Balkon Neubau

20. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bastlchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon Neubau

Hallo und guten Tag,

in unsere WEG, bestehend aus 16 WE möchte ein Eigentümer, welcher 9 WE besitzt, Balkons neu anbauen. Er möchte dies auf eigen Kosten anbauen und alle anderen Wohnungseigentümer können, wenn sie Geld haben dies auf eigene Kosten anbauen lassen. Die Frage ist nun, darf er dies und müssen 100% zustimmen oder sind seine Stimmen für einen gültigen Beschluss ausreichend.
Mit freundlichen Grüssen

Bastlchen




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Da dieser Sachverhalt eine bauliche Veränderung darstellt müssen alle Eigentümer zustimmen.

Eine Modernisierung wäre es unter Umständen wenn es keine Balkone gibt.
Im Falle einer Modernisierung dürfte die qualifizierte Mehrheit ausreichen, dann müssen aber alle Wohnungen einen Balkon bekommen.

Bezüglich der Frage ob die Stimmen des Mehrheitseigentümers reichen, müsste man wissen wie bei euch das Stimmrecht geregelt ist, bei qualifizierte Mehrheit gilt allerdings zwingend das gesetzliche Kopfprinzip.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Bastlchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank füe die Antwort.
Es hat jede Wohnung eine Stimme. Also hat er über 50 Prozent.

Bastlchen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nun, für Modernisierungen nach § 22/2, und darunter fällt der Anbau von Balkonen, gilt die qualifizierte Mehrheit, das heisst dreiviertel der Eigentümer die gleichzeitig mehr als 50% der Miteigentumsanteile müssen zustimmen - es gilt zwingend das Kopfprinzip !!!!! Egal was die Teilungserklärung sagt !!!!!!

Kopfprinzip = jeder Eigentümer hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Miteigentumsanteile oder der Anzahl von Einheiten im Objekt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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