Außerordentliche Eigentümerversammlung - ohne Antragstellung der Eigentümer

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Internetmaus
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 19x hilfreich)
Außerordentliche Eigentümerversammlung - ohne Antragstellung der Eigentümer

Unsere Hausverwalterin hat zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung eingeladen.
In dieser sind 7 Tagesordnungspunkte, die nicht dringend sind (Dachdämmung und Neueindeckung und Fassadensanierung) sowie die Finanzierung dieser Maßnahmen, eingeladen. Der Winter ist unserer Meinung nach nicht der richtige Zeitpunkt für
derartige Modernisierungsarbeiten.
Wir sind ein 7-Parteien Haus, mit 5 hier wohnenden Eigentümern, einer Fremdvermietung und einer Vermietung an den Vater.
Keiner dieser Eigentümer hat einen Antrag zur Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung gestellt.
Diese muß ja auch extra an die Hausverwaltung bezahlt werden.
Entsprich diese Vorgehensweise seitens unserer Hausverwaltung, die wir als Dienstleister für uns bestellt haben und bezahlen, einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Wir sollen einen Beschluß fassen über eine Finanzierung aber Vorstellungen dazu wurden von der Verwalterin nicht dargelegt.
Für die Fassadensanierung gibt es 2 Angebote aus 2015, die ein WEG Eigentümer einholte. Die Verwalterin hat diese jetzt einfach übernommen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Internetmaus):
Der Winter ist unserer Meinung nach nicht der richtige Zeitpunkt für derartige Modernisierungsarbeiten.

Heute beschlossen und morgen ist das Dach schon weg? Komische Vorstellung die ihr da habt.

Im Gegenteil ist das genau richtig jetzt damit zu beginnen, denn da ist ja einiges vorzubereiten. Dann kann es wenn es gut läuft im Frühjahr losgehen.



PS: Wir haben Klimawandel, die Winter sind durchaus sanierungkompatibler geworden. :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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