Beschluss über eine bauliche Veränderung

17. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tileria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss über eine bauliche Veränderung

Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen "Forumabteil" bin und dass mir vielleicht jemand bei dem folgenden Sachverhalt helfen und mir das ganze vielleicht ein bisschen verständlicher machen kann, da ich noch recht neu in der "Eigenheimbranche" bin :) .

Wir haben im April eine Eigentümerversammlung. Ein Punkt auf der Tagesordnung ist

Zitat:
Beschluss über eine bauliche Veränderung: hier: Austausch der Balkonverkleidungen gegen Trespa Platten.

Das Mehrfamilienhaus (Bj 1989) besteht aus 7 Einheiten. Davon haben, mich eingeschlossen, 4 Wohnungen Balkone.
Nun folgendes: 3 Balkone haben noch als Balkonverkleidung Holz.

Mein Balkon hingegen wurde von den Vor-Eigentümern bereits komplett saniert. Das heißt, dass ich bereits keine Balkonverkleidung aus Holz mehr habe (allerdings sind es auch keine Trespa Platten). Mir liegt leider keine Info vor um was für ein Material es sich handelt. (ich gehe davon aus das es Stahl ist) Die Erlaubnis hierzu hatten die Vor-Eigentümer bei einer Eigentumsversammlung eingeholt. Hier wurde von der Versammlung vorgegeben, dass auch anderes Material als Holz verwendet werden darf, so fern es von der "Farbe" her gleich ist. (die Platten sind braun, könnten lackiert sein und sind in einwandfreiem Zustand, d.h. kein Rost oder Schäden). Leider kann ich hier keine Bilder hochladen.
Das Protokoll mit dem einstimmigen "ja" (aus dem Jahr 2011) liegt vor.

Falls, für die Antworten auf meine folgenden Fragen erforderlich, hier noch was in der Teilungserklärung steht:
Zitat:
Innerhalb jeder Einheit gehört zum Sondereigentum der Wohungseigentümer Balkone, ausgenommen deren Außenwände und Geländer.


Nun habe ich folgende Fragen:
1. Verstehe ich das richtig, dass es sich bei der Balkonverkleidung um "Gemeinschaftseigentum" handelt?

2. Kann ich, auch wenn ich mit "nein" stimme, dazu "gezwungen" werden, die bauliche Veränderung mit zu machen? (trotz Genehmigung aus dem jahr 2011)

3. Wer muss das ganze zahlen? Läuft das über die Rücklagen der Gemeinschaft oder Sonderumlage von allen Eigentümern oder muss hier jeder Eigentümer selbst, der einen Balkon hat, die Kosten tragen?

Ich hoffe, dass das ganze nicht allzu verwirrend ist. Falls etwas unklar ist, dann gerne Rückfragen.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe bzw. Aufklärung.

Grüße
Tileria

Edit:
Ich habe gerade zufällig den Eigentümer der Wohnung mir gegenüber vor dem Haus getroffen. Er hatte nur kurz Zeit, sagte mir aber er habe seinen Balkon mitte letzten Jahres saniert und Trespa Platten angebracht. (Allerdings sind seine Platten grau/schwarz).

Nun die Frage: Ist es möglich, dass mit
Zitat:
Beschluss über eine bauliche Veränderung: hier: Austausch der Balkonverkleidungen gegen Trespa Platten.
vielleicht eher die nachträgliche Genehmigung gemeint ist?

Denn als er die bauliche Veränderung durchgeführt hat, gab es dazu keine Abstimmung, da die Versammlung schon am Jahresanfang war.


-- Editiert von Tileria am 17.03.2021 16:46




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130597 Beiträge, 41548x hilfreich)

Zitat (von Tileria):
Leider kann ich hier keine Bilder hochladen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tileria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tileria):
Leider kann ich hier keine Bilder hochladen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.


Vielen Dank für den Tip

0x Hilfreiche Antwort

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