Beschluss zur Sonderumlage nach Kauf, aber vor Grundbuchänderung

29. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1972 Beiträge, 1533x hilfreich)
Beschluss zur Sonderumlage nach Kauf, aber vor Grundbuchänderung

Eine Eigentumswohnung wird im Sommer 23 verkauft, Übergang von Nutzen und Lasten laut Vertrag zum 1. August 2023.

Die WEG-Versammlung im September 2023 beschließt eine Sonderumlage, die zum 30.10.23 fällig ist. Hintergrund des Beschlusses: 2022 wurde abweichend vom Wirtschaftsplan kein Geld in die Rücklage eingezahlt. Das soll jetzt nachträglich durch die Sonderumlage geschehen.

Im Grundbuch steht am 30.10.23 noch der Verkäufer.

Wer muss die Sonderumlage zahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3832 Beiträge, 2366x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Wer muss die Sonderumlage zahlen?

Bezüglich der Zahlung der Sonderumlage auf das Konto der Eigentümergemeinschaft: derjenige, der am Tag der Fälligkeit der Sonderumlage im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Insoweit im Kaufvertrag abweichende Regelungen vereinbart wurden, gelten diese nur im Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.

Signatur:

lg.
R.M.

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