Liebe Gemeinde :-)
guten Morgen.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 24 Parteien Haus und benötige eine Info zu den Posten die über
- Die Instandhaltungsrücklage
- Die Reparaturkosten
abgerechnet werden.
Unser Hausverwalter fällt mir seit einigen Jahren durch "heiter und munter Sanierungen" auf (Fenster, Balkontüren, Gartenzaun etc), die als reparaturen deklariert, über die Reparaturkosten durchgeführt und reguliert werden. Die Kosten werden zum Folgejahr als Nachzahlungen über die Abrechnung eingefordert.
Der Sinn von Beschlüssen und Sonderumlagen wird damit, meiner Vorstellung nach, "quasi" umgangen. Es handelt sich bei den Maßnahmen um keine zwingend zeitnahen Reparturen, vielmehr geht es um den Austausch von Verschliessenen Bestandteilen, die in ihrer "Funktion" (altersbedingt) eingeschränkt sind. Und, nachdem ein Eigentümer begonnen hat das zu nutzen, "ziehen andere Eigentümer nach".
Hierdurch werden die Nebenkosten unkalkulierbar, da jeder Eigentümer nach beleben "seine Wünsche" erfüllt bekommt.
Welche Posten rechnet man über die Instandhaltungsrücklage und welche über die Reparaturkosten ab? Gibt es eine "Faustregel"??
LG
Thomas
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Austausch von Fenster und Balkontür als Reparatur?
27. September 2013
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Frage vom 27. September 2013 | 10:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Austausch von Fenster und Balkontür als Reparatur?
#1
Antwort vom 29. September 2013 | 17:19
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Das sollte sich aus der Teilungserklärung ergeben.
Regen Sie auf der nächsten Eigentümerversammlung an, dass über
Reparaturen die über eine bestimmte Geldsumme hinaus gehen,
in der nächsten Versammlung abzustimmen ist.
Insbesondere auch, dsass vorher Kostenvoranschläge einzuholen sind.
Möglicherweise kassiert der Verwalter Provisionen von den Handwerkern.
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