Aufwandentschädigung Beirat

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 189x hilfreich)
Aufwandentschädigung Beirat

Hallo!
Meine Hausverwaltung möchte das ich den Beirat für unsere WEG mache. Jetzt ist es so, das ich in diesem Jahr schon zwischen 10-15 Stunden an Zeit für die WEG erübrigt habe, für Handwerkerbesuche usw. Die anderen Eigentümer könnten das auch machen, wohnen sogar teilweise im Haus, sagen aber immer sie hätten keine Zeit. Das nervt mich langsam. Kann ich dafür Aufwandsentschädigung fordern?
LG Su




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2704 Beiträge, 1216x hilfreich)

Nach Deiner Schilderung "machst" Du derzeit wohl mehr die Tätigkeit eines Hausmeisters oder Hauswarts. Das musst Du nicht - schon gar nicht kostenlos - tun. Lass auf der nächsten ETV eine Regelung oder eine Vergütung beschließen. Bis dahin liegt es bei Dir es noch aus Goodwill zu machen.

Auch für die Beiräte (der Beirat besteht üblicher Weise aus 3 Personen) kann eine Vergütung vereinbart werden. Üblich ist das aber eher nicht. Die Aufgaben des Beirates schließen aber diese "Hauswarts" Tätigkeiten eh nicht mit ein. Aber vielleicht können sich ja im Haus wohnende Miteigentümer aufraffen, wenn es sonst zusätzliche Kosten verursacht...

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5963 Beiträge, 2623x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Meine Hausverwaltung möchte das ich den Beirat für unsere WEG mache.


Da hat die Verwaltung überhaupt nichts zu melden, der Beirat wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt.

Zitat (von geheim):
Kann ich dafür Aufwandsentschädigung fordern?


Nein, mangels Beschlussgrundlage.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)


Zitat (von hiphappy):
Zitat (von geheim):
Meine Hausverwaltung möchte das ich den Beirat für unsere WEG mache.
Da hat die Verwaltung überhaupt nichts zu melden, der Beirat wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt.

Hey, nicht gleich so garstig gegenüber der HV! Selbstverständlich kann die HV "möchten" und den Eigentümern einen engagierten Eigentümer für die Funktion eines Beirates vorschlagen. Aus Sicht der HV natürlich denjenigen, mit dem man gut zusammenarbeiten kann.
"Möchten" ist ja nicht "bestimmen"! Das ist ganz unabhängig davon, dass letztlich nur die Eigentümer (Versammlung) einen Beirat wählt.

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von geheim):
Kann ich dafür Aufwandsentschädigung fordern?
Nein, mangels Beschlussgrundlage.
Ähm: Fordern - na klar! Erhalten aber erst, wenn die Beschlussgrundlage dafür geschaffen wurde. Und natürlich kannst Du Deine Mitwirkung für Hausmeister- oder Beiratstätigkeiten von einer Aufwandsentschädigung abhängig machen. Genausowenig wie die Gemeinschaft Dir etwas zahlen muss, musst Du unentgeltlich Aufgaben übernehmen.

Und: so unüblich ist eine Aufwandsentschädigung auch für Beiräte nicht.

Signatur:

lg.
R.M.

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Bei uns gibt es eine Vergütung, 100 Euro pro Nase und Jahr sind dies. Einfach bei der nächsten EV auf die Tagesordnung setzen lassen, wenn keine Zustimmung, dann eben den Job nicht machen. Wobei so ein Beirat schon wichtig ist, das sollte den Eigentümern was wert sein.

4x Hilfreiche Antwort

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