Hallo,
es gab immer wieder in unserer WEG Beschlüsse - darunter auch, wie hoch bestimmt Zäune oder Hecken sein dürfen.
Wer ist in solch einem Fall verantwortlich, wenn sich nun ein Eigentümer beschwert, weil sein direkter Nachbar die Höhe nicht einhält. Ist hier der Hausverwalter zuständig oder die Nachbarn selbst?
Das gleiche gilt für eine Parksituation. Ein Eigentümer beschwert sich, dass seine Garage desöfteren zugeparkt wird (was aber nicht stimmt) - dafür gibt es auch keinen BEschluss... Der Eigentümer möchte aber eine Lösung vom Hausverwalter...
Da ist der Hausverwalter nicht zuständig?!?
Danke
Beschlüsse - Hausverwalter verantwortlich
22. Mai 2019
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Frage vom 22. Mai 2019 | 10:28
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschlüsse - Hausverwalter verantwortlich
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#1
Antwort vom 22. Mai 2019 | 11:00
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitates gab immer wieder in unserer WEG Beschlüsse - darunter auch, wie hoch bestimmt Zäune oder Hecken sein dürfen. :
Wer ist in solch einem Fall verantwortlich, wenn sich nun ein Eigentümer beschwert, weil sein direkter Nachbar die Höhe nicht einhält. Ist hier der Hausverwalter zuständig oder die Nachbarn selbst?
Um diese Frage zu beantworten müsste man wissen was GENAU beschlossen wurde. Denn i.d.R. wird ja nur etwas in der Art wie "Hecken sollen nur ...." beschlossen. Ein derartiger Beschluss beinhaltet aber weder einen Auftrag noch eine Legitimation der HV bei Verstößen so oder soso oder ganz anders zu handeln.
Die einzige Reaktion der HV wird sein den Störer auf den Beschluss hinzuweisen und die auf der nächsten ETV darüber zu informieren. Zu mehr ist sie weder beauftragt noch legitimiert.
ZitatDas gleiche gilt für eine Parksituation. Ein Eigentümer beschwert sich, dass seine Garage desöfteren zugeparkt wird (was aber nicht stimmt) - dafür gibt es auch keinen BEschluss... Der Eigentümer möchte aber eine Lösung vom Hausverwalter... :
Da ist der Hausverwalter nicht zuständig?!?
Auch hier wieder das alte Dauerthema jeder Eigentümergemeinschaft, denn fast alle sind der Ansicht mit der Bestellung einer HV eine Art "Rundumsorglospaket" erworben zu haben und sich um nichts mehr kümmern zu müssen. Diese ist jedoch nicht so, weshalb man jeden nur empfehlen kann im WEG mindestens die § 20 bis 29 zu lesen.
Die Lösung die der Eigentümer sich wünscht kann, wenn überhaupt, nur die Eigentümergemeinschaft bieten, durch einen entsprechenden Beschluss.
#2
Antwort vom 22. Mai 2019 | 11:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatWer ist in solch einem Fall verantwortlich, wenn sich nun ein Eigentümer beschwert, weil sein direkter Nachbar die Höhe nicht einhält. Ist hier der Hausverwalter zuständig oder die Nachbarn selbst? :
Da kommt es darauf an, mit was genau die WEG den Hausverwalter beauftragt hat bzw. was im Beschluss steht.
ZitatDa ist der Hausverwalter nicht zuständig?!? :
Nö, ein Psychiater. Die kümmern sich um Leute die sich Vorgänge nur einbilden...
Und sollte da tatsächlich mal einer stehen, dann kommt es darauf an, mit was genau die WEG den Hausverwalter beauftragt hat. Normalerweise ist das nicht sein Problem, da muss der zugeparkte sich selber drum kümmern.
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#3
Antwort vom 22. Mai 2019 | 16:24
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
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