Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen "Forumabteil" bin und dass mir vielleicht jemand bei dem folgenden Sachverhalt helfen und mir das ganze vielleicht ein bisschen verständlicher machen kann, da ich noch recht neu in der "Eigenheimbranche" bin
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Wir haben im April eine Eigentümerversammlung. Ein Punkt auf der Tagesordnung ist
Zitat:Beschluss über eine bauliche Veränderung: hier: Austausch der Balkonverkleidungen gegen Trespa Platten.
Das Mehrfamilienhaus (Bj 1989) besteht aus 7 Einheiten. Davon haben, mich eingeschlossen, 4 Wohnungen Balkone.
Nun folgendes: 3 Balkone haben noch als Balkonverkleidung Holz.
Mein Balkon hingegen wurde von den Vor-Eigentümern bereits komplett saniert. Das heißt, dass ich bereits keine Balkonverkleidung aus Holz mehr habe (allerdings sind es auch keine Trespa Platten). Mir liegt leider keine Info vor um was für ein Material es sich handelt. (ich gehe davon aus das es Stahl ist) Die Erlaubnis hierzu hatten die Vor-Eigentümer bei einer Eigentumsversammlung eingeholt. Hier wurde von der Versammlung vorgegeben, dass auch anderes Material als Holz verwendet werden darf, so fern es von der "Farbe" her gleich ist. (die Platten sind braun, könnten lackiert sein und sind in einwandfreiem Zustand, d.h. kein Rost oder Schäden). Leider kann ich hier keine Bilder hochladen.
Das Protokoll mit dem einstimmigen "ja" (aus dem Jahr 2011) liegt vor.
Falls, für die Antworten auf meine folgenden Fragen erforderlich, hier noch was in der Teilungserklärung steht:
Zitat:Innerhalb jeder Einheit gehört zum Sondereigentum der Wohungseigentümer Balkone, ausgenommen deren Außenwände und Geländer.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. Verstehe ich das richtig, dass es sich bei der Balkonverkleidung um "Gemeinschaftseigentum" handelt?
2. Kann ich, auch wenn ich mit "nein" stimme, dazu "gezwungen" werden, die bauliche Veränderung mit zu machen? (trotz Genehmigung aus dem jahr 2011)
3. Wer muss das ganze zahlen? Läuft das über die Rücklagen der Gemeinschaft oder Sonderumlage von allen Eigentümern oder muss hier jeder Eigentümer selbst, der einen Balkon hat, die Kosten tragen?
Ich hoffe, dass das ganze nicht allzu verwirrend ist. Falls etwas unklar ist, dann gerne Rückfragen.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe bzw. Aufklärung.
Grüße
Tileria
Edit:
Ich habe gerade zufällig den Eigentümer der Wohnung mir gegenüber vor dem Haus getroffen. Er hatte nur kurz Zeit, sagte mir aber er habe seinen Balkon mitte letzten Jahres saniert und Trespa Platten angebracht. (Allerdings sind seine Platten grau/schwarz).
Nun die Frage: Ist es möglich, dass mit
vielleicht eher die nachträgliche Genehmigung gemeint ist?Zitat:Beschluss über eine bauliche Veränderung: hier: Austausch der Balkonverkleidungen gegen Trespa Platten.
Denn als er die bauliche Veränderung durchgeführt hat, gab es dazu keine Abstimmung, da die Versammlung schon am Jahresanfang war.
-- Editiert von Tileria am 17.03.2021 16:46