Die Eigentümerbeschlüsse sind Entscheidungen, Regelungen unter den Eigentümern; gefasst werden sie von den Eigentümern, ohne den Verwalter bzw Verwalter hat kein Stimmrecht.
In welchen Fällen können Eigentümer gegen den Verwalter die von ihnen selbst gesfassten Beschlüsse anfechten ?
Beschlussanfechtung ./. Verwalter ?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein Verwalter hat grundsätzlich kein eigenes Stimmrecht, ausgenommen er ist auch Eigentümer.
Du meinst sicher die dem Verwalter erteilten Stimmrechtsvollmachten ?
Zu Deiner Frage wegen Beschlussanfechtung :
Du kannst jeden gefassten Beschluss anfechten ( Monatsfrist beachten )
Die Anfechtung richtet sich nicht gegen den Verwalter sondern gegen die übrigen Eigentümer
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
In welchen Fällen können Eigentümer gegen den Verwalter die von ihnen selbst gesfassten Beschlüsse anfechten ?
In keinem Fall.
Wie Thorsten richtig schreibt, richtet sich die Anfechtung immer gegen die übrigen Eigentümer.
lg R.M.
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