Auftragsvergabe was zählt...

7. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)
Auftragsvergabe was zählt...

Hallo, mir fällt irgendwie kein Titel ein, also : bei einer Reparatur/Neuanschaffung, was hat Vorrang:

Um es zu erklären: eine Sache kann entweder repariert werden, hier wären auf einmal die Kosten fällig also zB 200 Euro oder die Sache kann erneuert werden dann wären die Kosten auf einmal zB 240 Euro oder die Sache kann ausgetauscht werden und gemietet, dann wären die Kosten in 5 Jahre 300 Euro also pro Jahr Euro 60. Was hat Vorrang? Alle Wohnungen stehen zum Verkauf und natürlich will keiner mehr Geld als notwendig reinstecken. Die Verwaltung ist ja verpflichtet, die günstigste Variante zu wählen aber: was wäre hier die günstigste: die Variante jährlich am günstigsten wäre (Mietvariante mit Kosten pro Jahr aber gebunden auf 5 Jahre) oder ingesamt am günstigsten? wie zB Reparatur... ich bin ein wenig ratlos... danke im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hm
Was soll denn repariert oder getauscht werden ?
Die HV ist nicht verpflichtet die günstigste Variante zu nehmen, sondern die Variante die von den Eigentümern beschlossen wird.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stümmt :)

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#3
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

es geht noch immer um die zähler, es wurde nur beschlossen, dass mit den zähler aufgrund des ablaufes der eichfrist etwas "geschehen" muss....

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Aso, ja ich erinnere mich , da war mal en Thread wegen Zählern :-)

Tja, Euer Beschluss ist so überflüssig wie ein Kropf, weil viel zu undefiniert.
Naja, solange die Zähler nicht geeicht sind oder getauscht, etc. habt ihr keine
Verbrauchsmessung pro Sondereigentumseinheit und die HV wäre verpflichtet den Gesamtverbrauch nach MEA umzulegen.
Unter Berücksichtigung eurer Sparsamkeit :-) empfehle ich euch einen Umlaufbeschluss ( jeder muss zustimmen ) das neue Zähler gemietet werden, alternativ kann eure HV eine Sonderversammlung einberufen wo darüber abgestimmt wird ( einfache Mehrheit ).

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wenn man die Fragen 20 mal stellt und dabei einfach alles weglässt was wichtig ist.....

Dann kommt das gewünsche Ergebnis raus - ganz sicher.

K.


P.S. Es ist wichtig das der Verwalter immer eine Stellungnahme an jeden Eigentümer sendet in der er nicht unter 5 Seiten text zustimmt.

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"----
Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#6
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

ich wusste bis vor kurzem nicht, das man auch neueichen kann, da ich immer dachte, die wären wenn abgelaufen nutzlos. ich finde es schon wichtig, kostengünstig zu arbeiten, andere sehen das vielleicht nicht so. es wurden eben beschlossen, sie auszutauschen, da eben nicht bekannt war, das man die auch neu eichen kann. ein rundschreiben diesbezüglich ist ja auch selbstverständlich. und die günstigste variante zu wählen, finde ich nur normal, man sollte unnötige kosten vermeiden. ich dachte bisher immer, man wäre verpflichtet, die günstigste variante zu wählen, aber das ist wohl nicht so, heisst: wenn die eigentümer zB eine massnahme beschliessen für 4000 euro und ich stelle danach fest, dass das auch für die hälfte geht, weil eine neu eröffente firma das per sonderaktion macht und ich keine mehrheit bekomme, müsste ich wirklich die beschlossene teurere nehmen? wow.... ich dachte immer es gibt eine sorgfaltspflicht zur kostenersparniss. danke ! und ein schönes WE!

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Du wirst im Nachhinein immer irgendein billigeres Angebot oder eine kostengünstigere Lösung finden.
Eine WEG ist halt net Mediamarkt, wo Du was zurückgeben kannst wenn Du es woanderst billiger bekommst :-)
Aber im Grunde hast Du schon recht, man sollte immer schauen ob man etwas kostengünstig bekommen kann, aber bitte vor der Versammlung in der darüber beschlossen werden soll ;-)
Zum Abschluss, Ohne persönliche Wertung, GEIZ ist NICHT immer GEIL

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#8
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

wie gesagt, beschlossen wurde nur, das etwas passieren soll mit den zähler und ich entsprechend nach lösungen schaue, da ja verschiedene möglichkeiten gegeben sind. die zähler kommen jetzt auch nochmal auf den tisch in der nächsten versammlung. der unterschied pro we beträgt teilweise über 130 euro, wegen 5 euro würde ich auch nicht so einen "auffriss"machen, aber 130 euro unterschied finde ich schon ordentlich. heisst: die neueichung ist wesentlich günstiger als die miete, nur mit dem unterschied, dass die eichung eben sofort komplett gezahlt werden muss und die miete eben jahr für jahr... und da sehe ich eben für mich das problem, da zwei eigentümer ja verkaufen wollen... daher die frage: denn diese beiden werden wahrscheinlich miete wollen, weil es aktuell sozusagen günstiger wäre, der andere aber eichung, da er ja dann spart... blöde situation...

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