Austausch Balkontür (Rahmen & Fenster) / Wassereintritt

30. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
beado011
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Austausch Balkontür (Rahmen & Fenster) / Wassereintritt

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich habe folgenden Sachverhalt.

Ich bin Eigentümer eines kleinen 40qm Appartments. Unsere Hausgemeinsaft besteht aus 12 Parteien.
Leider habe ich bei Regen das Problem, dass Wasser durch meine Balkontür über den Tritt(Fensterbank) in meine Wohnung läuft. Die Fenster sind mittlerweile ca. >= 30 Jahre alt. Diesen Vorfall habe ich dem Hausverwalter gemeldet, der sich das Problem bereits vor Ort bereits angesehen hat. Der Hausverwalter hat festgestellt, dass die im Rahmen liegende Dichtung das Problem für den Wassereintritt verursachen würde. Leider wurde diese Dichtung wohl schon einmal mit einem Cuttermesser bearbeitet und ein Stück gekürzt.
Dies kann ich ganz klar von mir weisen. Ohne jemanden zu beschuldigen, muss dies durch einen der vorherigen Eigentümer oder aber deren Mieter erfolgt sein. Lt. Aussage des Hausverwalters müsse ich nun selbst aktiv werden und mir eine Firma suchen, die diese Dichtung ggf. ersetzt. Heute habe ich daraufhin mit 2 Firmen gesprochen und Termine vereinbart. Die erste Aussage beider Firmen war, dass es mit großer Sicherheit für ein 30 Jahre altes Fenster keine Ersatzdichtungen mehr gäbe. Ebenso ist der Fenster Hersteller (Fa. Brockmann) leider insolvent und somit eine Ersatzteilversorgung ebenfalls fast unmöglich. In der kommenden Woche werden sich jedoch beide Firmen das Problem vor Ort ansehen und mir einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

Falls sich jedoch keine neuen Dichtungen beschaffen lassen, kommt es wie bereits durch die Firmen angesprochen, eventuell zu einem Austausch des Rahmens inkl. Fensters. Darf ich ohne Zustimmung der Hausgemeinschaft den Rahmen inkl. des Fensters tauschen, oder muss ich dies abstimmen lassen? Muss ich mit der Feuchtigkeit leben, falls ich nicht alle Stimmen der Eigentümer für den Austausch erhalte? Wer übernimmt hierfür eigentlich die Kosten. Lt. Aussage meines Hausverwalters, muss ich die Kosten allein tragen, da die Fensterdichtung mechanisch beschädigt wurde und somit nicht die Hausgemeinschaft für den Austausch verantwortlich sein kann.

Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Antworten.

Beste Grüße
Dominik B.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129616 Beiträge, 41345x hilfreich)

Kleiner Tipp:
Die Firmen haben eher Interesse an neuen Türen und Fenstern als an Kleinreparaturen.

Einfach mal die Dichtung raus nehmen und im Baumarkt schauen. Oft lassen sich dort kompatible Dichtungen finden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 2427x hilfreich)

Dem Harry muss ich zustimmen. Dichtungen aller Art gibt es als Meterware, meist lässt sich was kompatibles finden. Wenn es wirklich an der Dichtung liegt, lässt sich das schnell beheben. Sofern wir die selbe Dichtung (Dichtung zwischen Türflügel und Rahmen/Anschlag) meinen und es wirklich daran liegen sollte.

Ein wenig Zweifel habe ich jedoch schon. Bei einer defekten Dichtung würde es eher ziehen, und eher seltener Wasser eindringen, sofern das Wasser nicht ansteht, sondern außen ablaufen kann. Vielleicht muss die Trittstufe neu eingedichtet werden?

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2706 Beiträge, 1217x hilfreich)

Zitat (von beado011):
Falls sich jedoch keine neuen Dichtungen beschaffen lassen,


Wenn sich das Problem mit neuen Dichtungen lösen lässt - und diese nirgends zu bekommen sind, könnte diese Firma https://www.gfa-dichtungen.de/de/#home evtl. hilfreich sein.

VG
Roland

PS: leider kann ich hier kein PDF anfügen, sonst hätte ich noch einen Flyer für Dich

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.339 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.475 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.