Liebe Leserinnen & Leser,
zu folgendem Sachverhalt bitte ich um eure geschätzte Beurteilung.
In einer größeren Eigentümergemeinschaft kündigten zwei Eigentümer an, Ausschachtungen auf dem Grundstück - welches zum Gemeinschaftseigentum gehört - durchzuführen, um Stromanschlüsse in den dahinter befindlichen Schuppen zu ermöglichen. Hierfür wollen Sie jedoch nicht alle Eigentümer um Zustimmung bitten. Das Grundstück gehört gemeinschaftlich 6 Eigentümern.
M.E. wäre doch hier ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, wie der Strom der besagten Schuppen dann abgerechnet werden würde, dies kann ja nicht der Gemeinschaft zur Last gelegt werden.
Für eure Beurteilungen der Rechtslage hierzu bedanke ich mich im Voraus herzlichst!
Bauliche Veränderungen auf Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss
2. März 2017
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Frage vom 2. März 2017 | 12:13
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauliche Veränderungen auf Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss
#1
Antwort vom 2. März 2017 | 12:53
Von
Status: Lehrling (1264 Beiträge, 493x hilfreich)
Zitat :... M.E. wäre doch hier ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Warum sollte dafür ueberhaupt eine Zustimmung anderer Wohnungseigentümer erforderlich sein? Wem erwächst denn durch ein im Boden verlegtes Kabel ein Nachteil, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus geht?
Zitat :... Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, wie der Strom der besagten Schuppen dann abgerechnet werden würde, dies kann ja nicht der Gemeinschaft zur Last gelegt werden.
Lohnt es denn ueberhaupt, sich wegen vielleicht 5,97 € darüber Gedanken zu machen?
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