Bauliche Veränderungen durch einen Eigentümer am Gemeinschaftseigentum

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ROM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Bauliche Veränderungen durch einen Eigentümer am Gemeinschaftseigentum

Ein Eigentümer (Bauunternehmer) hat bauliche Veränderungen vorgenommen. Er hat Wasserrohre neu gelegt. Beirat hält sich raus. Er sagt:" Der handelt immer an der Grenze der Legalität".
Meine Wohnung ist besonders betroffen. Was kann ich tun ?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von ROM2010):
Meine Wohnung ist besonders betroffen

In wiefern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ROM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Er hat gesagt, dass sein Architekt versehentlich an "ungezählte Wasserleitungen" herangegangen ist. Er hat versprochen, dies zurück zu bauen. Ich habe den Verdacht, das es über meinen Zähler laufen sollte, da Handwerker in mein Bad wollten. Das habe ich allerdings abgelehnt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von ROM2010):
Er hat gesagt, dass sein Architekt versehentlich an "ungezählte Wasserleitungen" herangegangen ist. Er hat versprochen, dies zurück zu bauen. Ich habe den Verdacht, das es über meinen Zähler laufen sollte, da Handwerker in mein Bad wollten. Das habe ich allerdings abgelehnt.

Mach es doch alles noch nebulöser - damit man sich hier unter diesen baulichen Veränderungen wirklich alles mögliche und unmöglich vorstellen kann.
So lange Du nicht verständlich erklärst um was genau es geht ......................

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19192 Beiträge, 10334x hilfreich)

Na, der Fragesteller vermutet, dass der betreffende Eigentümer Wasserleitungen so umgebaut hat, dass diese den eigenen Wasserzähler umgehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Na, der Fragesteller vermutet, dass der betreffende Eigentümer Wasserleitungen so umgebaut hat, dass diese den eigenen Wasserzähler umgehen.

Das ist was du darüber vermutest was der TS vermutet.
Alles Vermutungen :cheers:

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ROM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke erstmal. Über die Verwaltung wurde die Angelegenheit überprüft, ein Baustopp verhängt, Außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, weil er seine Zähler umgehen wollte.

4x Hilfreiche Antwort

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