Bauliche Veränderungen durch einen Eigentümer am Gemeinschaftseigentum

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ROM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Bauliche Veränderungen durch einen Eigentümer am Gemeinschaftseigentum

Ein Eigentümer (Bauunternehmer) hat bauliche Veränderungen vorgenommen. Er hat Wasserrohre neu gelegt. Beirat hält sich raus. Er sagt:" Der handelt immer an der Grenze der Legalität".
Meine Wohnung ist besonders betroffen. Was kann ich tun ?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120226 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von ROM2010):
Meine Wohnung ist besonders betroffen

In wiefern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ROM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Er hat gesagt, dass sein Architekt versehentlich an "ungezählte Wasserleitungen" herangegangen ist. Er hat versprochen, dies zurück zu bauen. Ich habe den Verdacht, das es über meinen Zähler laufen sollte, da Handwerker in mein Bad wollten. Das habe ich allerdings abgelehnt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von ROM2010):
Er hat gesagt, dass sein Architekt versehentlich an "ungezählte Wasserleitungen" herangegangen ist. Er hat versprochen, dies zurück zu bauen. Ich habe den Verdacht, das es über meinen Zähler laufen sollte, da Handwerker in mein Bad wollten. Das habe ich allerdings abgelehnt.

Mach es doch alles noch nebulöser - damit man sich hier unter diesen baulichen Veränderungen wirklich alles mögliche und unmöglich vorstellen kann.
So lange Du nicht verständlich erklärst um was genau es geht ......................

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Na, der Fragesteller vermutet, dass der betreffende Eigentümer Wasserleitungen so umgebaut hat, dass diese den eigenen Wasserzähler umgehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Na, der Fragesteller vermutet, dass der betreffende Eigentümer Wasserleitungen so umgebaut hat, dass diese den eigenen Wasserzähler umgehen.

Das ist was du darüber vermutest was der TS vermutet.
Alles Vermutungen :cheers:

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ROM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke erstmal. Über die Verwaltung wurde die Angelegenheit überprüft, ein Baustopp verhängt, Außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, weil er seine Zähler umgehen wollte.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen