Ich habe vor einigen Jahren eine Wohnung gekauft - der Balkon (Hochparterre an der Rückseite des Hauses) ist allerdings relativ klein und wir würden diesen gerne um 50-70cm nach vorne hin verlängern, so dass wir wenigstens einen Tisch mit Stühlen hinstellen können.
Ich weiß, dass man dafür eine Baugenehmigung braucht. Aber wie sieht es mit der Zustimmung der WEG aus? Die „Optik" der Hauses würde sich eigentlich nicht ändern, da sich der Balkon auf der Rückseite des Hauses befindet und ich im EG wohne.
Die Frage ist nur welche Zustimmungen brauche ich, wenn ich an meinem Eigentum etwas verändern möchte?
Balkon erweitern
14. April 2021
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Frage vom 14. April 2021 | 15:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon erweitern
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#1
Antwort vom 14. April 2021 | 15:46
Von
Status: Schüler (404 Beiträge, 60x hilfreich)
ZitatDie „Optik" der Hauses würde sich eigentlich nicht ändern, da sich der Balkon auf der Rückseite des Hauses befindet und ich im EG wohne. :
Da der Balkon höchstwahrscheinlich nicht unsichtbar ist, ändert sich sehr wohl die Optik.
Auch Erdgeschossbereiche von Gebäuderückseiten können visuell wahrgenommen werden.
#2
Antwort vom 14. April 2021 | 16:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Der Balkon ist nicht so ganz dein eigenes Eigentum.Zitatwenn ich an meinem Eigentum etwas verändern möchte? :
Die müsstet ihr haben. Wie viele Eigentümer gibts denn?ZitatAber wie sieht es mit der Zustimmung der WEG aus? :
Vermutlich gehts nach
https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html
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#3
Antwort vom 14. April 2021 | 16:33
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 86x hilfreich)
ZitatDie Frage ist nur welche Zustimmungen brauche ich, wenn ich an meinem Eigentum etwas verändern möchte? :
Wie schon von Anami gesagt, ist der Balkon nicht ganz Dein Eigentum. Ausserdem dürfte die Fläche unter der geplanten Erweiterung Gemeinschaftseigentum sein.
Nach §20, 3 WEG (neu)
"kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind."
Über die Frage, wer (wenn überhaupt) und wie schwer beeinträchtigt ist, hängt von der konkreten Situation ab und könnte strittig sein.
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