Wenn man nicht prüfen kann dann kann man nichts "unterschreiben". Daher erklärt man an der Versammlung das man nicht prüfen konnte/wollte/durfte.
Da man als Beirat auch haften kann sollte man genau prüfen, wenn man das gar nicht kann sollte man es lassen.

Ist die Abrechnung falsch und wird aber angenommen, dann sollte man klagen. Im besten Fall zahlt dann die Herde Idioten eben den Posten alleine.

K.

P.S Im Buchhandel gibts RATGEBER für WEG und Beiräte

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#8
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Hallo adafri,

du brauchst auf keine Einladung zu warten.

Wenn vor dem Versand der Hausgeldabrechnung die Prüfung ohne dich stattgefunden haben sollte, kannst du sie für dich selbst auch noch mach bis zu Versammlung.
Und dann der Versammlung entsprechend berichten.

Mustermanns Rat könnte missverständlich oder gefährlich sein:
Anfechten kann man den Genehmigungsbeschluss zur Hausgeldabrechnung, wenn mit der etwas nicht in Ordnung ist.

Das Ergebnis eines solchen Verfahrens wäre aber nicht, dass man einen bezahlten Posten nicht mitzahlen müsste.
Jeder "Posten", der vom Gemeinschaftskonto bezahlt wurde, muss in der Hausgeldabrechnung auftauchen und umgelegt werden.

Wenn jedoch ein "Posten" nicht in Ordnung ist, müsste man einen Mehrheitsbeschluss schaffen, was mit dem Posten passieren soll. Zum Beispiel also: Schadenersatzforderung gegen den Verursacher bzw. Verwalter.
Und wenn der Verwalter etwas verbockt hat, dann sollte die Gemeinschaft den Verwalter nicht entlasten. Tut es eine Mehrheit dennoch, kommt eine Anfechtung des Entlastungsbeschlusses in Betracht.

Gruß,
Wohni

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