Bauliche Veränderung

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Suiwababbial
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 67x hilfreich)
Bauliche Veränderung

Hallo zusammen,

ein Eigentümer nimmt ohne Beschluss eine bauliche Veränderung (egal was) vor, die der Allstimmigkeit bedarf.

Muss der Verwalter für die Beseitigung/Herstellung des Urzustands veranlassen und aauf welcher Grundlage muss er das ggfl. tun?

Danke schonmal für die Antworten.

Gruß

Suiwababbial

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-- Editiert Suiwababbial am 28.01.2012 19:12




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Jeder Eigentümer kann den Rückbau fordern. Der Verwalter wäre in dem Fall wohl damit zu beauftragen. Könnte aber wohl dafür Extra-Bezahlung verlangen.

Dies ergibt sich aus dem WeG:

http://www.hausverwaltungen-walter.de/index.php/lexikon/103-bauliche-veraenderung-weg

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