Guten Abend,
zurzeit stehen Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks an.
Die Gemeinde hat kürzlich in der Außenbereichssatzung festgelegt, dass für ein neues Stück Bauland Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen. Diese Flächen grenzen unmittelbar an das Bauland an und sind sogar Teil des Baulands.
Man kann sich ein Flurstück vorstellen was etwas 900 m² groß ist und ein Teil dieser Fläche (circa 200 m²) wurde als Ausgleichsfläche und der restliche Teil (700m²) als Bauland beschlossen.
Jetzt kommt die Frage auf, wie dies verhandelt werden muss. Kann das gesamte Flurstück also 900 m² als Bauland verkauft werden, wobei 200 m² Ausgleichsflächen eingehalten werden müssen oder kann 700 m² als Bauland und 200 m² als Wiesenland verkauft werden? Ihr seht worauf man hinaus möchte. Wenn man beim Flurstück mit 900 m² nur 700 m² bebauen kann stellt sich die Frage, ob man nur für 700 Bauland zahlt oder für die gesamten 900 wobei 200 davon ja nicht nutzbar wären, weil diese Ausgleichsflächen eingehalten werden müssen..
Eure Meinungen?
Ausgleichsflächen als Bauland verhandelt?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatJetzt kommt die Frage auf, wie dies verhandelt werden muss. :
Gar nicht.
Der Verkäufer bestimmt den Preis, als Erwerber kauft man trotzdem Bauland, es sei denn man wäre noch Landwirt.
ZitatKann das gesamte Flurstück also 900 m² als Bauland verkauft werden, wobei 200 m² Ausgleichsflächen eingehalten werden müssen oder kann 700 m² als Bauland und 200 m² als Wiesenland verkauft werden? :
Wo ist dein Problem? Wenn wir in Hessen oder einem anderen Bundesland eine Grundstück mit 1000qm als Bauland kaufen, dann können wir auch nicht jeden qm bebauen - das Zauberwort lautet hier: Grenzabstand.
Ja nach Schnitt der Grundstücks sind das also xy m² die nicht bebaut werden dürfen - die man aber trotzdem zum selben Preis wie den Rest gekauft hat.
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Problem gibt es da keins. Es ging nur darum, wie man als Käufer damit umgehen kann.
Denn es besteht wohl auch die Möglichkeit diese Fläche nicht mitzukaufen und dann einiges an Geld zu sparen... ob der Verkäufer das mitmacht ist jedoch die andere Frage, denn wenn er diese Fläche nicht mitverkauft, muss er sie pflegen und die Ausgleichsfläche schaffen.
Ist wohl ein zweischneidiges Schwert... für Bauland ist diese Fläche ungeeignet und dann einfach zu teuer, auf der anderen Seite hat der Verkäufer ein Interesse diese Fläche mit zu verkaufen, weil er sich sonst drum kümmern muss. Wer bezahlt freiwillig 200m² für Ausgleichsfläche, die er nicht als Bauland nutzen kann, aber den Preis von Bauland bezahlt?
Denke wohl, dass dort mit dem Preis dann runter gegangen werden muss...
ZitatWer bezahlt freiwillig 200m² für Ausgleichsfläche, die er nicht als Bauland nutzen kann, aber den Preis von Bauland bezahlt? :
Der Käufer eines Baugrundstücks von 30x30 m (=900m²) der einen Grenzabstand von 3 m einhalten muss - und daher (bei zwei Nachbargrundstücken) eben 180m² nicht bebauen darf. ;-)
ZitatDenke wohl, dass dort mit dem Preis dann runter gegangen werden muss... :
Darfst Du natürlich denken - aber müssen muss der Verkäufer deshalb noch lange nicht.
ZitatDenke wohl, dass dort mit dem Preis dann runter gegangen werden muss... :
Warum?
Gibt es dort keine anderen Käufer wo einen Bauplatz suchen?
Die Grundsätze der freien Marktwirtschaft sind Angebot und Nachfrage. Gerade bei Grundstücken und Immobilien muss in unserer Gegend kein Verkäufer groß auf Preiswünsche des Käufers eingehen, dann kommt der nächste Kaufinteressent zum Zuge.
Danke für eure Antworten. Ja es stimmt, es sind durchaus andere Kaufinteressenten vorhanden. Jetzt ist mir allerdings klar, wie die Ausgleichsfläche behandelt werden kann
Am besten kaufst du nur das Bauland, wo du auch wirklich drauf baust...also ca 100 qm. Den Rest..den Vorgarten..den Abstand zur Straße und die 3 m Grenzabstand links und rechts des Hauses würde ich nicht kaufen , da du da ja nicht bauen darfst. Diese Flächen würde ich dem Verkäufer zur Pflege überlassen, denn die muss er ja pflegen, wenn du sie ihm nicht abkaufst. (Zur Klarstellung, falls Zweifel aufkommen sollten. Das alles ist nicht ernst gemeint)
Der Verkäufer des Grundstückes ruft die immobilie zum Preis X auf. Egal wie die einzelnen m² nun benannt werden und wie diese genutzt werden können.
Der Preis ist entweder gerechtfertigt (dann findet sich ein Käufer der den Preis zahlt) oder eben nicht. In letzerem Falle findet dann eventeull eine Verhandlung statt. Da kann dann als Argumentationsgrundlage relevant sein, wie die einzelnen m² nun benannt werden und wie diese genutzt werden können.
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