Beschlußanfechtung, obwohl mit ja gestimmt?

15. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Beschlußanfechtung, obwohl mit ja gestimmt?

Darf ein Eigentümer, der einen Eigentümerbeschluß mit ja gestimmt hat, später diesen Beschluß noch anfechten ?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Er darf...

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


DÜRFEN darf man immer. ;-)

Entscheidend ist, ob man damit auch Erfolg hat.

NORMALERWEISE müsste man Erfolg haben damit.

ABER: Mein zuständiges Amtsgericht hat das anders gesehen.

ALLERDINGS: Ein betroffener Eigentümer ist in Berufung gegangen und die wird er wohl gewinnen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02 – sagt in Leitsatzentscheidung:
"1.Der Wohnungseigentümer kann grundsätzlich auch einen Beschluss anfechten, dem er in der Eigentümerversammlung selbst zugestimmt hat..."

Eine ähnliche Entscheidung gibt es auch schon vom BGH, bezogen auf die Beschwerdeberechtigung (BGH V ZB 11-03):

"Im Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist ein Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer im Regelfall nicht zu prüfen. Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient,
sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers,
eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen."
Denn die Beschlussanfechtung liegt grundsätzlich im Interesse der Wohnungseigentümer.

FAZIT: Man darf,man darf!



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"MfG
Wohni"

-- Editiert wohni am 16.09.2011 01:35

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