Hallo
die ETG hat vor mehr als 1 1/2 Jahren Kraft eines Beschlusses entschieden einen Gutachter zu bestellen. Leider ist dieser Beschluss vom Verwalter bzw. Beirat nicht umgesetzt worden. Nun hat ein Eigentümer diesen Gutachter aus seinem Kaufvertrag heraus beauftragt - also selbständiges Beweissicherungsverfahren - bei Gericht beantragt, da die 5jährige Gewährleistung in diesem Jahr ausläuft. Die Gerichtskosten bzw Gutachterkosten möchte dieser Eigentümer aber aufgeteilt wissen, da es im Interesse alle in der Gemeinschaft geht. Ist das recht oder nicht? Muss der Eigentümer die Kosten jetzt selber tagen? Auch wenn die anderen gf. auf der Strecke bleiben, da das Gutachten nicht übertragbar ist?
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Baumangel-ETG Kosten tragen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Was ist denn begutachtet worden - nur das Sondereigentum des Auftraggebers, oder Teile des Geminschaftseigentums?
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Hallo,
tja das ist eine schwierige Frage. Die Tiefgarage besteht aus Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte.
Der Gutachter hat sich aber die gesamte Garage angesehen. Leider liegt noch immer kein Gutachten vor.
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Grundsätzlich würde ich sagen, wer die Musik bestellt bezahlt...., allerdings verstehe ich nicht weshalb der bestandskräftige Beschluss innerhalb 1 1/2 Jahren nicht umgesetzt wird/wurde.
Keine Lust, oder andere Gründe, die einer Umsetzung entgegenstehen ???
Was sagt denn der Verwalter ?
Ich würde sagen, dass der Verwalter dann haftet, wenn er schuldhaft nichts unternimmt, insbesondere dann, wenn Fristen verstreichen.
Ob Sondernutzungsrecht oder nicht Gemeinschaftseigentum bleibt Gemeinschaftseigentum, insofern sollte die Gemeinschaft schon die Kosten tragen, aber wie gesagt, weshalb hat der Verwalter nichts unternommen ???
Gibt es plausible Gründe ???
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Barni,
das frage ich mich bis heute! Ein Eigentümer hat das ganze 2009 schon angeschoben und einen Gutachter an der Hand gehabt. Der hatte einen Kostenvoranschlag unterbreitet - damals 780 Euro heute 4.000 Euro (hier schon finanzieller Schaden für die Gemeinschaft) - den hat man dann aber in den Wind geschossen und zwar der Beitrat und der Verwalter.
Begründung man möge sich mit den Bauherren einigen wollen. Tja die einigen sich noch immer - immer ins blaue hinein. Da passierte nix - eigentlich bis heute nicht!!
Daraufhin hat der Eigentümer es in die Hand genommen, da er der Hauptbetroffener ist. Also will sagen der Schaden beim ihm extrem ist.
Der besagte Eigentümer hat nun den ersten Vorschuss mit der Gemeinschaft geteilt bekommen, also alle einen Anteil. Nun hat das Gericht aber einen Nachschlag verlangt und nun wird geblockt. Der Eigentümer bleibt nun auf die Kosten sitzen. An der Tatsache dass es einen Beschluss gibt diesen Gutachter zu bestellen, ändert ja nicht daran, dass die Kosten auf Grund des Beschlusses auch von den anderen Eigentümer mit bezahlt werden sollte.
Oder irre ich da?
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Hallo,
vllt. hat doch noch jemand einen Rat für mich.
Das o.g. Gutachten ist nun erstellt und der Bauträger muss nun die Mängelbeseitigung ausführen. Der wiederum hat nun bei Gericht einen Antrag gestellt und um Verlängerung der Auswertung des GA beantragt. So wie es mir scheint, spielt er schon wieder auf Zeit.
Meine Frage: Sollte der Bauträger die Schäden nicht beseitigen, bleibt nur die Klage. Nun möchte ich jedoch nicht für 14 WE das Risiko eingehen. Sie freuen sich wenn alles gut geht, profitieren davon, wenn es schief geht, bleibe ich womöglich auf die Kosten sitzen.
Wie bekomm ich das eleganter hin - von 15 WE sind nur 7 WE bereit mit mir "zu gehen".
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-- Editiert Höllenweib am 18.09.2012 14:44
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