Wir wohnen hier in einem 1,5 Jahre jungen Mehrfamilienhaus. 6 Parteien, alles EIgentümer.
Grundsätzlich die Frage, braucht die beauftragte Hausverwaltung einen Schlüssel fürs Haus ?
Anders gefragt, ist es üblich, dass die einen Schlüssel haben und, wie Sie selbst sagen, wenn in der gegend ab und an nach dem rechten schauen ?
Braucht Hausverwaltung Schlüssel ?
Welch Frage?
Wie soll sonst die Hausverwaltung ihre Aufgaben erfüllen und Objektkontrollen durchführen. Ein Haus- bzw. Technikschlüssel für die Hausverwaltung ist ja wohl selbstverständlich. Was sie nicht braucht wäre ein Generalschlüssel, der auch die Wohnungen schließen würde.
Wozu Objektkontrollen und was soll das genau sein ? Wenn die HV ins Haus möchte, kann Sie doch einen Termin mit jemandem hier im Hause beauftragten abstimmen.
Wo steht es eigentlich, dass die HV einen Schlüssel bekommt ? Uns wurde seinerzeit jedenfalls gesagt, ausser den Eigentümern hat niemand Schlüssel fürs Haus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"Wozu Objektkontrollen und was soll das genau sein ? Wenn die HV ins Haus möchte, kann Sie doch einen Termin mit jemandem hier im Hause beauftragten abstimmen."
Oder vielleicht sollen die Eigentümer jedesmals die HV zur Kontrolle einladen ?
Und wozu noch ein im Hausse Beauftragter, wenn schon ein HV bestellt ist ?
--- editiert vom Admin
Ich weiss ehrlich gesagt auch nicht so recht, warum ich mit unserer Fragestellung so angegangen wurde.
Wir haben keinerlei Erfahrungen und wollten deshalb hier Meinungen und Erfahrungen einholen.
Warum jetzt eine HV den Schlüssel haben muss, ist immer noch nicht wirklich klar. Hausbegehungen warum und wann ?
Wäre es eine Sicherheitsfirma und/ oder Objektschutz, ok, aber als Hausverwaltung weiss ich wirklich nicht, warum die unbedingt über einen Schlüssel verfügen sollen oder müssen.
Ferner kümmert sich die bei uns bislang auch nicht wirklich um was.
"Ferner kümmert sich die bei uns bislang auch nicht wirklich um was."
Eben weil die HV keinen Hausschlüssel hat für den Zugang.
Regelmäßiger Kontrollgang haben ihm die Eigentümer dadurch erspart. Die Eigentümer melden sich wenn die HV kommen soll.
> Ist doch selbst dumm.
Die HV hat einen Schlüssel.
Insbesondere Sie scheinen ein problem mit unserer Frage zu haben. In diesem Fall brauchen Sie sich ja nicht zwingend an Antworten beteiligen !
hab mal ein wenig mitgelesen
ob unsere HV nen Schlüssel hat weiß ich gar net, glaub aber mal eher nicht. Unser Hausmeister und Reinigungsdienst hat einen Schlüssel, allerdings nur für gemeinschaftliche Räume, einen Generalschlüssel würde ich absolut ablehnen und falls vorhanden das Türschloss zu meiner Wohnung tauschen.
Ausser den von R.M. genannten Gründen ist es sicher auch net notwendig, bei kleineren Objekten die selbstbewohnt sind muss es eh nicht sein, wogegen bei großen Wohnanlagen der Sinn wirklich darin steckt, dass die HV in Notfällen oder auch bei den regelmässig zu erfolgenden Objektbegehungen nicht jedesmal einen Anwohner zum aufschliessen braucht.
Jetzt mal zu Deiner Frage, die HV ist sogar verpflichtet "ab und an" mal nach dem Rechten zu schauen, so an für sich drei bis viermal im Jahr.
Und wenn Ihr Eurer HV nicht soweit vertraut, also wegen Schlüssel, dann kann ich nur empfehlen eine Neue zu suchen - völlig wertfreie Aussage
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
--- editiert vom Admin
Es ist doch kein Problem, diesen Punkt auf der nächsten Eigentümerversammlung zu besprechen.
Grundsätzlich ist dies eine Frage, die jede Gemeinschaft nach ihren Begebenheiten entscheiden sollte.
Persönlich haben wir erlebt, dass die Hausverwaltung ihren Schlüssel für die Treppenhäuser verbummelt hat und beim Wechsel der Verwaltung nicht übergeben hat. Die Versicherung - wir haben eine Schließanlage und wollten die Schlüssel austauschen - wäre also in dem Sinne teuer geworden, weil auch alle Wohnungen betroffen gewesen wären - hat zwar einen Versicherungsfall anerkannt, zahlt aber trotzdem nicht, weil sie meint, noch wäre ja nichts passiert.
Klagen wollen wir jetzt aber nicht gegen die Versicherung, weil uns das Risiko zu groß ist.
Und ich sehe das genau andersherum, bei einer grossen Einheit ist ja eigentlich immer jemand zu Hause, bei einer kleinen Einheit kann es schon mal sein, dass niemand da ist und im Schadensfall der Verwalter vor verschlossener Tür steht. Ich betreue ja nun nur kleine Einheiten und wenn ich daran denke, dass ich bei dem einen Wasserschaden keinen Schlüssel gehabt hätte, dann wäre das ein echtes Problem gewesen, denn es war niemand da und das Wasser drang schon in den Keller ein. Ich hätte also Sicherheitsschlösser irgendwie aufbrechen müssen, das wäre nicht nur teuer gewesen sondern ich kann mir vorstellen, dass eine Firma das auch gar nicht einfach so gemacht hätte. Ich finde wenn man seiner Verwaltung insoweit nicht vertrauen möchte, sollte man wechseln. Ich habe für die Gemeinschaftsräume Schlüssel (Heizungskeller zB) und bin auch vor Ort, wenn Wartungen oder Reparaturen vorgenommen werden, denn sowas sollte ja ordnungsgemäss geschehen, schliesslich zahlen die Eigentümer die Rechnung dafür. Wenn zB so eine Firma zuviel aufschreibt und hinterher der Stress losgeht, dann heisst es meistens: Und warum hat die Verwaltung da nicht kontrolliert? Ja wie denn ohne Zugang zum Haus. Schlüssel für die Wohnungen: ein klares Nein, Schlüssel für die Gemeinschaftsflächen: ein klares Ja sofern entsprechendes Vertrauen da ist.
Was hätte die HV mit Haus- und techn. Schlüssel gegen die Eigentümer anstellen können ?
@icecycle: die Heizung abstellen, Schmutz ins Treppenhaus leeren, Glühlampen rausschrauben etc.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
25 Antworten