Bitte um Rat wg. TOP Eigentümerversammlung

6. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)
Bitte um Rat wg. TOP Eigentümerversammlung

Hallo,
ich wäre für einen Rat bzw. Meinungen bezüglich eines Themas der nächsten Eigentümerversammlung dankbar:
in der Hausordnung steht geschrieben
"...Waschordnung
1. Für das Waschen und das Verwenden eines elektrischen Wäschetrockners kann der dafür eingerichtete Waschraum genutzt werden. Nach Beendigung des Waschvorgangs ist der Wasserhahn abzudrehen und der Trommelverschluss geöffnet zu lassen. Die Waschmaschinenbenutzer haften für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Waschraumeinrichtungen.

2. Die Tür zum Waschraum ist grundsätzlich geschlossen zu halten. Dieser Raum ist über die dortigen Kellerfenster zu lüften."...

Alle Parteien halten sich daran - bis auf eine. Diese Miteigentümer haben eine Waschmaschine im Waschraum stehen und stellen nach dem Wäschewaschen daneben einen Flügelwäschetrockner auf. Das Fenster wird dann entweder nicht geöffnet oder es bleibt 24/7 geöffnet, egal welche Aussentemperatur herrscht. Klirrender Frost ist kein Grund, das Fenster zu schließen. Der Wäscheständer mit der dann getrockneten Wäsche bleibt bis zur nächsten Wäsche im Waschraum stehen - bis zu eine Woche. Im Sommer trocknet die Partei auf dem eigenen Balkon. Alle anderen Parteien haben entweder Kondenztrockner im Waschraum stehen oder trocknen in der eigenen Wohnung.
Inzwischen hat sich rund um das Fenster Schimmel gebildet.
Der Hauusverwalter sagte mir im Laufe eines Gesprächs, dass hier ein Konsenz gefunden werden muss. Er werde vorschlagen, dass die Eigentümergemeinschaft für ca. 500€ eine Zwangsbelüftung einbaut, die regelmäßig selbsttätig das Fenster öffnet und schließt. Als einzige Folgekosten würden geringe Stromkosten anfallen.
Offen gestanden bin ich mit der Lösung überhaupt nicht einverstanden! Laut Hausordnung sind im Waschraum elektrische Wäschetrockner gestattet, alle anderen Parteien halten sich daran. Und nur weil eine Partei im Winterhalbjahr gegen die Hausordnung verstößt, sollen der Gemeinschaft Kosten entstehen. Erheblich günstiger wäre hier doch das Einhalten der Hausordnung. Ich will gegen den Vorschlag des Hausverwalters stimmen.
Wie seht ihr das Problem?
Vielen Dank für Antworten sagt
Newton36352

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich finde in der Hausordnung kein Verbot für 'normales' Wäschtrocknen, denn die Gestattung von elektr. Wäschetrocknern bedeutet ja nicht, das alle anderen Trocknungsmethoden verboten sind.

Der Vorschlag der HV ist in meinen Augen sinnvoll, denn offenbar wird ja nicht regelmäßig gelüftet.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trader_fader
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Newton,

ich sehe das auch so. Es ist nicht unbedingt verboten, so wie es da steht. Übrigens ist es im Sommer viel schlimmer die Wäsche im Keller zu trocknen, da ein offenes Kellerfenster eher Feuchtigkeit hinein bringt. Ich denke es, der Schimmel ist nicht von der Partei, sondern eher vom Sommer und da trocknet die Partei ja auf dem Balkon, was Du nicht verbieten kannst, ich denke nicht mal per Hausordnung.

Die automatische Lüftung ist doch wirklich eine gute Lösung, die funktioniert von selbst und Du musst Dich nicht mehr ärgern. Durchzusetzen, dass sich einer exakt an konkrete Regeln hält ist immer schwer....
Ich denke Du willst aus Prinzip nicht zustimmen, aber 500,- Euro für eine WEG, das sollte doch kein Problem sein. Die 500,- Euro (oder Deine 100,-?) vergisst Du sicher sehr schneller und ersparst Dir eine never ending story.

Gruß Andreas

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Erheblich günstiger wäre hier doch das Einhalten der Hausordnung. Ich will gegen den Vorschlag des Hausverwalters stimmen.


Was ich durchaus verstehen kann.

Wenn ich die Hausordnung richtig versthe, handelt es sich um einen Waschraum, in dem auch Trockner erlaubt sind. (ich hoffe, die Erlaubnis beschränkt sich auf Kondenstrockner) Es handelt sich explizit nicht um einen Trockenraum. Für diesen Zweck wurde der Raum nicht gemacht und gerade ein Kellerraum lässt sich hierfür auch nicht so einfach umfunktionieren.

Hinzu kommt, dass wahrscheinlich das Platzangebot nicht ausreichen dürfte auch anderen Bewohnern das Lufttrocknen zu ermöglichen - und, dass durch die Art der beabsichtigten Lüfung die darüber liegenden Räume im Winter noch bodenkälter würden.

Ich sehe also genügend sachliche Punkte, die dieser pragmatischen "Lösung" durchaus entgegen stehen.

Auf jeden Fall muss zur Umsetzung seines "Vorschlags" der Verwalter einen Beschluss herbei führen. Hier muss die Mehrheit der Eigentümer zu stimmen, wenn es sich nur um den Einbau des Fensterschließers handeln würde. IMO kann man aber die Nutzungsänderung eines Gemeinschaftsraumes darin sehen und somit könnte auch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein.

VG
Roland



-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Der Aufwand, einen Mitbewohner zu zwingen, ordnungsgemäß zu lüften und Wäsche zu trocknen, nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen usw. steht in keinem Verhältnis zu den 500 € für eine Zwangsbelüftung und der damit verbundenen Einsparung an Ärger und Schimmelsanierungskosten. Und die Beweislage, dass nur einer dieses Fehlverhalten an den Tag legt, dürfte dünn sein.

Ich würde dem zustimmen und gut ist!

-----------------
"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke für die Einschätzungen.
Im Rahmen meiner Vorbereitung auf die Eigentümerversammlung habe ich im Protokoll der ersten Versammlung den Hinweis des Bauträgers gefunden, dass in dem Waschraum nur Kondenztrockner betrieben werden dürfen, da wg der Wärmeschutzverordnung keine Anschlusslöcher gebohrt werden können.
Offen gesagt finde ich eine Investition von 500€ zzgl Folgekosten für die Benutzung eines Raumes über ca ein halbes Jahr durch nur eine Partei eher unsinnig. Man kann sein Verhalten ja auch der Mehrheit anpassen anstatt unnütz Kosten von der Allgemeinheit zählen zu lassen.
@Andreas
Ja, Du hast Recht: es geht mir hier (auch) ums Prinzip. Diese eine Partei verstößt permanent gegen so ziemlich jeden Punkt der Hausordnung, meldet uns aber immer und immer wieder beim HV. Dieser stellt dann bei Prüfung vor Ort fest, dass die Behauptung unwahr ist. Das Gänze liegt nach meiner Meinung daran, dass diese Partei den Gartenteil, der uns als Sondernutzungsrecht zugeordnet worden ist, mitbenutzen wollte. Nun war uns das gar nicht recht, weil der Garten direkt an unsere Wohnung grenzt, man so in unsere Wohnung schauen kann und wir außerdem nicht so gern Fremde auf unserer Terrasse sitzen haben. Vielleicht ein wenig verständlich...
Wir werden sehen, wie die Eigentümerversammlung entscheidet.
Viele Grüße,
Newton36353

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Im Rahmen meiner Vorbereitung auf die Eigentümerversammlung habe ich im Protokoll der ersten Versammlung den Hinweis des Bauträgers gefunden, dass in dem Waschraum nur Kondenztrockner betrieben werden dürfen, da wg der Wärmeschutzverordnung keine Anschlusslöcher gebohrt werden können.


Das ist ein Hinweis darauf, dass der Raum eben nicht auch als Trockenraum konzipiert ist. Mal abgesehen von den anderen "Befindlichkeiten" könnte ich der WEG nicht anraten den Raum zum Abluft- oder Lufttrocknen mal eben durch eine halbherzige Maßnahme zu deklarieren. Hierfür muss in einem Kellerraum schon etwas mehr Aufwand betrieben und Hirnschmalz aufgewendet werden. Andernfalls sind neben den zu erwartenden Streitigkeiten (wer darf wann und wie lange den knappen Raum nutzen) auch Folgeschäden vorprogrammiert.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

@ Roland
Es geht uns sicher nicht drum, der Partei "eins auszuwischen". Der Raum ist unserer Meinung nach schlicht nicht als Trockenraum konzipiert und daher ungeeignet. Der Schaden ist bereits in Form von bräunlich grauen Verfärbungen am Mauerwerk an den Fensterwangen eingetreten. Es riecht muffig bis leicht schimmelig. Logisch, wenn das Fenster bei Minusgraden und/oder Niederschlägen bis zu eine Woche Tag und Nacht geöffnet ist. Der Umgang mit diesem Raum ist der Gebäudesubstanz alles andere als zuträglich und wird die Gemeinschaft viel Geld für die Schadenbeseitigung kosten. Da hilft auch eine Zwangsbelüftung nicht mehr!
Viele Grüße,
Newton36352

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Der Raum ist unserer Meinung nach schlicht nicht als Trockenraum konzipiert und daher ungeeignet.


Das ist auch meine Meinung - und, dass sich das nicht einfach mit einem autom. Fensteröffner -schließer regeln ließe.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.438 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen