Beschlüsse - Hausverwalter verantwortlich

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
ibhv
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschlüsse - Hausverwalter verantwortlich

Hallo,

es gab immer wieder in unserer WEG Beschlüsse - darunter auch, wie hoch bestimmt Zäune oder Hecken sein dürfen.
Wer ist in solch einem Fall verantwortlich, wenn sich nun ein Eigentümer beschwert, weil sein direkter Nachbar die Höhe nicht einhält. Ist hier der Hausverwalter zuständig oder die Nachbarn selbst?

Das gleiche gilt für eine Parksituation. Ein Eigentümer beschwert sich, dass seine Garage desöfteren zugeparkt wird (was aber nicht stimmt) - dafür gibt es auch keinen BEschluss... Der Eigentümer möchte aber eine Lösung vom Hausverwalter...
Da ist der Hausverwalter nicht zuständig?!?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von ibhv):
es gab immer wieder in unserer WEG Beschlüsse - darunter auch, wie hoch bestimmt Zäune oder Hecken sein dürfen.
Wer ist in solch einem Fall verantwortlich, wenn sich nun ein Eigentümer beschwert, weil sein direkter Nachbar die Höhe nicht einhält. Ist hier der Hausverwalter zuständig oder die Nachbarn selbst?

Um diese Frage zu beantworten müsste man wissen was GENAU beschlossen wurde. Denn i.d.R. wird ja nur etwas in der Art wie "Hecken sollen nur ...." beschlossen. Ein derartiger Beschluss beinhaltet aber weder einen Auftrag noch eine Legitimation der HV bei Verstößen so oder soso oder ganz anders zu handeln.
Die einzige Reaktion der HV wird sein den Störer auf den Beschluss hinzuweisen und die auf der nächsten ETV darüber zu informieren. Zu mehr ist sie weder beauftragt noch legitimiert.


Zitat (von ibhv):
Das gleiche gilt für eine Parksituation. Ein Eigentümer beschwert sich, dass seine Garage desöfteren zugeparkt wird (was aber nicht stimmt) - dafür gibt es auch keinen BEschluss... Der Eigentümer möchte aber eine Lösung vom Hausverwalter...
Da ist der Hausverwalter nicht zuständig?!?

Auch hier wieder das alte Dauerthema jeder Eigentümergemeinschaft, denn fast alle sind der Ansicht mit der Bestellung einer HV eine Art "Rundumsorglospaket" erworben zu haben und sich um nichts mehr kümmern zu müssen. Diese ist jedoch nicht so, weshalb man jeden nur empfehlen kann im WEG mindestens die § 20 bis 29 zu lesen.

Die Lösung die der Eigentümer sich wünscht kann, wenn überhaupt, nur die Eigentümergemeinschaft bieten, durch einen entsprechenden Beschluss.


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von ibhv):
Wer ist in solch einem Fall verantwortlich, wenn sich nun ein Eigentümer beschwert, weil sein direkter Nachbar die Höhe nicht einhält. Ist hier der Hausverwalter zuständig oder die Nachbarn selbst?

Da kommt es darauf an, mit was genau die WEG den Hausverwalter beauftragt hat bzw. was im Beschluss steht.



Zitat (von ibhv):
Da ist der Hausverwalter nicht zuständig?!?

Nö, ein Psychiater. Die kümmern sich um Leute die sich Vorgänge nur einbilden...

Und sollte da tatsächlich mal einer stehen, dann kommt es darauf an, mit was genau die WEG den Hausverwalter beauftragt hat. Normalerweise ist das nicht sein Problem, da muss der zugeparkte sich selber drum kümmern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
ibhv
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

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