Balkontüre einstellen, zahlt WEG oder Eigentümer?

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Frido-Michi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)
Balkontüre einstellen, zahlt WEG oder Eigentümer?

In einer 6er WEG wurde eine Wohnung neu vermietet. Nun wurde festgestellt, dass die Balkontüre nicht mehr richtig schließt.
Diese wurde heute von einer Firma wieder eingestellt und nun funktioniert alles wieder!

Nun die Frage, wer muss die Reparatur zahlen. Die WEG weil es sich um ein Außenfester handelt oder der Eigentümer selbst?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Lt. WoEigGesetz die Gemeinschaft.
Die Teilungserklärung kann zur Kostentragung jedoch eine abweichende Regelung zu Lasten des jeweiligen Wohnungseigentümers enthalten (und das ist mittlerweile sehr häufig so!)

Bitte sehr genau die Teilungserklärung lesen!

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"lg.
R.M. "

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