Beschlussanfechtung ./. Verwalter ?

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Beschlussanfechtung ./. Verwalter ?

Die Eigentümerbeschlüsse sind Entscheidungen, Regelungen unter den Eigentümern; gefasst werden sie von den Eigentümern, ohne den Verwalter bzw Verwalter hat kein Stimmrecht.

In welchen Fällen können Eigentümer gegen den Verwalter die von ihnen selbst gesfassten Beschlüsse anfechten ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ein Verwalter hat grundsätzlich kein eigenes Stimmrecht, ausgenommen er ist auch Eigentümer.
Du meinst sicher die dem Verwalter erteilten Stimmrechtsvollmachten ?
Zu Deiner Frage wegen Beschlussanfechtung :
Du kannst jeden gefassten Beschluss anfechten ( Monatsfrist beachten )
Die Anfechtung richtet sich nicht gegen den Verwalter sondern gegen die übrigen Eigentümer

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

In welchen Fällen können Eigentümer gegen den Verwalter die von ihnen selbst gesfassten Beschlüsse anfechten ?

In keinem Fall.
Wie Thorsten richtig schreibt, richtet sich die Anfechtung immer gegen die übrigen Eigentümer.

lg R.M.

1x Hilfreiche Antwort

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