Hallo,
ich bin Eigentümer und gleichzeitig Bewohner einer Eigentumswohnung einer WEG
Ich habe beobachtet, wie es bei einem Streit zwischen zwei Nachbarn zu einer Beschädigung von Gemeinschaftseigentum kam und habe dies dem Hausverwalter gemeldet.
Darf die Hausverwaltung einfach ohne meine Zustimmung den erwähnten Nachbarn namentlich mitteilen, wer den Streit und die Beschädigung gemeldet hat oder würde dies gegen die DSGVO verstoßen?
Beschädigung am Gemeinschaftseigentum melden DSGVO
13. September 2019
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Frage vom 13. September 2019 | 02:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigung am Gemeinschaftseigentum melden DSGVO
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#1
Antwort vom 13. September 2019 | 07:27
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Das ist kein Anwendungsfall für die DSGVO. Trotzdem sollte zur Wahrung des Hausfriedens zunächst auf die Nennung des Zeugen verzichtet werden. Sollte es aber zu einem Rechtsstreit kommen, ist sowieso der Name zu nennen.
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