Beseitigung von fremdem Sperrmüll im Keller?

23. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)
Beseitigung von fremdem Sperrmüll im Keller?

Hallo zusammen,

eine Frage zu o.g Titel.

Ich habe Ende 2019 eine Eigentumswohnung gekauft und schon bei der Besichtigung ist mir im Keller aufgefallen, dass dort im Kellergang ein altes Waschbecken und div. Farbkübel stehen. Da es von meinem Kellerteil sehr weit weg ist, habe ich mir nichts dabei gedacht.

Nun wohne ich (nach der Renovierung) seit 2 Wochen dort und es ist vor einiger Zeit ein Aushang im Treppenhaus aufgetaucht, dass man diese Sachen im Keller bitte wegräumen soll. Ganz offiziell von der Hausverwaltung mit einer Frist zu Beseitigung. Passiert ist natürlich nichts.

Dieser Aushang hing nun heute Morgen überraschend direkt an meiner Haustür – offenbar denkt einer meiner Nachbarn (oder der Hausmeister?), dass die Sachen mir gehören…

Dem​ ist nicht so, denn das war ja bei der Besichtigung schon da – aber ggf. hat der vorherige ET das alte Waschbecken da abgestellt und vergessen, kann ich mir zumindest so vorstellen. Die Farbkübel daneben hat jedoch mein Nachbar hingestellt, denn das habe ich gesehen, als ich meinen Keller damals eingeräumt habe...

Den Zettel habe ich kommentarlos an das schwarze Brett zurück gehängt – weiß ja auch nicht, wer ihn da hin gehängt hat. Zur Sicherheit habe ich eine Mail an die HV geschrieben, dass mich das nichts angeht.

Die Sachen stehen da schon gut 8 Monate und ich sehe mich nicht in der Pflicht, das zu entsorgen (ist hier schwer, der Wertstoffhof nimmt es nämlich nicht).

Wie seht ihr das? Sollte ich mich denn doch darum kümmern - oder hoffen, dass die „Schuldigen" mal in die Gänge kommen?

Vielen Dank!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Sollte ich mich denn doch darum kümmern

Nö, ist ja nicht Dein Dreck ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Ich habe Ende 2019 eine Eigentumswohnung gekauft und schon bei der Besichtigung ist mir im Keller aufgefallen, dass dort im Kellergang ein altes Waschbecken und div. Farbkübel stehen.
Zitat (von Janina1190):
Die Farbkübel daneben hat jedoch mein Nachbar hingestellt, denn das habe ich gesehen, als ich meinen Keller damals eingeräumt habe...
???
Du hast also "Deinen" Keller eingeräumt, bevor Du die Wohnung gekauft hast, ja sogar schon vor der Besichtigung?

Na gut, je nach dem, wie eingetrocknet die Farbreste in den Eimern sind, lässt sich zumindest plausibel erläutern, dass diese nicht von Dir stammen können.
Ansonsten wirst Du hoffentlich die Besichtigung nicht alleine durchgeführt haben und somit Zeugen haben, die damals die Sachen haben stehen sehen.
Wenn sich der Verursacher nicht findet, muss die Verwaltung die fachgerechte Entsorgung veranlassen und anschließend die entstandenen Kosten mit der WEG abrechnen.

Signatur:

lg.
R.M.

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#3
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Sorry, das war evtl wirr ausgedrückt: bei der Besichtigung damals Ende 2019 stand ein altes Waschbecken und eine Farbdose da.

Meine Nachbarn haben dann im April noch ein paar leere Alpina Farbkübel dazu gestellt, als ich im Keller gewerkelt habe – das Zeug steht auch direkt vor deren Keller. Also keine Ahnung, warum es nun mich trifft. Wohl, weil ich die war, die renoviert hat…

Wie läuft das dann mit den Kosten der Entsorgung? Müsste das die HV tragen oder bezahlen das dann anteilig alle ET? Es ist ja offenbar niemandem klar zuzuordnen.

Ich möchte auch keinen Stunk, weil die Leute denken, dass ich das war und sie zahlen dafür…. andererseits kann ich ja als Bewohner auch nicht meinen Müll einfach dazu stellen, weil da schon was steht. Irgendwo hört es​ auf.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
bezahlen das dann anteilig alle ET?

Ja



Zitat (von Janina1190):
Ich möchte auch keinen Stunk, weil die Leute denken, dass ich das war und sie zahlen dafür

Dann kann man das bei Bedarf ja kalrstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Wie läuft das dann mit den Kosten der Entsorgung? Müsste das die HV tragen ...
Schon allein die Idee, sowas zu fragen, verursacht bei mir heftiges Kopfschütteln.
Gegenfragen: hat die Hausverwaltung das Zeug dahingestellt? Steht es im Büro der Hausverwaltung oder stammt das Zeug aus dem Büro der Hausverwaltung?

Bezüglich der Alpina-Farbkübel würde ich einfach den Nachbarn, den Du gesehen hast, persönlich ansprechen, unter vier Augen, auf die freundschaftliche Art.
Und wenn er oder jemand anderes sich bereit findet, das andere zeug gleich mitzunehmen wird das doch wohl auf dem kleinen Dienstweg für wenig Geld zu erledigen sein.

Natürlich nimmt der Wertstoffhof das nicht an, sind ja auch keine Wertstoffe. Farbeimer und Farbdose gehören zur Sondermüllannahmestelle (oder-mobil) und das Waschbecken gehört auf die Deponie oder, wenn man es sich einfacher machen will: kleingeschlagen als Scherbenhaufen in den Restmüll.

Signatur:

lg.
R.M.

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Wie läuft das dann mit den Kosten der Entsorgung? Müsste das die HV tragen ...
Schon allein die Idee, sowas zu fragen, verursacht bei mir heftiges Kopfschütteln.
Gegenfragen: hat die Hausverwaltung das Zeug dahingestellt? Steht es im Büro der Hausverwaltung oder stammt das Zeug aus dem Büro der Hausverwaltung?

Bezüglich der Alpina-Farbkübel würde ich einfach den Nachbarn, den Du gesehen hast, persönlich ansprechen, unter vier Augen, auf die freundschaftliche Art.
Und wenn er oder jemand anderes sich bereit findet, das andere zeug gleich mitzunehmen wird das doch wohl auf dem kleinen Dienstweg für wenig Geld zu erledigen sein.

Natürlich nimmt der Wertstoffhof das nicht an, sind ja auch keine Wertstoffe. Farbeimer und Farbdose gehören zur Sondermüllannahmestelle (oder-mobil) und das Waschbecken gehört auf die Deponie oder, wenn man es sich einfacher machen will: kleingeschlagen als Scherbenhaufen in den Restmüll.

Signatur:

lg.
R.M.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Wie läuft das dann mit den Kosten der Entsorgung?
Zunächst müsste die HV die Eigentümer anschreiben und darauf hinweisen, dass bei Nicht-Entsorgung der XXX bis spätestens xxx die HV selbst die Entsorgung beauftragt und die Kosten auf alle Eigentümer umlegt. Kann ja sein, dass auch Mieter dort in dem Haus wohnen. Ein Aushang am SB dürfte nicht genügen.

Überlegung:
Macht das die HV dann im Auftrag der Eigentümer, ist der Nicht-Wertstoff irgendwann weg. Meist sogar entspr. vorschriftsmäßig.
Man zahlt dann sehr viel später knurrend einmalig die anteiligen Kosten.
Man kann als unschuldiger Neu-Eigentümer durchaus einen Zettel ans SB hängen--- Liebe Leute: ICH wars nicht.

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#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Janina1190):
Zunächst müsste die HV die Eigentümer anschreiben und darauf hinweisen, dass bei Nicht-Entsorgung der XXX bis spätestens xxx die HV selbst die Entsorgung beauftragt und die Kosten auf alle Eigentümer umlegt.

Zunächst müsste erst ein mal ein entsprechender Beschluss, welcher die HV hierzu ermächtigt und beauftragt, gefasst werden.

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#9
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Zitat (von Janina1190):
Wie läuft das dann mit den Kosten der Entsorgung? Müsste das die HV tragen ...
Schon allein die Idee, sowas zu fragen, verursacht bei mir heftiges Kopfschütteln.
Gegenfragen: hat die Hausverwaltung das Zeug dahingestellt? Steht es im Büro der Hausverwaltung oder stammt das Zeug aus dem Büro der Hausverwaltung?
....l.


Natürlich fragt man so etwas ;)

Denn siehe Aufklärung:
den Sperrmüll hat natürlich niemand weggeräumt oder entsorgt. Der Aushang ist auch einfach vom schwarzen Brett verschwunden. Als neuer ET habe ich mich auch nicht "genötigt" gefühlt da selbst etwas hinzuhängen und mich für etwas zu rechtfertigen, was mich nicht betrifft.

Nachfrage bei der Hausverwaltung bzgl. der Kosten:
die Kosten für die Entsorgung (das macht der Hausmeister-Service nun) übernimmt die Hausverwaltung auf eigene Kosten, denn man könne ja nicht immer die Eigentümer belangen, wenn ehemalige Mieter (oder ehemalige ET...) ihren Unrat zurück lassen. Fall erledigt.

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#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Nachfrage bei der Hausverwaltung bzgl. der Kosten:
die Kosten für die Entsorgung (das macht der Hausmeister-Service nun) übernimmt die Hausverwaltung auf eigene Kosten, denn man könne ja nicht immer die Eigentümer belangen, wenn ehemalige Mieter (oder ehemalige ET...) ihren Unrat zurück lassen. Fall erledigt.
Im Ernst? Ihr habt eine tolle Hausverwaltung. Ich frage mich nur, womit sie dann noch Geld verdient, wenn sie so großzügig sein kann.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
oder, wenn man es sich einfacher machen will: kleingeschlagen als Scherbenhaufen in den Restmüll.
Wo lebst du den, Waschbecken gehören auf den Wertstoffhof und dürfen nicht in den Hausmüll!!

Die Wandfarbe kann jedoch wenn sie eingetrocknet ist in den Restmüll, bei uns nimmt das Schadstoffmobil garkeinen Farbeimer (egal ob feucht oder trocken) an

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

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#12
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich nehme an, Janina meint die Hausverwaltung bezahlt die entstehenden Kosten zu Lasten der Eigentümer. Eigentlich klar.

Signatur:

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#13
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Bis heute - August 2020 - liegt das Zeug noch so im Keller, wie letztes Jahr auch schon. Ich vermute, da kümmert sich tatsächlich niemand drum.

Die zig Farbkübel könnte man wohl in die gelbe Tonne geben, sie wirken leer. Das Waschbecken muss man leider extra entsorgen und das nimmt unser Ort (Wertstoffhof) nicht. Gehört wie die Toilette offenbar zu Bauschutt....

Kommt Zeit, kommt Rat ;)

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Gehört wie die Toilette offenbar zu Bauschutt....


Klar.
Und wo gibt man den bei euch ab, es muss ja eine Stelle geben, die den annimmt, oder fliegen solche Sachen bei euch in die Botanik??

Bei uns ist auch für Bauschutt der Wertstoffhof zuständig, ist im Gegensatz zu "echten Wertstoffen" dann halt gebührenpflichtig.

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