Beschlussanfechtung

7. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
123pepi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschlussanfechtung

Hallo liebes Forum!

Hier ist ein Zitat aus einem Versammlungsprotokoll:

'Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Ablehnung des Antrags zur ... eine Beschlussanfechtung mit sehr guten Aussichten auf Erfolg, möglich ist. In Falle eines positiven Ausgangs der Anfechtung können die Eigentümer, die die Zustimmung verweigert haben, mit den Kosten des Rechtsstreits belastet werden, ... Diese Kosten können erheblich sein. Die genaue Höhe der Rechtskosten kann nicht genannt werden, da die Verwaltung den Streitwert nicht kennt und auch keine Tabelle der Rechtsanwalt-Gebühren-Ordnung hat. Um spätere Streitigkeiten auszuschließen, soll bei diesem TOP namentlich abgestimmt werden.'

Wie sieht es dann mit der Kostenverteilung aus?

Minderheit stellt den Anfechtungsantrag gegen die übrigen Wohnungseigentümer (Mehrheitspartei) und Hausverwaltung. Die eigene Kosten sind von allen Parteien selber zu tragen, die Gerichtskosten je nach Urteil.

Was passiert danach mit der Umlage der eigenen Kosten des Rechtsstreits der Mehrheitspartei und Hausverwaltung falls die Minderheitspartei den Prozess gewonnen hat?

Danke, 123pepi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
In Falle eines positiven Ausgangs der Anfechtung können die Eigentümer, die die Zustimmung verweigert haben, mit den Kosten des Rechtsstreits belastet werden, ..


Wie man selbst abgestimmt hat, ist für die Kostenverteilung völlig egal.
Es geht nur darum, wer Kläger und wer Beklagter ist.


-----------------
"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

und wer letztendlich Recht bekommt, denn der/die Verlierer zahlt die Zeche

die verwaltung ist übrigens nicht prozessbeteiligte im sinn von kläger oder beklagter

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

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