Bauliche Veränderung trotz 3/4 Mehrheit abgelehnt

30. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Moppedfritz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauliche Veränderung trotz 3/4 Mehrheit abgelehnt

Hallo,
wir haben in einer WEG 3/4 tel der Stimmberechtigung und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilen ( 788/1000).
Nun habe ich den Antrag gestellt in einer EG Wohnung die von meiner Oma bewohnt wird ein Fenster gegen eine Tür auszutauschen.Diese Tür gibt dann den Weg/ Blick in einen Gemeinschaftgarten frei ,was der alten Dame sehr gelegen käme da sie das Haus nicht mehr verläßt( 90 Jahre alt ). Dieser Teil des Gartens ist mir über die Hausordnung zum alleinigen Nutzen zugeschrieben.

In meinem Antrag habe ich formuliert daß ich sämtliche Kosten die entstehen, übernehmen würde.Es wird kein Miteigentümer in irgendeiner Weise benachteiligt oder in seiner Gewohnheit eingeschränkt.
Nun das Problem.Der Verwalter las während der Versammlung einen Passus aus der Teilungserklärung vor ,der vollgendermaßen lautet.
[color=blue]Die Wohnungseigentümer dürfen die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes nicht eigenhändig verändern.Dies gilt auch für den Außenanstrich des Gebäudes,der Fenster,Rolläden und der Abschlusstüren.Änderungen der äußeren gestalt und des Anstriches bedürfen des einstimmigen Beschlusses der Eigentümerversammlung.[/color]

Greift den hier nicht die Öffnungsklausel ,die besagt das eine Mehtrheit von 3/4 der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigntumsanteilen diese bauliche Verändrung beschließen darf.?Zumal der Miteigentümer gar keine Kosten hat.Er hat sich auf der Versammlung nicht einmal angehört was wir vorhaben sondern nach verlesen des TOP's sofort ausgerufen "Abgelehnt" .Wir haben die Mehrheit noch nicht lange und ich habe seinerzeit mit dem Miteigentümer darüber gesprochen ob er nicht eine Einheit erwerben will,damit wir ( wie früher eigentlich immer) gemeinsam an der Gestaltung und Erhalt des Gebäudes arbeiten können

Nun entsteht bei mir der Eindruck ,da wir viel in unseren Wohnungen machen,das der Miteigentümer missgünstig ist Das hat er uns schon einige Male unterschwellig zu verstehen gegeben.
Seine Ablehnung verstehe ich als Willkür und er entzieht somit einer alten Dame auch noch ein wenig Freude am Ende Ihrer Tage.

Meine Frage" Greift die Öffnungsklausel trotz Zusatz in der Teilungserklärung"?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Greift den hier nicht die Öffnungsklausel ,die besagt das eine Mehtrheit von 3/4 der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilen diese bauliche Verändrung beschließen darf.? <hr size=1 noshade>
Klares Nein.
Die Öffnungsklausel greift nur in den klar abgegrenzten Fällen gemäß § 22 Abs. 2 WEG . Der Einbau einer Tür anstatt eines Fensters ist m.E. keine Modernisierung oder Anpassung an den Stand der Technik. Hier bleibt es bei der Zustimmungserforderniss aller (betroffenen) Eigentümer.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Kleine rechtliche Spitzfindigkeit noch hinterhergeschoben:

Ihr schreibt:

quote:
wir haben in einer WEG 3/4 tel der Stimmberechtigung und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilen ( 788/1000).


Besagter Paragraph formuliert:
quote:
Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2
und in §25 (2):
quote:
Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme.
Damit meint der Gesetzgeber pro Kopf und nicht pro Wohnung je eine Stimme.

Konkret auf Euren Fall heißt dies (4er WEG unterstellt): bei einfachen Abstimmungen habt Ihr bei vereinbarten Objekt- (nach Wohnungen) oder Wertprinzip (nach Miteigentumsanteilen) 3/4 aller Stimmen.
Bei Abstimmungen nach Kopfprinzip habt Ihr - wenn Dir/Euch drei Wohnungen gehören - genauso nur eine Stimme wie Euer Miteigentümer. Nur wenn von den drei Wohnungen einer der Oma, eine Dir und eine einem anderen (Verwandten) gehören, hättet Ihr dann auch drei Stimmen und damit 3/4 der Stimmen. Was aber an der Zustimmungserfordernis aller im beschriebene Fall nichts ändert.

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#3
 Von 
Moppedfritz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal.Mir gehören zwei und meiner Frau eine Wohnung von 4 .Ist ja wieder super .Man zahhlt den größten Batzen macht und tut am Haus und im Garten und am Ende gibt es für Deine Wünsche einen Tritt

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Na na na, nicht gleich auf die ganze Welt schimpfen. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, dass er die Hürden bei baulichen Veränderungen entsprechend hoch gesetzt hat.
Stell Dir doch einfach vor, die Mehrheitsverhältnisse wären umgekehrt und Dein Nachbar möchte etwas umbauen, was Dir nicht gefiele ...

lg

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Du tritts doch auch den Nachbarn von wegen - hej, wir haben hier die Mehrheit und da musst du dich uns beugen.
Verständlich, dass du der Oma noch einen schönen Ausblick gönnen möchtest, aber - und das ist jetzt nicht pietätslos gemeint - wie lange wird sie davon etwas haben? Und dann würdet ihr ja aus der Tür nicht wieder ein Fenster machen (ist ja so schön praktisch, kann man direkt in den Gartenteil gehen) - ein Schelm, wer da etwas böses bei denkt.
Der Nachbar ist im Recht und nicht dein Wunsch.

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#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

Kauf ihm die Wohnung ab, Moppedfritz,

dann müsst ihr euch nur noch innerhalb der Verwandtschaft grün sein.

MfG
Wohni

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#7
 Von 
Moppedfritz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ sika0304,

was wenn ich Dir sage das der Nachbar auch dagegen stimmte das wir die Fassade isolieren wollen,den Hausflur streichen,die alten Treppen machen wollten.Abgelehnt! Selbst als die Besitzverhältnisse noch anders waren und der alte Miteigentümer der Fassade zugesprochen hat.,abgelehnt.Das geht schon über Jahre so.Ach ja, ich selbsüichtiger Tyrann habe vergessen das ich ja eine Dachterasse für mich bauen, wollte mit der Zusage alle Kosten und Folgekosten zu übernehmen.Abgelehnt!!.Noch Fragen .Natürlich würde ich die Tür nicht wieder wegmachen .Aber schließlich ist noch eine da die der Nachbar benutzen kann .Oder glaubst Du ich mauere die Tür bei Nacht und Nebel zu. Er muss aber schon selber runterlaufen und in den Garten gehen,das darf er ja schließlich noch.Obwohl ich überlege......!.Pure Missgunst,nichts anderes ist das.Was ich nicht haben kann brauchst Du erst recht nicht. Er sollte die EG Wohnung doch kaufen ,da aber zu viel Kosten für die Renovierung anstanden, hat er sie nicht gekauft.Und plötzlich sind wieder die anderen alles Schuld.
Aber so hat jeder seine Sichtweise .
Trotzdem Danke an alle die sich bisher mit dem Thema befasst haben.

Fritze

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Sicher ist das ärgerlich, aber solange wie ihr bauliche Veränderungen vornehmen wollt ist Einstimmigkeit erforderlich. Euch gehört vielleicht mehr, aber euch gehört eben nicht alles. Wenn ihr alles wollt, dann kauft euch ein Haus, am besten ganz ohne Nachbarn :-)

Mit dem Argument "Ich zahle das allein" habe ich auch schon meine Erfahrung gemacht... Bringt nichts, wenn andere das nicht wollen bzw. Angst haben, dass sie dann null Einfluss auf das Ergebnis haben, und darum geht es oft.

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#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

quote:
Fassade isolieren
qualifizierte Mehrheit erforderlich (Modernisiertung)
Wenn der ME dem nicht zustimmt, habt Ihr entweder schlecht argumentiert oder der ME hat kein Geld für eine solche Modernisierung.

quote:
Hausflur streichen
einfache Mehrheit (Instandhaltung)

quote:
alten Treppen machen
je nach dem was Ihr da vorhabt ...

quote:
Dachterasse für mich
bauliche Änderung - Zustimmung aller!

Ich kann mich da Dinsche nur vollumfänglich anschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Moppedfritz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo R.M ,

diesen Absatz aus der Teilungserklärung hatte ich im Eröffnungsschreiben blau unterlegt :

Die Wohnungseigentümer dürfen die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes nicht eigenhändig verändern.Dies gilt auch für den Außenanstrich des Gebäudes,der Fenster,Rolläden und der Abschlusstüren.Änderungen der äußeren Gestalt und des Anstriches bedürfen des einstimmigen Beschlusses der Eigentümerversammlung.


.Vielleicht hast Du das ja überlesen,wenn nicht,weißt Du vielleicht wie ich aus der Nummer rauskomme?

Vielen Dank !!!

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#11
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

Vielleicht eine Spitzfindigkeit:

In der Teilungserklärung steht nicht, dass alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten!

Nein: Alle Anwesenden in einer Eigentümerversammlung müssten zustimmen!

Jetzt müsste nur noch zu einer Eigentümerversammlung eingeladen werden, zu der der andere Eigentümer nicht erscheinen kann.
Außerdem müsste die Versammlung natürlich beschlussfähig sein.
Und die verwandten Eigentümer müssten sich natürlich weiterhin 'grün' sein.....

Oder würde der andere Eigentümer dann erfolgreich anfechten können und das Gericht die Teilungserklärung entgegen dem Wortlaut so auslegen, dass doch alle Eigentümer hätten zustimmen müssen?

Man hat ja bekanntlich schon Pferde ko.... sehen.

MfG
Wohni

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Da hat wohni recht

Diese Formulierung kann als Öffnungsklausel verstanden werden, sie erweitert die gesetzliche Beschlusskompetenz, die die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer vorsieht, was bei Veränderungen an der äusseren Gestalt des Objekts in der Regel alle Eigt. sind.

Würde man also die Türe nach 22/1 beschliessen reicht die Zustimmung aller anwesenden Eigt. aus, sofern die Versammlung beschlussfähig ist.

ät wohni
Dein Gedanke hat aber einen Haken, selbst wenn der Eine verhindert wäre, ein Nein per Vollmacht zu Händen des Verwalters und schon wäre die Zustimmung aller Anwesenden gelaufen

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Ich halte diese Spitzfindigkeit sehr gewagt. In einer kleinen 4er WEG eine Versammlung so zu legen, dass einer der Eigentümer nicht da sein kann, z.B. wenn er grad in einen dreiwöchigen Sommerurlaub gefahren ist, riecht zu sehr nach Absicht und ich schätze die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ein, dass er mit einer Anfechtung durch käme.

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