Wir haben in der Tiefgarage einer Wohnanlage 1 von 25 Stellplätzen, alle Stellplätze sind Sondereigentum.
Ein Nachbar-Stellplatz ist seit kurzem vermietet und wird durch einen älteren Pkw benutzt, der Öl verliert. Zum Auffangen wurden vom Mieter größere Kartons ausgelegt, die aber nicht alles Öl aufhalten.
Mit dem Wasser, das nach Schnee und Regen vom Auto des Mieters abläuft, [color=red]verläuft auch Öl auf unseren Stellplatz[/color].
Dazu haben wir [color=blue]4 Fragen[/color]:
1) Wie bitte ist der Verunreinigung unseres Stellplatzes durch ölverschmutztes Wasser juristisch korrekt und wirkungsvoll zu begegnen? Mit freundlichem Gespräch ist weder bei dem Mieter noch bei dem Eigentümer des Stellplatzes etwas zu bewirken.
2) Welche Aufsichtsbehörden (Umweltschutz, Brandschutz -wegen ölhaltigem Pappkarton als brennbarem Material?-, ...) könnten evtl. bei der Abwehr und Beseitigung der Verunreinigungen unterstützen?
3) Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die Ölverschmutzung auf unserem Stellplatz durch einen Fachbetrieb beseitigt werden muss?
4) Hat die Hausverwaltung normalerweise etwas mit solchen Problemen im Sondereigentum etwas zu tun?
-- Editiert Gaudiwurm am 30.12.2012 16:18
Auslaufendes Öl von benachbartem TG-Stellplatz
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Zuerst den Mieter und den Eigentümer nochmals zur fachgerechten Reinigung auffordern mit der Androhung, dass
der Fall dem Umweltamt oder Ordnungsamt gemeldet wird.
Als erste Hilfe kann man das Öl mit Sand bestreuen, dass dieses aufgesaugt wird.
Die Reinigungsmethode kann man vielleicht mal bei Entsorgungsamt nachfragen, vielleicht bietet es auch den
Reinigungsdienst.
Da Sondereigentum, geht der Hausverwaltung nicht an.
Selbst wenn die einzelnen Stellplätze Sondereigentum sind, so ist die Verwaltung doch für die ordnungsgemäße Nutzung des gesamten Gebäudes zuständig. Ich würde daher mal bei der Verwaltung nachfragen, welche Vorschriften es seitens der Behörden für diese Garage gibt.
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quote:
1) Wie bitte ist der Verunreinigung unseres Stellplatzes durch ölverschmutztes Wasser juristisch korrekt und wirkungsvoll zu begegnen? Mit freundlichem Gespräch ist weder bei dem Mieter noch bei dem Eigentümer des Stellplatzes etwas zu bewirken.
Formaljuristisch bist Du für die Beseitigung selbst verantwortlich. Jedoch besteht gegenüber dem Eigentümer (!) des Nachbarstellplatzes ein Anspruch auf:
a) Unterlassung der Störung bzw. Beseitigung der Störungsursache (hier: auslaufendes Öl)
b) Schadensersatz für Deine Aufwendungen für die Schadensbeseitigung.
Der Nachbar kann die Höhe des Schadensersatzes verringern, wenn er Dir anbietet, das Öl auf eigene Kosten selbst zu beseitigen.
quote:
2) Welche Aufsichtsbehörden (Umweltschutz, Brandschutz -wegen ölhaltigem Pappkarton als brennbarem Material?-, ...) könnten evtl. bei der Abwehr und Beseitigung der Verunreinigungen unterstützen?
Zunächst einmal die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes durchlesen. Bei den meisten steht dort irgendwetwas zur Zulässigkeit der Lagerung diverser Gegenstände. Manchmal ganz am Ende auch zur Zuständigkeit bei verstößen.
I.d.R. wird das jeweilige Bau(rechts)amt als Behörde zuständig sein. Bei gepflasterten Tiefgaragen u.U. auch das Umweltamt, da hier Öl in das Grundwasser gelangen könnte.
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3) Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die Ölverschmutzung auf unserem Stellplatz durch einen Fachbetrieb beseitigt werden muss?
Im einfachsten Fall - wenn man es selber macht - kleine Beträge für spezielles Öl-Bindemittel zu aufstreuen und die Entsorgung über Umweltmobil/Schadstoffannahmestellen.
Zu Fachfirmen und deren Kosten kann ich keine Angaben machen.
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4) Hat die Hausverwaltung normalerweise etwas mit solchen Problemen im Sondereigentum etwas zu tun?
Grenzfall!
Eigentlich Sondereigentum und damit keine Zuständigkeit. hinsichtlich Durchsetzung einer evtl. vorhandenen Garagenordnung (hier die privatrechtlich gemeinte individuelle GarO der WEG) bzw. der landesrechtlichen GaragenVO in Bezug auf Brand- und Umweltschutz schon. Mehr als den betreffenden Eigentümer anschreiben und zur Störungsbeseitigung auffordern wird erst mal nicht herauskommen. Alles weitere, insbesondere die rechtliche Durchsetzung bedarf für die Prozessführung erst der Aktivlegitimation durch die Eigentümerversammlung.
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"lg.
R.M. "
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