Hallo Zusammen!
Ich habe eine Neubau Wohnung im Januar 2019 abgenommen, die letzte Rate für die Wohnung sollte zusammen mit dem Doppelparker Stellplatz bezahlt werden. Im März 2019 bin ich dann beruflich ins Ausland gegangen, die Parkplätze wurden im Mai 2019 verspätet fertig und ich wollte die Wohnung nicht ohne Parkplatz vermieten.
Von den Nachbarn habe ich dann erfahren das Autos unter 1,5 m Höhe nicht reinpassen würden und das dies nicht im Kaufvertrag steht bzw. das die Makler dies verschwiegen haben. Kurz nach der Fertigstellung des Parkers kam die letzte Rate, daraufhin habe ich die Zahlung für den Parkplatz abgelehnt, mit dem Hinweis des Mangels und weil ich bei der Abnahme nicht vor Ort war und den Stellplatz nicht abgenommen habe.
Einen Teil der letzten Rate habe ich bezahlt nur nicht die 15.000 € für den Stellplatz. Nun wurde ich am letzten Freitag von der Hausverwaltung angeschrieben, ob ich wüsste das meine Wohnungstür keinen Schließzylinder mehr habe, dies wäre den Nachbarn aufgefallen, was ich verneinte.
Darauf bat ich den Hausverwalter die Tür abzusichern, was er nicht tat und mich an den Bauträger verwies. Ich bat, den Bauträger die Tür abzusichern, da die Tür wahrscheinlich offen ist und die Wohnung betretbar ist. Die Polizei hatte ich auch über E-Mail aus dem Ausland informiert, da ich von einen Einbruch ausging.
Die Polizei ist auch vor Ort gewesen und an der Tür gab es keine Gewalteinwirkung! Die Nachbarn meinten, das die Tür schon seit März ohne Zylinder wäre. Einige Tage später habe ich dann vom Bauträger eine Antwort auf meine E-Mail erhalten.
In dieser E-Mail wurde mir mitgeteilt das er den Zylinder ausgebaut habe und ihn erst wieder einbauen würde, wenn ich den Parkplatz bezahle, ohne das ich diesen besichtigt oder abgenommen habe! Was meiner Meinung nach einer Erpressung gleich kommt. Die Wohnung habe ich bezahlt und es ist mein Eigentum, woran er sich vergangen hat.
Nächste Woche fliege ich zurück und wollte jetzt von euch wissen wie ich dann am besten vorgehe?
Bauträger Erpressung
19. Juli 2019
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Frage vom 19. Juli 2019 | 21:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauträger Erpressung
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#1
Antwort vom 19. Juli 2019 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120032 Beiträge, 39821x hilfreich)
Ist die Wohnung leer oder eingerichtet?
ZitatIn dieser E-Mail wurde mir mitgeteilt das er den Zylinder ausgebaut habe und ihn erst wieder einbauen würde, :
Eine ziemlich dämliche Drohung, denn so einen Zylinder gibts in guter Ausführung für 80-100 EUR im Baumarkt.
#2
Antwort vom 20. Juli 2019 | 11:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:das Autos unter 1,5 m Höhe nicht reinpassen würden
Warum passen große Autos rein und kleine nicht?
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#3
Antwort vom 20. Juli 2019 | 14:36
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatVon den Nachbarn habe ich dann erfahren das Autos unter 1,5 m Höhe nicht reinpassen würden und das dies nicht im Kaufvertrag steht bzw. das die Makler dies verschwiegen haben. :
Davon abgesehen das ich mir nicht erklären kann wieso ein Auto HÖHER als 1,5m sein müsste um dort stehen zu können, kann ich mir auch nicht vorstellen das so ein Stapelparker nur 1,5m hoch ist. Hätten doch die wohl meisten Menschen dort schon ein Problem mit dem Zugang zum Fahrzeug sowie dem Ein- und Aussteigen.
Wenn im Kaufvertrag dazu nichts steht bedeutet dies im Umkehrschluss aber auch nicht das ein Stellplatz für einen SUV zugesichert wurde. Sondern eben nur ein Stellplatz. Ob dieser dann so akzeptiert werden muss wird dann ein Gericht entscheiden müssen.
#4
Antwort vom 20. Juli 2019 | 16:27
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Ich gehe mal davon aus, dass der TE schreiben wollte, dass Autos mit mehr als 1,5 m Höhe nicht rein dürfen...Zitat:Zitat:das Autos unter 1,5 m Höhe nicht reinpassen würden
Warum passen große Autos rein und kleine nicht?
Diese Höhenbeschränkung ist bei Stapelparksystemen nicht unüblich. Ob der TE daraus, dass es ihm erst jetzt aufgefallen ist und stört, dem Bauträger einen Vorwurf machen kann, wird im Zweifelsfall ein Richter klären müssen. Das Verhalten des Bauträgers indes ist nicht akzeptabel und nebenbei bemerkt IMO dämlich.
Wenn jetzt die Wohnungstüre offen steht und kein Schließzylinder montiert ist, wäre die einfachste Abhilfe einen Schließzylinder von einer Person des Vertrauens vor Ort einbauen zu lassen. Das sollte sich selbst aus der Ferne organisieren lassen.
VG
Roland
#5
Antwort vom 22. Juli 2019 | 19:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIst die Wohnung leer oder eingerichtet? :
Die Wohnung steht zur Zeit leer.
Zitat:Ich gehe mal davon aus, dass der TE schreiben wollte, dass Autos mit mehr als 1,5 m Höhe nicht rein dürfen...Zitat:Zitat:das Autos unter 1,5 m Höhe nicht reinpassen würden
Warum passen große Autos rein und kleine nicht?
Diese Höhenbeschränkung ist bei Stapelparksystemen nicht unüblich. Ob der TE daraus, dass es ihm erst jetzt aufgefallen ist und stört, dem Bauträger einen Vorwurf machen kann, wird im Zweifelsfall ein Richter klären müssen. Das Verhalten des Bauträgers indes ist nicht akzeptabel und nebenbei bemerkt IMO dämlich.
Wenn jetzt die Wohnungstüre offen steht und kein Schließzylinder montiert ist, wäre die einfachste Abhilfe einen Schließzylinder von einer Person des Vertrauens vor Ort einbauen zu lassen. Das sollte sich selbst aus der Ferne organisieren lassen.
VG
Roland
Richtig Roland! Das habe ich gemeint. Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil (LG Karlsruhe 16.02.2007 - 3 O 195/06 ) , wo der Kläger (Käufer) gegen den Bauträger recht bekommen hat, weil sein Auto mit mehr als 1,5 m nicht reingepasst hat und der Bauträger das nicht im Kaufvertrag angegeben hatte.
Zitat aus dem Gerichtsurteil : "....Infolge Gebrauchsregelung gehörte für die Kläger hierzu die untere Parkebene des Doppelparkers. Diese lässt nur ein Einparken mit PKWs mit einer Höhe von maximal 150 cm zu. Sie ist für eine Vielzahl von PKWs, insbesondere solche mit Dachreling, danach nicht geeignet. Ein Hinweis hierauf im notariellen Kaufvertrag findet sich nicht."
Ob das bei meinem Parkplatz (untere Ebene) der Fall ist weis ich nicht, da ich diesen noch nicht gesehen habe. Leider habe ich momentan niemanden, der das für mich aus der Ferne erledigen kann mit der Haustür. Wie sollte ich vorgehen, wenn ich Ende der Woche wieder in DE zurück bin? Eine Anzeige bei der Polizei oder lieber gleich zum Anwalt?
Von einer Nachbarin habe ich mitbekommen, dass Sie eine Klage gegen den Bauträger bemüht hat. Auf Anfrage wollte sie sich nicht weiter zu den Details äußern.
Danke für eure Hilfe.
-- Editiert von robert90123 am 22.07.2019 20:01
-- Editiert von robert90123 am 22.07.2019 20:02
#6
Antwort vom 22. Juli 2019 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120032 Beiträge, 39821x hilfreich)
Zitatlieber gleich zum Anwalt? :
Da der Bauträger so dämlich war seine verbotene Eigenmacht textlich zu dokumentieren, würde deswegen ich zum Anwalt gehen.
#7
Antwort vom 24. Juli 2019 | 13:24
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Ja, ich denke das ist ein Fall in dem sich ein kundiger Anwalt rentieren würde.
Und jetzt?
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