Betriebskosten vom Voreigentümer

15. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)
Betriebskosten vom Voreigentümer

Ich habe im Dezember eine Garage gekauft. Versicherung und Gartenpflege werden nun im Nachhinein abgerechnet. Ich bekam für ganz 2013 eine Rechnung. Bin ich verflochtet diese ganz zu zahlen oder nur anteilig 1/12 da nur Dezember?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Für die WEG ist immer der aktuelle Eigentümer derjenige, der Fehlbeträge aus aktuellen Abrechnungen ausgleichen muss, im Gegenzug aber auch evtl. Guthaben erhält.

Ob du anteilig die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen kannst, hängt von der Vereinbarung in eurem Vertrag ab.

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Danke! Wie müsste es denn im Kaufvertrag formuliert sein?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Dort müsste klar geregelt sein, wer ab welchem Zeitpunkt die Nutzen und Lasten übernimmt.

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

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