Bauliche Veränderung?

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)
Bauliche Veränderung?

Evtl. eine absonderliche Frage :-)
Ein 'neuer' Miteigentümer, der sich selber als Kauz bezeichnet - und auf pers. Ansprache nicht reagiert, hat rund um die Uhr seine 'erneuerungsbedürftige' Markise auf dem Balkon voll ausgefahren; er bastelt dort drunter und verwahrt seine Werkzeuge regengeschützt. Nun, nicht nur das es sch ... aussieht, es sieht auch sch... aus - und der Miteigentümer ist nicht gewillt das ebenso zu sehen, er ist eben ein Kauz - lol
Die Frage dazu: ist eine !ständig! voll ausgefahrene Markise hinzunehmen, obwohl die den Gesamteindruck der Anlage negativ beeinträchtigt?

Gr. :-)




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nun wenn die Markise ansich erlaubt ist, also man als Eigentümer eine Markise anbringen kann, dann habt ihr wenig bis keine Chancen zu verhindern dass die Markise ausgefahren bleibt.

Gibt es allerdings keine Erlaubnis Markisen anzubringen und auch keinen Beschluss dass die besagte Markise angebracht sein darf, dann könntet ihr einen Kompromis versuchen - entweder Markise normal nutzen oder Rückbau

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Danke, Thorsten - immer wieder kompetent in der Sache :-)

Markisen sind bei uns erlaubt usw., über diese Schiene geht es also nicht; das voll ausgefahrenen Teil rund um die Uhr im Winter entspricht allerdings nicht dem einer 'Sonnen'markise, - war meine Denke. Und, dass das Teil fast in Fetzen
hängt, bestärkt mich darin. Doch das war dann wohl nichts ...

Somit nochmals THX an dich.

Gr.
www.literatalibre.de

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Hi michky,

ihr könntet eventuell über die Hausordnung eine Nutzungsregelung einbringen, so etwa "die Markisen sind von 21:00 bis 07:00 einzuholen"

Da aber erst mal schauen wieviele Eigentümer mitziehen und dann mit Verwalter absprechen wegen eventueller rechtlicher Bedenken.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

...nun kommt hinzu, dass die 3-4 katzen der neu eingezogenen dame unter mir (mieterin) die (inzwischen zwei) ausgefahren markisen als sprungbrett auf meine Terrase nutzen (wie ich im schnee sehen konnte). ohne diese (sprungbretter) haben die katzen baulicherseits keine chance auf meine terrasse/n zu gelangen!
den WEGverwalter kümmert das anscheinend (leider) nicht, der verweist auf einschlägige 'katzenurteile' die bescheinigen, dass man katzen- kotze, kot, urin usw. fremder katzen hinnehmen muss.
ich will das nicht - und werde, auch weil meine frau eine katzenhaarallergie hat und ich im sommer wie immer die terrasentür aufhalten möchte, meine terrasse/en von aussen mit natodraht einrüsten. da das in der WEG bestimmt 'lustig' kommentiert wird werde ich berichten :-)

gr.

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