Beirat ändert eigenmächtig Beschluss

17. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Beirat ändert eigenmächtig Beschluss

Guten Tag,

in unserer Wohnanlage wurde in der diesjährigen ETV einstimmig beschlossen,
dass die bepflanzte Fläche vor den Eingängen zum Haus mit einem halbhohen
Zaun zum Gehsteig abgegrenzt wird. Lt. Beschlussprotokoll: Der Verwalter ist
berechtigt und wird beauftrag usw., Angebote usw. einzuholen....

Diese Tage staunte ich nicht schlecht, als eine Firma anstatt eines Zaunes,
kleine 30 bis 40 cm Hohe Planzen einsetzte. Auf Nachfrage bei dieser Firma,
erhielt ich die Antwort, dass der Beirat (nur noch 2 Beiräte) entschieden hat,
dass anstelle eines Zaunes Pflanzen angebracht werden (weil es angeblich schöner ist)

Ich glaube nicht, dass der Beirat befugt ist, Beschlussfassungen einfach zu ignorieren
und dann eigenmächtig zu bestimmen, was gemacht wird.

Wahrscheinlich hat unser Beirat jetzt noch mehr Freiraum
(siehe auch mein Posting Nur noch 2 Beiräte )





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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat:
Diese Tage staunte ich nicht schlecht, als eine Firma anstatt eines Zaunes,
kleine 30 bis 40 cm Hohe Planzen einsetzte.


finde ich persönlich zwar nicht schlimm, aber

Zitat:
Ich glaube nicht, dass der Beirat befugt ist, Beschlussfassungen einfach zu ignorieren
und dann eigenmächtig zu bestimmen, was gemacht wird.


sehe ich genauso, weil dann kann man ja beschliessen was man will, wenn sich eh niemand (bzw. der Verwaltungsbeirat) daran hält

Daher, Beschlüsse sollten schon eingehalten werden !

Fazit: aus den Vorpostings zu erschliessen führt meines Erachtens kein Weg vorbei als sich in den Verwaltungsbeirat wählen zu lassen und dann dicke Bretter zu bohren.....

-- Editiert Barni Gröllheimer am 17.09.2012 15:47

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kampfhuhn
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 178x hilfreich)

@ doppelpunkt

ein Beirat hat die Funktion zu kontrollieren und zu unterstützen, d.h. Informationen zwischen Eigentümern und Hausverwaltung besser fliessen zu lassen, als wenn einzelne Eigentümer auf die Hausverwaltung zukommen.

Er hat nicht die Möglichkeit Beschlüsse (zumal wenn sie schon in der Beschlusssammlung festgehalten wurden) abzuändern.

Siehe hier:

http://www.palm-bonn.de/beirat.htm

An deiner Stelle würde ich eine schriftliche Anfrage an die Beiratsmitglieder stellen, wie sie ihre Maßnahme begründen und um Rücknahme bitten.
Sollte der Beirat innerhalb einer gesetzten Frist nicht antworten oder nicht bereit sein, die Maßnahme zurückzubauen, dann würde ich einen Anwalt beauftragen.

Erstmal um den Beschluss der Gemeinschaft durchzusetzen und zweitens um zu verhindern, dass solche Dinge in Zukunft nochmal vorkommen.



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-- Editiert Kampfhuhn am 18.09.2012 12:56

-- Editiert Kampfhuhn am 18.09.2012 12:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Sollte der Beirat innerhalb einer gesetzten Frist nicht antworten oder nicht bereit sein, die Maßnahme zurückzubauen, dann würde ich einen Anwalt beauftragen.


Das kann man so machen, denn in der Sache bist Du im Recht. Ob man es machen muss oder damit klug beraten ist, steht auf einem anderen Blatt.

Denn zuerst wäre es wichtig den Wortlaut des Beschlusses zu kennen. Dann wäre es klug den Verwalter um Auskunft zu bitten warum statt eines Zaunes (wenn es so im Beschluss steht), nun eine Bepflanzung gemacht wurde. Erfüllt diese den beabsichtigen Zweck? War sie teurer als ein Zaun? Wie ist es mit den Folgekosten (Erhaltung des Zauns kontra Pflege der Bepflanzung)? Es kann auch nicht schaden andere, unbeteiligte Miteigentümer zu fragen was sie von Bepflanzung statt Zaun halten. So wird vermieden dass man sein gutes Recht versucht durch zu setzen, letztlich aber damit gegen die Akzeptanz der Gemeinschaft und/oder die Vernuft handelt.

Dass ich hier nicht falsch verstanden werde - das was Verwaltung und Beirat hier umgesetzt haben, scheint nicht das zu sein was beschlossen wurde. Somit ist es nicht korrekt und (auf Kosten der Initiatoren) dem Beschluss entsprechend umzusetzen. Ob dies aber im Ergebnis aber der Gemeinschaft (nicht nur finanziell) mehr schadet als nützt, sollte sehr sorgfältig abgewogen werden.

Und, bevor man dem Recht zur Geltung verhilft könnte man die Miteigentümer anschreiben (Anspruch auf deren Adressen hat man IMO als Miteigentümer) und fragen wie sie zu dieser Umsetzung ihres Besschlusses stehen.

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Denn zuerst wäre es wichtig den Wortlaut des Beschlusses zu kennen


Beschlussvorschlag:
Instandsetzung des Gehweges und der Pflastersteine
Es wird vorgeschlagen, alle schadhaften Stellen an den Gehwegen sowie die Zugänge zu den
Müllplätzen instand setzen zu lassen. Vor Haus n soll zudem ein Fahrradständer installiert
werden. Weiterhin ist die teilweise Einfriedung mit Doppelstabmattenzaun umzusetzen. Hierzu
sind 3 Kostenangebote einzuholen. Die entstehenden Kosten sind aus den Rückstellungen zu
entnehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entprechenden Auftrag zu vergeben.

Abstimmung Ja 22/22
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0


Vor diesem Beschluss wurde lebhaft darüber diskutiert, ob Pflanzen gesetzt oder eine Zaun angebracht werden soll. Die Abstimmung ist ja eindeutig.

quote:
Ob dies aber im Ergebnis aber der Gemeinschaft (nicht nur finanziell) mehr schadet als nützt, sollte sehr sorgfältig abgewogen werden.


Lt. Nachfrage eines ausgeschiedenen Beirats wurden keine Kostenangebote eingeholt, sondern der derzeitige Hausdienstleister damit beauftragt, die Zugänge zu den Müllplätzen instand zu setzen, sowie die Bepflanzung vorzunehmen. Ein Fahrradständer wird nicht angebracht, da keine Bedarf besteht.

Natürlich ist es immer angenehmer, wenn keine Probleme in einer WEG entstehen, aber warum soll dann etwas beschlossen werden, wenn es sowieso nicht umgesetzt wird?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Beschlussvorschlag:[...]


Wurde dieser Beschlussvorschlag dann tatsächlich im Wortlaut als Beschluss übernommen? Denn Formulierungen wie "es sollen" sind nicht sehr verbindlich - dazu fehlt jeglicher Hinweis auf den ungefähren Rahmen des Aufwands. Aber wenigstens ist die Formulierung bezüglich der Einfriedung eindeutig.

Zumindest für diesen Teil des "Beschlusses" hat die Verwaltung drei Kostenangeboten vorzuweisen und schuldet der Gemeinschaft die Anbringung des beschriebenen Zauns.
Und da lange über Bepflanzung oder Zaun diskusiert, letztlich der Zaun beschlossen wurde, sollte doch zu erwarten sein, dass eine nenneswerte Zahl der ME mit dem jetzigen Zustand nicht einverstanden ist.

Die Nichtabringung des Radständers ist grenzwertig, aber leicht zu heilen. Dass der Hausdienstleister die Wege geflickt hat ist IMO so weit in Ordnung. Die hierfür erstellte Rechnung sollte man sich aber schon ansehen.

quote:
[...]aber warum soll dann etwas beschlossen werden, wenn es sowieso nicht umgesetzt wird?


Im Einzelfall kann das schon sinnvoll (wenn auch riskant) sein. Allerdings müssen dann Verwalter und/oder Beirat den Miteigentümern Rede und Antwort sehen und notfalls die Konsequenzen tragen.

In eurem Fall sehe allerdings keinen Spielraum für den eigenmächtigen Umgang mit diesem Beschluss. Ich sehe aber auch, dass der Verwalter nicht in der Lage ist einen ordentlichen Beschluss zu formulieren. Hoffentlich sind da nicht noch mehr Defizite.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Hoffentlich sind da nicht noch mehr Defizite.


Ich hoffe ich sprenge hier nicht den Umfang dieses Forums!

Ich möchte trotzdem vielleicht noch einige
quote:
Hoffentlich sind da nicht noch mehr Defizite.


1.
In 2003 musste die HV eigentlich für 5 Jahre (2004-2008) neu bestellt werden. Da diese aber eine Erhöhung der Verwaltervergütung verlangte,
wurde nach ausführlicher Diskussion beschlossen, die HV nur für 2 Jahre (2004-2005) zu wählen.
Eigentlich hätte in 2005 ja ein Beschluss über die Verwalterbestellung erfolgen sollen. Der erfolgte in 2007 für 5 Jahre (2008-2012)
Somit war die HV für 2 Jahre (2006-2007) ohne Bestelltung aktiv. Es erfolgten Einladungen, Beschlüsse usw., so als wenn nichts gewesen wäre.
Die HV, der Beirat und auch die ET haben es verpennt hier nachzuhaken. Aber sicherlich wäre 1. die HV, und 2. der Beirat in der Pflicht gewesen,
das ganze zu kontrollieren. Auf Nachfrage in der ETV antwortete die HV "Zugegeben, ich habe dieses verschlafen, und dass der Beirat oder
andere ET dieses auch hätten bemerken müssen."


2. Aufgrund nicht nachvollziehbarer überhöhter Heizkosten (die auch andere ET hatten und teilw. auch noch haben), kontaktierte ich den Beirat,
sowie die HV um die Ursache festzustellen. Leider wurde dies alles abgeblockt. Darauf entschloss ich mich, die Hälfte der Heizkostenvorauszahlung
einzubehalten. Das habe ich etwa für 1 Jahr gemacht. Die HV tat in diesem Zeitraum nichts. Erst in der ETV in 2012 erfuhr der Beirat von diesem
Sachverhalt, und ich wurde vom Beirat mehr oder weniger als Böser hingestellt: Ich soll gefälligst meine Kosten bezahlen, die gehören ja den
ET.
In der Wohngeldabrechnung wurde die Hausgeldforderung einfach saldiert.

3. Aufgrund einer Erhöhung des allgemeines Stroms in 2010 von 1200 EUR auf 2200 EUR bat ich um Erklärung. Die HV erklärte nichts, der Beirat
kommentierte dies nur mit "allgemeinen Stromkostenerhöhungen"

4. Abrechnung einer Verwaltersondervergütung. Die HV erklärte nichts, der Beirat nickte nur ab, das stimmt so.

5. Kostenübernahme des Austausches von Heizkörperventilen, Reparaturen von Wohnungseingangstüren, außerordentliche Gartenarbeiten,
Rolladenreparatur und andere kleinere "Instandhaltungen", die auschließlich bei den 2 Beiräten durchgeführt wurden.

Teilungserklärung:
Jeder Wohnungseigentümer trägt die Unterhalts- und Instandhaltungskosten der im Bereich seines Sondereigentums sich befindenden Fenster,
Fensterläden und Abschlusstüren.


6. Die gesamten Kosten der Instandhaltung und Reparaturen in 2011 wurden ausschließlich von Rücklagen getätigt.

7. In 2012 stand die Neuwahl der HV an. In einem Gespräch mit dem Beirat stand dem nichts dagegen. Es wurden Angebote eingeholt und
die ET in einem Rundschreiben informiert, dass eine Neuwahl der HV ansteht. Dieses sollte auch auf einen TOP gebracht werden. Die HV hat
dieses nicht gemacht. Der Beirat hat in einem Klarstellungschreiben an alle ET erklärt, dass "Nach Auffassung des Beirates ist eine Neuwahl
des Verwalters aufgrund der durchwegs positiven Zusammenarbeit nicht erforderlich. Es gibt keinerlei Beanstandungen, die einen Verwalterwechsel
notwendig erscheinen lassen."
Gewählt wurde die jetztige HV.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

@doppelpunkt

Interessante Schilderung. Da stellt sich mir schon die Frage warum die übrigen Miteigentümer das alles so hin nehmen?

Da Du dank RSV kein Kostenrisiko hast, bietet es sich an einen tüchtigen Anwalt der Fähigkeiten im WEG-Recht hat zu beauftragen, den Machenschaften von Beirat und Verwalter ein Ende zu setzen.
Die Aktion wird letztlich darauf hin aus laufen, dass eine neue Verwaltung und ein neuer Beirat gewählt werden müssen.

Im Alleingang halte ich das aber für schlecht (für Dich). Du solltest schon bemüht sein, für die notwendigen Maßnahmen eine gewisse (besser breite) Basis von Miteigentümern zu gewinnen.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@doppelpunkt:
auch wenn eine gewisse Schlampigkeit der HV nicht in Abrede zu stellen ist und der Beirat so manches entscheidet, was ihm nicht zusteht, sind trotzdem auch Dir Versäumnisse und sogar rechtswidriges Verhalten vorzuhalten:

quote:
Somit war die HV für 2 Jahre (2006-2007) ohne Bestelltung aktiv. Es erfolgten Einladungen, Beschlüsse usw., so als wenn nichts gewesen wäre.
Die HV, der Beirat und auch die ET haben es verpennt hier nachzuhaken. Aber sicherlich wäre 1. die HV, und 2. der Beirat in der Pflicht gewesen,
Hier ist jeder einzelne Eigentümer in der Pflicht. Da sich aber niemand daran gestoßen hatte und die HV nun rechtmäßig bestellt ist dürften diese Sachen "geheilt" sein.

quote:
Darauf entschloss ich mich, die Hälfte der Heizkostenvorauszahlung einzubehalten.
Sei froh, dass die HV nichts gemacht hat. Hätte auch schnell in einer Hausgeldklage enden können. Im Gegensatz zum Mietrecht hat der Eigentümer bei Unklarheiten der Abrechnung kein Recht Hausgeld oder Teile davon einzubehalten. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurde gerichtlich geklärt.

quote:
Ich soll gefälligst meine Kosten bezahlen, die gehören ja den ET.
In diesem Fall hat der Beirat sogar recht, die Hausgeldvorauszahlungen gehören der WEG. Der Ausgleich des Abrechnungssaldos ebenfalls. Wenn Du mit denKosten nicht einverstanden bist, hättest Du das VOR dem Abrechnungsbeschluss klären müssen und wenn dies nicht zu Deiner Zufriedenheit geklärt wurde hätte innerhalb eines Monats nach Abrechnungsbeschluss eine Anfechtungsklage erfolgen müssen.

quote:
Erhöhung des allgemeines Stroms in 2010 von 1200 EUR auf 2200 EUR bat ich um Erklärung.
Eine Pflicht für die HV zu einer Erklärung besteht in diesem Sinne nicht (Gute HV machen das aber trotzdem). Du kannst aber Einsicht in die Belege nehmen.

quote:
Abrechnung einer Verwaltersondervergütung. Die HV erklärte nichts, der Beirat nickte nur ab, das stimmt so.
Nimm Einsicht in die Belege, warum und wofür und gleiche das mit dem Verwaltervertrag ab. erst dann kann beurteilt werden, ob die Sondervergütung zu Recht erhoben wurde oder nicht. Alles andere ist nur Mutmaßung.

quote:
Kostenübernahme des Austausches von Heizkörperventilen, Reparaturen von Wohnungseingangstüren, außerordentliche Gartenarbeiten, Rolladenreparatur
Gartenarbeiten kann ich mangels näherer Informationen nicht einschätzen. Kosten Wohnungstüren sind gemäß Teilungserklärung falsch verteilt worden -> Korrektur verlangen und falls noch möglich Abrechnungsbeschluss anfechten. Falls Anfechtungsfrist vorbei, ist das Thema gegessen.
Heizkörperventile und Rolläden sind üblicherweise (wenn nicht anders vereinbart) Gemeinschaftseigentum.

quote:
Die gesamten Kosten der Instandhaltung und Reparaturen in 2011 wurden ausschließlich von Rücklagen getätigt.
Ohne ergänzende Informationen wäre das zunächst nicht weiter zu beanstanden. Die Rücklagen sind zur Finanzierung Instandhaltungen da.

quote:
Dieses sollte auch auf einen TOP gebracht werden. Die HV hat dieses nicht gemacht. ... Gewählt wurde die jetztige HV.
Was denn nun? Gab es einen TOP Verwalterbestellung oder nicht? Die Verwalterbestellung ist ja offensichtlich erfolgt. Der Beirat darf auch gern eine Empfehlung abgeben. Wenn die ET dem folgen, dann ist das deren freie Entscheidung und wäre auch nicht weiter zu beanstanden.

Ein guter Anwalt wird hoffentlich fair beraten, was sich lohnt und welche Kröte man schlucken sollte. Ansonsten siehe letzter Satz von Roland-S.

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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

@R.M.

quote:
Was denn nun? Gab es einen TOP Verwalterbestellung oder nicht? Die Verwalterbestellung ist ja offensichtlich erfolgt. Der Beirat darf auch gern eine Empfehlung abgeben. Wenn die ET dem folgen, dann ist das deren freie Entscheidung und wäre auch nicht weiter zu beanstanden.


Ja, es gab einen TOP Verwalterbestellung Beschlussfassung
"Es wird vorgeschlagen, die Firma xyz zum Verwalter für die Zeit vom nnn bis nnn zu betellen ... (Vergütung usw."

Mit einem Schreiben an den Beirat (als Anlagen die vorhandenen Angebote anderer HV) bat ich, einen TOP Neuwahl der Hausverwaltung zu setzen.

Dieser Beschlussvorschlag kam überhaupt nicht auf die Tagesordnung. Er wurde ja schon im Vorfeld durch den Beirat bestimmt, dass eine neue HV nicht notwendig ist. Einfach ausgedrückt, der Beirat will keine neue HV und hat deshalb diesen Beschlussvorschlag einfach nicht zugelassen.
Dieser Meinung sind auch andere ET.

@Roland
quote:
Im Alleingang halte ich das aber für schlecht (für Dich). Du solltest schon bemüht sein, für die notwendigen Maßnahmen eine gewisse (besser breite) Basis von Miteigentümern zu gewinnen

Das halte ich für einen sehr guten Vorschlag.

@R.M.
quote:
Ein guter Anwalt wird hoffentlich fair beraten, was sich lohnt und welche Kröte man schlucken sollte.

Wahrscheinlich bleibt mir dieser Weg nicht erspart.









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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wie ich schon sagte, manchmal muss man "dicke Bretter bohren".

Wenn man aber am Ball bleibt, Missstände aufdeckt, sich Verbündete sucht, kann man manchmal mehr bewirken, als man denkt.

Mir ist es z.B. gelungen eine grosse WEG (>50 WE`s) mit einem weiteren Eigentümer davon zu überzeugen, dass die HV, die seit Anfang an, fast 40 Jahre "unsere" Verwalterin, massiv unseriös ist.

Es hat ein gutes halbes Jahr gedauert, mit täglichen mails, Kontakten und Besprechungen, aber letztendlich haben wir unser Ziel, den Rauswurf der HV, erreicht !

Allerdings ging es da nicht nur um Gartenzäune oder Beschlüsse, sondern um massive (finanzielle + technische) Täuschungen und "Schönrechnen" einer Modernisierungsmassnahme im Millionenbereich.

Eine "Art Generalunternehmer" in der Ausführung und Finanzierung von "Komplettmodernisierungen" hatte mit mit der ehemaligen HV zusammengetan und wollte sich eine "goldene Nase" verdienen.

Dran bleiben und sich v.a. im WEG weiterbilden, damit man gegebenenfalls "Contra" geben kann !

Viel Glück !

-- Editiert Barni Gröllheimer am 22.09.2012 12:04

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Wahrscheinlich bleibt mir dieser Weg nicht erspart.



Dessen Route und Ziel Du gut planen solltest. Steilvorlagen für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die "Beiratsverwaltung" liefern Dir die Herrschaften gratis.

Was mich erstaunt ist, dass offensichtlich die ganze WEG diesen Beirat so machen und entscheiden lässt und alles abnickt.

Gegen eine dermaßen passive Gemeinschaft wird es (nicht im juristischen Sinn) schwer sein die Einsicht für eine Ablösung der bisherigen Führung" zu erreichen. Da ist im Vorfeld viel Überzeugungsarbeit nötig, nicht dass am Ende der Sieg keiner ist.

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Passive Miteigentümer bekommt man normalerweise schnell motiviert, wenn man aufzeigen kann, das ihnen Geld verloren geht.
Wenn also die Hecke billiger ist als der eigentlich beschlossene Zaun, dann wird dies niemanden stören - solange dadurch nicht die jährlichen Kosten für die Gartenpflege steigen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

@Roland-S

quote:
Was mich erstaunt ist, dass offensichtlich die ganze WEG diesen Beirat so machen und entscheiden lässt und alles abnickt.


Ich denke, die meisten verhalten sich wie eigentlich wie Mieter, und suchen den bequemsten Weg: Ich zahle ja für die HV, warum soll ich dann etwas tun? Also in der ETV schnell abnicken. Die HV und der Beirat wirds schon machen.

@joebeul
quote:
Wenn also die Hecke billiger ist als der eigentlich beschlossene Zaun, dann wird dies niemanden stören - solange dadurch nicht die jährlichen Kosten für die Gartenpflege steigen.


Wird wahrscheinlich die anderen Eigentümer nicht stören, solange die jährlichen Hauskosten in etwa gleichbleiben.

Es wurde aber auch schon beschlossen, den Dachboden einfach mal mit Dämmmatten für 16.000 EUR auszulegen, denn es wäre ja möglich, dass damit Heizkosten gespart werden könnten. Unsere jährlichen Heizkosten betragen ca. 30.000 EUR. Wie hoch die Einsparungen wären, war eigentlich egal. Aber evtl. Kosten für eine ordentliche Energieberatung von 1.500 EUR waren zu hoch.

Also zusammenfassend: Wenn es um Tausende EUR geht, ist's ok, wenn's um ein paar EUR geht, ist es zu teuer.

Mittlerweile habe ich einen zweiten Mitstreiter gefunden, und ein dritter wird wahrscheinlich auch noch mit einsteigen.






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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Es wurde aber auch schon beschlossen, den Dachboden einfach mal mit Dämmmatten für 16.000 EUR auszulegen
Und das war wahrscheinlich auch noch notwendig weil gesetzlich verpflichtend ...

-----------------
"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

3 Mitstreiter - perfekt für die nächste Beiratswahl 2013.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat:
3 Mitstreiter - perfekt für die nächste Beiratswahl 2013.


genau so sehe ich das auch, [color=red]nur so ändert sich was[/color].

Wenn "Änderung droht" bewegt sich vielleicht die Einstellung der Beiratsmitglieder !

Viel Glück !

-- Editiert Barni Gröllheimer am 30.09.2012 17:06

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke erstmal für die hohe Resonanz auf meinen Beitrag.

Die Sache wird sich sicherlich noch etwas hinziehen. Ich denke bis ins Frühjahr 2013 zur nächsten ETV.

Wie es auch ausgehen soll, werde das Ergebnis hier mitteilen.(wenns jemanden interessiert).




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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Hier eine kurze Zusammenfassung:

Die Eigentümer haben einstimmig beschlossen, einen Zaun anzubringen. Der Beirat hat eigenmächtig entschieden, eine Hecke anzupflanzen.

quote:
Zumindest für diesen Teil des "Beschlusses" (Zaun) hat die Verwaltung drei Kostenangeboten vorzuweisen und schuldet der Gemeinschaft die Anbringung des beschriebenen Zauns.


Die Hecke wurde im September gepflanzt.

Die Kostenangebote für den Zaun liegen mir nun vor, die ich per E-Mail erhalten habe, und zwar ein Angebot vom Oktober 2011 (wie immer das auch zustande gekommen ist !?), ein Angebot der Fa. XY vom 8.7.2012 und ein Angebot ohne Datum.

Weiterhin liegt mir nur 1 (ein) Angebot der Fa. XY vom 8.7.2012 für die Anpflanzung der Hecke vor. Dieses Angebot wurde umgesetzt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob hier vielleicht nicht irgendwie gemauschelt wurde.














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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob hier vielleicht nicht irgendwie gemauschelt wurde.


Dass eure Verwaltung seltsam tickt liegt auf der Hand.

Je nach dem, wie Du die Sache angehen willst wäre ein Weg, die Verwaltung schriftlich zu fragen, wann der Beschluss (Anbringungung eines Zauns) nun umgesetzt wird.
Ferner die Auskunft wer veranlasst hat eine Hecke zu setzten und wer dafür wohl die Kosten trägt.
Da auf solche Fragen wahrscheinlich keine Antwoten kommen, würde ich noch höflich einen Termin für die Antwort setzen. So 10 bis 14 Tage sind IMO angemessen ;-)

Hintergrund meines Vorschlages ist der, dass die Gemeinschaft (also auch Du) einen Anspruch auf Umsetzung des gefassten Beschlusses hat.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

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