Sondernutzungsberechtigter beantragt das Schlagen eines Wasserbrunnens auf dem Sondernutzungsrecht einer WEG. Ist das eine bauliche Veränderung und damit zustimmungspflichtig durch Egt.-Gem. und wenn ja, mit welcher Quote
Brunnenschlagen auf Sondernutzungsrecht
13. Januar 2016
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Frage vom 13. Januar 2016 | 18:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brunnenschlagen auf Sondernutzungsrecht
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#1
Antwort vom 14. Januar 2016 | 09:29
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
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