Betriebskostenumlage von Insloventem Eigentümer

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
biberbau
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Betriebskostenumlage von Insloventem Eigentümer

Guten Tag,

in unserem 6 Familienhaus wurden in den vergangenen 3 Jahren 2 Eigentümer insolvent. Wir hatten deshalb ausserordentlich hohe Nachzahlungen. Mir ist bekannt das die Anderen Eigentümer dafür einspringen müssen, möchte dennoch einmal Fragen ob das wirklich so ist, bzw. ob es hier Möglichkeiten gibt sich zu wehren. Ungerecht ist es eigenhtlich schon. Wir haben aktuell eine Nachzahlung von 2.500 € für 2009.

Frage: Die Hausverwaltung meldet die Forderungen in den Ersten Rang bei der Bank und bei einem Kauf (Zwangsversteigerung) muss doch der neue Verkäufer alle offenen Forderungen die das Haus belasten, auch das Hausgeld bezahlen und ich bekomme mein Geld dann wieder zurrück?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
in unserem 6 Familienhaus wurden in den vergangenen 3 Jahren 2 Eigentümer insolvent. Wir hatten deshalb ausserordentlich hohe Nachzahlungen.

Das ist bitter!

quote:
ob das wirklich so ist

Ja
quote:
ob es hier Möglichkeiten gibt sich zu wehren.

Ja
- je nach Konstellation (ob der insolvente Eigentümer selbst darin wohnt): Zwangsverwaltung und/oder Zwangsversteigerung.

quote:
Frage: Die Hausverwaltung meldet die Forderungen in den Ersten Rang bei der Bank

Ich hoffe mal dass die Ranganmeldung beim Amtsgericht erfolgte (die dann im Rang vor der Bank) und diese Formulierung nur ein Missverständnis ist.

quote:
Zwangsversteigerung muss doch der neue Verkäufer
bitte in Rechtsfragen immer auf korrekte Formulierungen achten! Wenn die HV bereits die Forderung angemeldet hat, läuft ja schon die Zwangsversteigerung, ein entsprechender Vermerk steht dann schon im Grundbuch. Ein freihändiger Verkauf ist dann faktisch nicht mehr möglich (bzw. nur mit Zustimmung der Gläubiger).
Demnach gibt es keinen Verkäufer, sondern nur noch einen Veräußerer. Ich nehme aber sowieso an, dass Du den Erwerber meintest.
quote:
alle offenen Forderungen die das Haus belasten, auch das Hausgeld bezahlen und ich bekomme mein Geld dann wieder zurrück?
Nein, der neue Eigentümer erwirbt die zwangsverteigerte Wohnung lastenfrei, muss also nicht für due Hausgeldrückstände aufkommen.
Aber: durch den Rangvorrang erhält die WEG aus dem Versteigerungserlös noch vor der Gläubigerbank die angemeldeten Forderungen ausgezahlt (das sollte im Regelfall reichen, alle Hausgeldschulden auszugleichen). Dies kann dann an die Miteigentümer wiederum zurückgezahlt werden.
Für den Laien kann das natürlich so aussehen, dass der Erwerber (Käufer) über den Umweg Versteigerungserlös die
Hausgeldschulden bezahlt ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
biberbau
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die umfangreichen Informationen, haben mir weitergeholfen!

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1x Hilfreiche Antwort

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