Die Eigentümerbeschlüsse sind Entscheidungen, Regelungen unter den Eigentümern; gefasst werden sie von den Eigentümern, ohne den Verwalter bzw Verwalter hat kein Stimmrecht.
In welchen Fällen können Eigentümer gegen den Verwalter die von ihnen selbst gesfassten Beschlüsse anfechten ?
Beschlussanfechtung ./. Verwalter ?
18. November 2008
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Frage vom 18. November 2008 | 13:12
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2042x hilfreich)
Beschlussanfechtung ./. Verwalter ?
#1
Antwort vom 18. November 2008 | 14:11
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1388x hilfreich)
Ein Verwalter hat grundsätzlich kein eigenes Stimmrecht, ausgenommen er ist auch Eigentümer.
Du meinst sicher die dem Verwalter erteilten Stimmrechtsvollmachten ?
Zu Deiner Frage wegen Beschlussanfechtung :
Du kannst jeden gefassten Beschluss anfechten ( Monatsfrist beachten )
Die Anfechtung richtet sich nicht gegen den Verwalter sondern gegen die übrigen Eigentümer
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#2
Antwort vom 18. November 2008 | 15:18
Von
Status: Bachelor (3977 Beiträge, 2428x hilfreich)
In welchen Fällen können Eigentümer gegen den Verwalter die von ihnen selbst gesfassten Beschlüsse anfechten ?
In keinem Fall.
Wie Thorsten richtig schreibt, richtet sich die Anfechtung immer gegen die übrigen Eigentümer.
lg R.M.
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